2007-281 (1)


1. Einleitung

Gemäss § 49 Personaldekret muss der Landrat per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung befinden. Die Regierung verhandelt mit der Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände, ABP, über die Höhe des Teuerungsausgleichs; als Orientierungsgrösse wird der Landesindex der Konsumentenpreise, Stand Oktober, die finanzielle Situation des Kantons sowie die wirtschaftliche Entwicklung zugrunde gelegt.


In der Vorlage 2007/175 „Teuerungsausgleich: Anpassung der Indexberechnung" beantragt der Regierungsrat dem Landrat, dass die Orientierungsgrösse für die Verhandlungen mit den Personalverbänden neu der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise von November des Vorjahres bis Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht, sein soll.




2. Die Vorlage im Überblick


Gemäss der bisherigen Berechnungsmethode beträgt die Teuerung 1,3%; gemäss der neuen Berechnungsmethode 0,5%. Im vergangenen Jahr war die Differenz genau umgekehrt.


Die finanzielle Situation des Kantons präsentiert sich wie folgt: Die laufende Rechnung des Jahres 2006 hat mit einem Überschuss von 21 Millionen Franken abgeschlossen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird die Rechnung 2007 mit einem Saldo der Laufenden Rechnung von ca. 43 Mio. Franken besser abschliessen als das Budget. Für das Jahr 2008 wird erneut ein ausgeglichenes Budget vorgelegt. Da jedoch bei Erstellen des Budgets 2008 eine Jahresteuerung von 1 % prognostiziert wurde, verschlechtert sich das Budget bei einem Teuerungsausgleich von 1,3% um 4,8 Mio. Franken.




3. Die Beratung in der Kommission


Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom19. November 2007 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer und Personalchefin Doris Bösch.


Der Kommission wurde dargelegt, dass die auszugleichende Teuerung nach bisheriger Berechnungsmethode 1,3% betrage, nach der neuen, geglätteten Berechnungsmethode jedoch nur 0,5%. Die Umstellung der Berechnungsmethode hätte allerdings lediglich zum Ziel gehabt, die Budgetierbarkeit durch Glättung der Teuerungskurve zu verbessern. Mit Blick auf den Teuerungsausgleich des Vorjahres hiesse voller Teuerungsausgleich im laufenden Jahr 1,3%.


Die Regierung berichtete, dass die ABP in ihrer Stellungnahme unter anderem festhalte, dass aufgrund der guten Wirtschaftslage und der Sparmassnahmen der letzten Jahre die Zeit gekommen sei, zusätzlich zum vollen Teuerungsausgleich die während der letzten 10 Jahre nicht ausgeglichene Teuerung auszubezahlen.


Im Rahmen der Kommissionsberatung machte der Regeirungsrat deutlich, dass er die nicht kompensierte Teuerung mittelfristig ausgleichen wolle, ohne jedoch auf die GAP-Beschlüsse zurückzukommen.




4. Eintreten und Antrag


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.


Die Personalkommission stimmt dem Antrag der Regierung, für das Jahr 2008 einen Teuerungsausgleich von 1,3 Prozent auszurichten, einstimmig zu.


Gelterkinden, 28. November 2007


Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold


Beilage:
Entwurf eines Landratsbeschlusses betreffend Teuerungsausgleich ab 1. Januar 2008



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