2007-292 (1)
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Bericht der:
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Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
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vom:
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25. Februar 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Anpassung des Bildungsgesetzes an das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz)
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Bemerkungen:
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Verlauf dieses Geschäfts
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Gesetzesentwurf
(von der Redaktionskommission bereinigt)
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1. Ausgangslage
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Bildungsgesetz an das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) rückwirkend per 1. Januar 2008 anzupassen und den vorgeschlagenen Änderungen des Bildungsgesetzes zuzustimmen. Bei dieser Gesetzesanpassung geht es einerseits um den Ersatz überholter Begriffe und andererseits auch um einige materielle Änderungen. Weil das kantonale Bildungsgesetz erst seit vier Jahren in Kraft ist, ergibt sich der Hauptanpassungsbedarf des Bildungsgesetzes und der Verordnung für die Berufsbildung durch die Änderungen der Berufsbildungsgesetzgebung des Bundes. Die für die Kantone bedeutsamste Änderung ist das neue Finanzierungsmodell, nach welchem der Bund ab 2008 den Kantonen Beitragspauschalen ausrichtet, deren Höhe sich nach der Art (dual / trial bzw. vollschulisch) und der Anzahl Ausbildungsverhältnisse in der Grundbildung bemessen. Die Umstellung des Finanzierungsmodells des Bundes ist denn auch der optimale Zeitpunkt für die Anpassung des Bildungsgesetzes und der Verordnung für die Berufsbildung an die geänderten Gegebenheiten.
2. Zielsetzung der Vorlage
Zielsetzung ist die Anpassung kantonaler Gesetzesgrundlagen an Bundesrecht. Die Adaption des neuen Finanzierungsmodells, neue kantonale Finanzierungsregeln und die Definition der Zuständigkeiten in der Berufsbildung müssen festgelegt werden. Nicht im Zusammenhang mit der Anpassung von kantonalem Recht an das Berufsbildungsgesetz steht die Absicht des Regierungsrates, Lernenden, die gezwungen sind, eine Berufsfachschule ausserhalb des Tarifverbunds Nordwestschweiz zu besuchen, künftig eine pauschale Reiseentschädigung auszurichten (§ 20 Abs. 2 Verordnung für die Berufsbildung).
3. Kommissionsberatung
3.1. Organisation der Beratung
Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an den Sitzungen vom 20. Dezember 2007 und 31. Januar 2008 beraten. An der Sitzung waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD und Niklaus Gruntz, Leiter AfBB und Hanspeter Hauenstein, stv. Leiter AfBB für die Erläuterungen des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.
3.2. Beratung im Einzelnen
Einleitend erklären Regierungsrat Urs Wüthrich und Niklaus Gruntz die Zielsetzungen der Vorlage. Das neue Bundesgesetz über die Berufsbildung bringt Änderungen: So müssen für sämtliche 360 Berufe die Reglemente überarbeitet werden. Neu fällt die Anlehre weg, welche durch die zweijährige Attestlehre abgelöst wurde. Neu hinzu kommt der Bereich Gesundheit mit einer Lehre, und die Landwirtschaft fällt unter die Berufsbildung. Aus den Berufsverbänden wurden neu die « Organisationen der Arbeitswelt» (OdA).Die Subventionsart durch den Bund ändert sich; der Bund richtet neu eine Pauschale pro Lehrverhältnis aus. Im Bildungsgesetz müssen der Verlauf der Finanzflüsse und die Zusammenarbeit der drei Lernorte - Lehrbetrieb, Überbetriebliche Kurse und Schule - geregelt werden.
In der Kommissionsberatung sprechen sich nach einer Fragerunde alle Fraktionen für Eintreten aus. In der Detailberatung beauftragt die Kommission die Bildungsdirektion einstimmig, nach Beschluss der DMS-Vorlage ( 2007/217 ) im Landrat die entsprechenden Gesetzesänderungen auch in der zur Diskussion stehenden Berufsbildungsvorlage nachzuvollziehen. Zu § 3 lit. c wird die Bildungsdirektion beauftragt, eine begriffliche Klärung vorzunehmen, was mit « Hochschule » neben der Universität und Fachhochschule gemeint ist. Bei der zweiten Lesung am 31. Januar 2008 lag der Kommission ein aufgrund der ersten Lesung abgeänderter Gesetzesentwurf vor. Die Begriffsabklärung ergab, dass in § 3 auf die Erwähnung des Wortes Hochschule verzichtet wurde. Beim § 98 lit. c beantragte die CVP, anstelle des Ausdrucks «an die Kosten (der Überbetrieblichen Kurse) » «Betriebskosten» einzusetzen. Als Begründung wurde angeführt, die OdA hätten Befürchtungen, dass die Betriebskosten nicht mehr im bisherigen Ausmass finanziert würden. Man frage sich allgemein, ob mit der Gesetzesänderung eine Verschlechterung der finanziellen Situation einhergehe. Die BKSD erklärte, es handle sich bei der Finanzierung um einen Systemwechsel von Bundesseite; der neue Trend gehe in Richtung Subventionierung von Output. Bezahlt wird pro erfolgreiche Lehrabschlussprüfung. Gesamthaft werde gleichviel wie bisher subventioniert, dies sei auch allen Verbänden mitgeteilt worden.
://: Die BKSK lehnt den Antrag der CVP mit 6:4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Im Weiteren ergaben sich bei der zweiten Lesung keine Diskussionspunkte mehr.
4. Antrag
://: Die BKSK beantragt dem Landrat einstimmig mit 13 : 0 Stimmen, der Anpassung des Bildungsgesetzes an das Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) in der von der Kommission beschlossenen Fassung zuzustimmen.
Füllinsdorf, 25. Februar 2008
Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann
Beilage:
Gesetzesentwurf
in der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung
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