2007-291


Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen wird laufend wichtiger. Viele Staatsaufgaben lassen sich besser gemeinsam lösen. Während über die generelle Zielsetzung einer solchen Zusammenarbeit oft ein breiter Konsens besteht, ergeben sich in der konkreten Ausgestaltung solch interkantonaler Vereinbarungen oft Probleme. Grössere Teile des Parlaments sind dann jeweils unzufrieden und müssen sich zwischen einer „schlechten" Vereinbarung und ihrer eigentlichen Zustimmung entscheiden. Es besteht die Gefahr, dass am Schluss nach jahrelanger Arbeit ein erzielter Kompromiss vom Landrat, beziehungsweise dem Volk verworfen wird.

Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind der Rheinhafenvertrag, die NSNW-Thematik, die Finanzierung der Messe 2012 oder die ganzen Fragen im Rahmen der Harmonisierung des Bildungsraums Nordwestschweiz.


Um einen Scherbenhaufen nach langer Arbeit zu vermeiden, bietet sich bei komplexen Verhandlungen ein Instrument an, welches sich bei Fusionsverhandlungen in der Wirtschaft, beziehungsweise in der Diplomatie bewährt hat und einen angepassten Einbezug der Entscheidungsträger sicherstellt: das Verhandlungsmandat.


Mit einem explizit definierten und vor Verhandlungsbeginn festgelegten Verhandlungsmandat lassen sich die Verhandlungsziele am besten einhalten. Ein definiertes Verhandlungsmandat liefert Leitplanken und lässt den Verhandlungsführern genügend Spielraum um Kompromisse eingehen zu können, denn solche Verhandlungen sind naturgemäss ein Geben und Nehmen.


In Ergänzung zum vom Parlament überwiesenen Postulat 2007-027 der BKSK, welches die Regierung verpflichtet, den Inhalt von Staatsverträgen vor Vertragsabschluss vorzulegen, wird der Regierungsrat ersucht die Einführung von Verhandlungsmandaten gemäss untenstehender Definition für interkantonale Verhandlungen zu prüfen.


Die Regierung definiert und verabschiedet vor der Aufnahme von Verhandlungen zu interkantonalen Vereinbarungen jeweils ein formelles Verhandlungsmandat. Der Landrat oder eine seiner Kommissionen wird über dieses Verhandlungsmandat informiert.


Das Verhandlungsmandat sollte sich auf die wesentlichen Eckpunkte konzentrieren und den Verhandlungsdelegierten in den Details und der Ausgestaltung genügend Freiraum lassen. Das Mandat behandelt insbesondere:


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