2007-294


Landrat Röbi Ziegler, SP-Fraktion, reichte am 4. September 2003 ein Postulat ein mit dem Titel "In Würde sterben? auch im Spital!" ( 2003-192 ). Der vom Landrat am anlässlich der Überweisung am 1. April 2004 noch leicht modifizierte Vorstoss hat folgenden Wortlaut:

«Immer wieder erfahre ich nach Todesfällen, dass Sterbende in den Kantonsspitälern aus ihren Krankenzimmern herausgenommen wurden und ihre letzten Stunden oder Tage in einem Badezimmer oder Geräteraum verbringen mussten. Es ist sehr wohl verständlich, dass man Sterbende nicht in einem Zweierzimmer lassen kann. Dennoch sollte es möglich sein, dass sie und ihre Angehörigen, die sie oft in den letzten Stunden begleiten, unter angenehmeren und würdigen Umständen voneinander Abschied nehmen können.


Ich ersuche den Regierungsrat, in den Spitalabteilungen, insbesondere in den geriatrischen, räumliche und weitere nötige Massnahmen zu treffen, um auch im Spital ein würdiges Sterben zu ermöglichen.»



Bericht des Regierungsrates

Alle vier kantonalen Krankenanstalten (die Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen sowie die Kantonalen Psychiatrischen Dienste) haben heute Regelungen getroffen, die im Spital ein Sterben in Würde ermöglichen sollen. Die entsprechenden Richtlinien liegen dem Regierungsrat vor. Allen gemeinsam ist das Bestreben, sterbenden Patientinnen und Patienten eine ruhige, private Umgebung zu sichern und die Betreuung sicher zu stellen. Seelsorgerischer Beistand und die Möglichkeit der Begleitung durch Angehörige sind selbsverständlich. Auf die Einrichtung eigentlicher, speziell bezeichneter Sterbezimmer haben die Spitäler alle verzichtet. Solche Räume würden bei Patienten und Angehörigen auf wenig Verständnis stossen.


Die Richtlinie des Kantonsspitals Bruderholz (Oktober 2003) trägt den Titel «Sterben im Spital ? Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden im Kantonsspital Bruderholz. Das Dokument ist als Planungspapier verfasst und weist auf den Ausbildungsbedarf für begleitende Pflegepersonen und die räumlichen Schwierigkeiten im Spital hin. Die Richtlinie für die Raumzuteilung ist in die «Regeln zur Bettendisposition» des Spitals vom 1.5.2006 aufgenommen worden, wo verbindlich festgehalten ist: «Präterminale Patienten sollen grundsätzlich in einem Einbettzimmer oder in einem 2-Bettzimmer mit gesperrtem Zweitbett untergebracht werden.»


Das Kantonsspital Liestal hielt seine Regeln ebenfalls 2003 fest:


« Auf allen Pflegeabteilungen im Kantonsspital Liestal wird primär darauf geachtet, dass schwerstkranke und sterbende Patienten weiterhin in ihrem gewohnten Zimmer bleiben. Bei Zweibettzimmern werden die Nachbarpatienten in einen anderen Raum verlegt, um Sterbenden und ihren Angehörigen zu ermöglichen, die letzten Tage/Stunden in Ruhe und Würde zu verbringen. Begleitpersonen können rund um die Uhr bei ihren Angehörigen sein. Auf Wunsch wird eine Liegemöglichkeit eingerichtet. Bei Vierbettzimmern verlegen wir die Schwerstkranken in eines der auf jeder Abteilung zur Verfügung stehenden Einbettzimmer oder in ein Untersuchungszimmer.»


Die erwähnten Untersuchungszimmer sind nicht mit einem «Badezimmer oder Geräteraum» zu verwechseln. Ihre Einrichtung ist vielmehr darauf ausgerichtet, Privatsphäre auch bei medizinischen Untersuchungen zu gewährleisten. Im Kantonsspital Liestal vermitteln Lage und Ausstattung dieser Räume durchaus die erforderliche Würde.


Im Kantonsspital Laufen wurde im Februar 2005 der relevante Pflegestandard festgelegt. Er enthält Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien. Über die Raumzuteilung heisst es darin: « Es sind geeignete und angenehme Räumlichkeiten vorhanden, die wir unseren Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen gerne zur Verfügung stellen. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass auf Nebenräume ausgewichen werden muss, die dann entsprechend und angemessen umfunktioniert werden.»


Die Pflegeleitung der Kantonalen Psychiatrischen Dienste schreibt, dass Todesfälle (leider mit Ausnahme von Suiziden) in der Akutpsychiatrie nicht vorkommen. Für die Langzeitstationen des ehemaligen Kantonalen Altersheimes existiert ein «Leitfaden für die Begleitung und Betreuung Sterbender im Bereich Alterspsychiatrie der Kant. Psych. Klinik, Subbereich 1» (November 1995, revidiert 2007). Es ist die ausführlichste und detaillierteste Richtlinie zu diesem Thema in den kantonalen Spitälern. Zur Raumzuteilung heisst es darin:


«Der Bewohner soll nach Möglichkeit in seinem angestammten Zimmer in einer ihm vertrauten Umgebung sterben können. Sind keine Angehörigen zugegen, soll der Sterbende von einer kompetenten Pflegeperson begleitet werden. In einem Zweierzimmer wird der Mitbewohner in das Sterben mit einbezogen und auf dessen Wunsch hin eine vorübergehende Umplatzierung organisiert.»


In der Alterspsychiatrie im Haus A der Kantonalen Psychiatrischen Klinik herrscht die gängige Praxis, Sterbende in einem Einerzimmer unterzubringen.


Obwohl unter europäischen Verhältnissen an keinem anderen Ort so viele Menschen sterben wie in einem Spital, sind unsere Krankenhäuser dennoch keine "Sterbehäuser". Ihre Kernaufgabe ist es, Krankheiten zu heilen und Leiden zu lindern. Die Begleitung Sterbender wird aber in allen vier kantonalen Spitälern sehr ernst genommen und erfährt in der Aus- und Fortbildung des Pflegepersonals besondere Beachtung. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit den gegebenen Mitteln und unter Berücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen gerade in den älteren Spitalbauten die Begleitung Sterbender mit grösstmöglicher Würde sichergestellt wird.



Antrag an den Landrat

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2003-192 von Röbi Ziegler als erfüllt abzuschreiben.



Liestal, 27. November 2007 Im Namen des Regierungsrates


Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Mundschin



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