2007-294 (1)


1. Ausgangslage

Das vom Landrat im April 2004 an den Regierungsrat überwiesene Postulat von Landrat Röbi Ziegler ( 2003-192 ) beauftragte den Regierungsrat, in den kantonalen Spitälern (insbesondere in deren geriatrischen Spitalabteilungen), räumliche und weitere Massnahmen zu prüfen, um auch im Spital ein würdiges Sterben sicherzustellen. In seinem Bericht legt der Regierungsrat dar, nach welchen Regeln, Richtlinien und Standards in den Baselbieter Spitälern die Begleitung und Betreuung Sterbender und ihrer Angehörigen erfolgt. In allen vier Spitälern wird der Thematik demnach eine hohe Sensibilität entgegengebracht. Sie erfahre auch in der Aus- und Weiterbildung des Pflegepersonals grosse Beachtung. Der Regierungsrat sieht die Kernaufgabe der Spitäler aber primär darin, Krankheiten zu heilen und Leiden zu lindern. Die Spitäler seien keine Sterbehäuser.



2. Zielsetzung der Vorlage

Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt, dass in Baselbieter Spitälern ein Sterben in Würde sichergestellt ist. Er sieht keinen weiteren Handlungsbedarf und beantragt dem Landrat, das Postulat abzuschreiben.



3. Kommissionsberatung

3.1. Organisation der Beratung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2007 in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Zwick und Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten.



3.2. Beratung im Einzelnen


- Eintreten
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten.


- Detailberatung


Der Regierungsrat betonte nochmals, dass jedes Spital Massnahmen für ein würdevolles Sterben vorgesehen hat und diese auch anwendet. Die Vorstellung, in den Baselbieter Kantonsspitälern werde im Gang oder in einem Geräteraum gestorben, entspreche nicht der Realität.


In der Kommission war die Abschreibung des Postulates dennoch umstritten. Formal sei das Postulat mit dem Bericht des Regierungsrates zwar erledigt. Die Fragen, wie der Kanton mit der hochsensiblen Thematik des Sterbens in Würde, mit der Begleitung der Sterbenden, mit der Betreuung der Angehörigen, nicht nur in den Kantonsspitälern umgehe, seien jedoch bisher nur unbefriedigend beantwortet worden.


Exemplarisch werden in der Kommissionsberatung folgende Problemkreise angesprochen:


Die Kommission sieht angesichts dieser umfassenden Problematik keine Möglichkeit, den von ihr erkannten Handlungsbedarf im Umgang mit dem Sterben im Kanton allein mit dem nunmehr beantworteten Postulat Ziegler voran zu treiben. Ein Stehenlassen des Postulates würde aber kaum den erforderlichen Impuls setzen, um sich auch im Landrat näher und intensiver mit der Problematik auseinanderzusetzen zu können.



4. Antrag an den Landrat

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat, das Postulat 2003/192 als erfüllt abzuschreiben.



Rünenberg, 6. Februar 2008


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission:
Der Präsident Thomas de Courten



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