2007-283 (1)


1. Ausgangslage

Mit dieser Vorlage werden dem Landrat Instandsetzungsmassnahmen für das Gymnasium Liestal von CHF 9,05 Mio., das Zeughaus Liestal von CHF 3,29 Mio., die Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Muttenz von CHF 3,63 Mio. und die Sporthalle des Gymnasiums Oberwil von CHF 1,15 Mio. zur Wiederherstellung der Funktions- und Gebrauchstauglichkeit der Gebäudehülle beantragt. Aus Gründen der Effizienz, der ähnlichen Thematik und der Vorgehensweise sind diese Projekte in einer Sammelvorlage mit verschiedenen Verpflichtungskrediten zusammengefasst.


Diese Massnahmen sehen primär vor, die Bauwerke in Teilen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen. Ergänzend werden gleichzeitig auch Verbesserungen und Modernisierungen vorgenommen. Diese Modifikationen haben zum Ziel, die Bauwerke geänderten gesetzlichen Grundlagen und zeitgemässen oder veränderten Anforderungen anzupassen. Neben Energieeinsparungen und Behaglichkeitsverbesserungen sollen die geplanten Massnahmen auch eine interventionsfreie Weiternutzung im Rahmen der üblichen Ausgaben für Instandhaltungsmassnahmen (Reparatur, Wartung etc.) für die nächsten 25 bis 30 Jahre gewährleisten.


Beim Gebäudekomplex des Gymnasiums Münchenstein drängt sich der bereits signalisierte Ersatz der Vorhangfassade des Hauptgebäudes auf. Ziel ist, mit dieser Hüllenerneuerung den Minergie-Standard für das bestehende Gebäude zu erreichen und in den Innenräumen im Sommer und Winter klimatische Werte zu garantieren, welche heutigen Anforderungen bezüglich Behaglichkeit konform sind. Für die Ausarbeitung eines Bauprojektes mit Baukreditvorlage wird ein Projektierungskredit von CHF 804'000 beantragt.




2. Beratung durch die Kommission


Die BPK behandelte diese Vorlage in ihren Sitzungen vom 28. Februar 2008 und vom 6. März 2008. Unterstützt wurde sie durch Regierungsrat Jörg Krähenbühl sowie Marie-Theres Caratsch und Beat Meyer vom Hochbauamt.


://: Eintreten war unbestritten.




3. Detailberatung


In der Detailberatung wurden folgende Themen vertieft behandelt:




3.1 Sanierungstiefe


Bei den vorliegenden Projekten handelt es sich vorwiegend um Teilsanierungen. Gesamtsanierungen sind bei Schulhäusern aus betrieblichen Gründen problematisch und letztlich auch aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht sinnvoll, solange intakte Bauteile ersetzt werden müssten. Zudem ist betreffend Asbest das Veränderungsverbot zu berücksichtigen. Die Sanierungen führen denn auch nicht zu asbestfreien Gebäuden.


Betreffend Erdbebenschutz werden aus wirtschaftlichen Gründen nur beim Gymnasium Münchenstein Massnahmen ergriffen. Bei den übrigen Objekten ist der Bedarf geringer. Die erforderlichen Massnahmen werden bei Anpassungen und Nutzungsveränderungen im Inneren der Gebäude vorgenommen.




3.2 Sanierungszeitpunkt


Bei den Schulhäusern wird angestrebt, die Sommerferien zu nutzen, damit der Schulbetrieb möglichst wenig tangiert wird. Aus diesem Grund sind für den kommenden Sommer bereits Arbeiten unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Landrat ausgeschrieben worden.




3.3 Gymnasium Münchenstein


Die bestehenden Platzprobleme im Gymnasium Münchenstein werden im Rahmen eines Raumbedarfsprogramms 2020 ermittelt. Erste Ergebnisse zeigen einen Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen, Gruppenräumen, Schüler- und Lehrpersonenarbeitsplätzen und einer Mensa. Dieser Bedarf soll in einem Solitärbau bereit gestellt werden. Mit der Bauprojektvorlage soll dem Landrat für diesen Ausbaubedarf eine Projektierungskreditvorlage unterbreitet werden.




4. Antrag an den Landrat


Ergänzungsantrag (Ergänzung zu Ziffer 6): Zur Anwendung kommt der Schweizer Baupreisindex, Region Nordwestschweiz (Index April 2007 = 112.8 Punkte).


://: Die Kommission folgte dem Antrag einstimmig.




Schlussabstimmung:


://: Die BPK beantragt dem Landrat einstimmig, dem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.




Laufen, 26. März 2008


Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Rolf Richterich


Beilage:
Von der Kommission abgeänderter Entwurf des Landratsbeschlusses [PDF]



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