2007-281
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets für das Jahr 2008
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vom:
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13. November 2007
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Nr.:
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2007-281
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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1. Rechtsgrundlage
Die Grundlagen für die Lohnanpassung sind in § 49 («Zuständigkeit und Verfahrensregeln») des Personaldekrets 1 geregelt, der wie folgt lautet:
« 1 Der Landrat beschliesst jährlich per 1. Januar über den Ausgleich der Teuerung.
2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen.
3 Mit dem Beschluss über den Teuerungsausgleich ermächtigt der Landrat den Regierungsrat, die Lohntabellen im Anhang II des Personaldekretes entsprechend zu ändern und per 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft zu setzen.»
In der Vorlage 2007/175 "Teuerungsausgleich: Anpassung der Indexberechnung" wird folgende Neufassung von § 49 Abs.2 des Personaldekrets beantragt:
" 2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise von November des Vorjahres bis Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht. Als weitere Beurteilungsgrössen sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung im Umfeld miteinzubeziehen."
2. Übersicht über den bisherigen Teuerungsausgleich gemäss § 49 des Personaldekrets seit 1994
Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bisher gewährten Teuerungsausgleiche in den letzten 10 Jahren:
Jahr
|
Teuerung
|
Lohnanpassung
|
Bemerkungen
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1998
|
0.3%
|
0.3%
|
|
1999
|
0.0%
|
0.0%
|
|
2000
|
1.2%
|
1.0%
|
|
2001
|
1.3% 2
|
1.5%
|
Erhöhung der Lohnsumme um 5.1%
|
2002
|
0.6%
|
0.6 %
|
|
2003
|
1.2% 3
|
1.0%
|
|
2004
|
0.5%
|
0.0%
|
GAP Zielsetzung -0.5%; 1. von 4 Teilen
|
2005
|
1.3%
|
0.8%
|
GAP Zielsetzung -0.5%; 2. von 4 Teilen
|
2006
|
1.3%
|
0.8%
|
GAP Zielsetzung -0.5%; 3. von 4 Teilen
|
2007
|
0.3%
|
0.3%
|
GAP Zielsetzung -0.5%; auf Umsetzung des 4. Teils verzichtet
|
3. Kriterien für die Festlegung des Teuerungsausgleichs (§ 49 Personaldekret)
3.1. Landesindex der Konsumentenpreise
Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
Jan
|
Feb
|
Mär
|
Apr
|
Mai
|
Jun
|
Jul
|
Aug
|
Sep
|
Okt
|
Nov
|
Dez
|
O
|
|
1996
|
103.1
|
103.3
|
103.4
|
103.5
|
103.2
|
103.4
|
103.2
|
103.5
|
103.5
|
103.7
|
103.5
|
103.6
|
103.4
|
1997
|
103.9
|
104.1
|
104.0
|
104.1
|
103.8
|
103.9
|
103.7
|
104.0
|
104.0
|
104.0
|
103.9
|
104.0
|
103.9
|
1998
|
104.0
|
104.1
|
104.0
|
104.1
|
103.8
|
104.0
|
103.8
|
104.1
|
104.0
|
104.0
|
103.8
|
103.8
|
104.0
|
1999
|
104.0
|
104.4
|
104.5
|
104.7
|
104.4
|
104.6
|
104.6
|
105.1
|
105.3
|
105.3
|
105.2
|
105.6
|
104.8
|
2000
|
105.7
|
106.1
|
106.0
|
106.1
|
106.1
|
106.5
|
106.6
|
106.3
|
106.8
|
106.7
|
107.2
|
107.1
|
106.4
|
2001
|
107.1
|
106.9
|
107.1
|
107.4
|
108.0
|
108.2
|
108.2
|
107.4
|
107.5
|
107.4
|
107.5
|
107.5
|
107.5
|
2002
|
107.6
|
107.6
|
107.6
|
108.6
|
108.7
|
108.5
|
107.9
|
107.9
|
108.1
|
108.7
|
108.5
|
108.4
|
108.2
|
2003
|
108.5
|
108.6
|
109.1
|
109.3
|
109.1
|
109.1
|
108.2
|
108.5
|
108.6
|
109.2
|
109.1
|
109.1
|
108.9
|
2004
|
108.7
|
108.7
|
109.0
|
109.9
|
110.1
|
110.3
|
109.2
|
109.6
|
109.6
|
110.6
|
110.7
|
110.5
|
109.7
|
2005
|
110.0
|
110.3
|
110.5
|
111.4
|
111.3
|
111.1
|
110.5
|
110.6
|
111.1
|
112.1
|
111.8
|
111.6
|
111.0
|
2006
|
111.4
|
111.8
|
111.7
|
112.6
|
112.8
|
112.8
|
112.0
|
112.2
|
112.0
|
112.4
|
112.3
|
112.3
|
112.2
|
2007
|
111.6
|
111.8
|
111.9
|
113.1
|
113.4
|
113.5
|
112.8
|
112.7
|
112.8
|
113.8
|
Gemäss der bisherigen Berechnungsmethode beträgt die Teuerung 1.3%; gemäss der neuen Berechnungsmethode 4 0.5%. Im vergangenen Jahr war die Differenz genau umgekehrt:
Jahr
|
Bisherige Methode
|
Neue Methode
|
Teuerungsausgleich
|
2007
|
0.3%
|
1.1%
|
0.3%
|
2008
|
1.3%
|
0.5%
|
1.3%
|
Total
|
1.6%
|
1.6%
|
1.6%
|
Längerfristig haben die unterschiedlichen Berechnungsmethoden jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der ausgewiesenen Teuerung.
3.2. Wirtschaftliches Umfeld
3.2.1. Konjunkturelle Situation
Im Jahre 2006 ist das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz um 2.7% gewachsen. Die Schweizer Wirtschaft befindet sich auch im laufenden Jahr in einem Konjunkturhoch. Für das reale Bruttoinlandsprodukt ist mit einem Wachstum von 2.5% zu rechnen. Für das Jahr 2008 wird in der Schweiz ein etwas geringeres Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2.0% erwartet. Bei der gegenüber 2007 leicht schwächeren Dynamik dürfte es sich um eine konjunkturelle Normalisierung nach der überdurchschnittlichen Wirtschaftsentwicklung in den Jahren 2006 und 2007 handeln.
3.2.2. Vergleiche mit Lohnanpassungen in der Privatwirtschaft
Die UBS teilt in einer Medienmitteilung vom 26. Oktober 2007 mit, dass gemäss Lohnumfrage (Befragung in der Zeit vom 5. September bis 23. Oktober 2007 bei rund 100 Unternehmungen, Arbeitgeber- und Arbeitsnehmerverbänden aus 19 Branchen), die Nominallöhne in der Schweiz im Jahr 2008 um 2.4 % steigen.
Die höchsten Lohnabschlüsse werden in der Pharma- und Chemiebranche (2.8%) sowie in den kantonalen Verwaltungen und im Bau mit je 2.7% erwartet. Die bescheidensten Lohnentwicklungen werden in der Textilbranche (1.3%), in den Medien und in Druck und Graphik (1.8%) erwartet. Diese Angaben beziehen sich auf die Basissaläre unter Ausklammerung von allfälligen erfolgsabhängigen Lohnkomponenten.
Gemäss einer vorangegangenen Umfrage des Personalamtes des Kantons Aargau ging die Privatwirtschaft damals von einer Gesamtlohnerhöhung von durchschnittlich 2.2% aus. Das Ergebnis einer ähnlichen, anfangs Oktober 2007 durch die perinnova getätigten Umfrage bei verschiedenen privatwirtschaftlichen Unternehmungen im Wirtschaftsraum Aargau, deutete auf eine Erhöhung der Gesamtlohnsumme von 2.32 % hin.
3.2.3. Vergleiche mit Lohnanpassungen anderer Kantone
Im Bereich der öffentlichen Verwaltungen (inkl. Bund) liegen die Nominallohnerhöhungen durchschnittlich bei 2.37% bei einem Minimum von momentan 1.1% und einem Maximum von 3.5%.
Folgende Lohnanpassungen sind im Raum Nordwestschweiz und im Kanton Zürich geplant (Stand 31.10.2007):
Gemeinwesen
|
Lohnanpassung
|
Art der Anpassung
|
Stand
|
Kanton Aargau
|
0.50%
|
Generell
|
Budget
|
2.00%
|
Individuell
|
||
2.50%
|
Gesamt
|
|
|
0.50%
|
Einmalig
|
||
Kanton Basel-Stadt
|
1.00 % *
|
Generell
|
Budget
|
1.10 %
|
Individuell
|
||
2.10%
|
Gesamt
|
|
|
Einmalig
|
|||
Kanton Bern
|
1.00%
|
Generell
|
Budget
|
1.05%
|
Individuell
|
||
2.05%
|
Gesamt
|
|
|
0.25%
|
Einmalig
|
||
Kanton Zürich
|
0.90%
|
Generell
|
Budget
|
1.50%
|
funktional
|
||
0.40%
|
Individuell
|
||
2.80%
|
Gesamt
|
|
|
Einmalig
|
|||
Kanton Solothurn
|
2.00%
|
Generell
|
Regierungsrat
|
1.00%
|
individuell
|
||
3.00%
|
Gesamt
|
|
|
Einmalig
|
Zur Tabelle:
Generell beinhaltet die Veränderung der Höhe aller Lohnklassen und Stufen aller Funktionen aller Mitarbeitenden = Teuerungsausgleich und/oder generelle Anpassung des gesamten Lohnniveaus.
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Individuell beinhaltet Beförderungen, leistungsabhängige Lohnerhöhungen und Anstieg der Erfahrungsstufe (letzteres erfolgt für die überwiegende Anzahl der Mitarbeitenden automatisch, wird nur in Ausnahmefällen nicht gewährt).
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Funktional beinhaltet neue Funktionen und Funktionswechsel.
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Einmalig beinhaltet Prämien und Zulagen ohne dauernden Charakter (keine Erhöhung der Gesamtlohnsumme).
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3.2.4. Lohnanpassung Bund
Die in den Jahren 2004 bis 2007 aufgelaufene Teuerung von 4% soll auf den Löhnen des Bundespersonals per Mitte 2008 voll ausgeglichen werden. (Stand 31.10.2007)
3.3. Finanzielle Situation des Kantons
Die Laufende Rechnung des Jahres 2006 hat aufgrund von Sonderfaktoren mit einem Überschuss von 21 Mio. Franken abgeschlossen. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird die Rechnung 2007 mit einem Saldo der Laufenden Rechnung von ca. 43 Mio. Franken besser abschliessen als das Budget (-9 Mio. Franken). Hauptverantwortlich sind einerseits der Aufwand im Rahmen des Budgets und andererseits die Steuererträge, welche deutlich über den Budgeterwartungen liegen.
Mit einem Ertragsüberschuss von 3 Mio. Franken in der Laufenden Rechnung 2008 wird erneut ein ausgeglichenes Budget vorgelegt. Der Finanzplan (Saldo der Laufenden Rechnung 2009: -49 Mio. Franken, 2010: -37 Mio. Franken, 2011: -35 Mio. Franken) zeigt, dass sich die Entspannung der Finanzlage tendenziell fortsetzen wird. Dennoch ist absehbar, dass es weiterhin einer strengen Ausgabendisziplin bedarf, um den Kantonshaushalt auch in den kommenden Jahren im Lot zu halten. Die Einführung einer kantonalen Defizitbremse wird diese Zielsetzung nachhaltig unterstützen.
3.4. Weitere Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten
Weiteren Faktoren mit Auswirkungen auf die Personalkosten sind bei einer Gesamtbeurteilung der Lohnsituation zu berücksichtigen. Es können folgende Komponenten ausgewiesen werden, die im Budget 2008 zu einer Erhöhung der Lohnsumme führen:
Betrag in Mio. CHF
|
in % des Personal-
aufwandes |
|
Personalaufwand Budget 2007
|
933
|
100.0%
|
Erhöhungen der Lohnsumme
|
|
|
Vorzeitige Pensionierung 5
|
-0.4
|
-0.1% 6
|
Erfahrungsstufenanstieg 2008
|
9.0
|
1.0%
|
Kosten Teuerung bei Ausgleich von 1.3%
|
20.8
|
2.2% 7
|
Total ohne a.o. Faktoren
|
29.4
|
3.1%
|
Beförderungen 8
|
2.0
|
0.2%
|
Ausfinanzierung der Deckungslücken
Pensionskasse Rheinhäfen und NSNW AG 9 |
1.4
|
0.2%
|
Gesamttotal Erhöhung
|
32.8
|
3.5% 10
|
Der Regierungsrat hatte im Budget 2008 für den Teuerungsausgleich 16 Mio. Franken eingestellt (= Jahresteuerung von 1.0%). Mit einem vollen Teuerungsausgleich von 1.3% verschlechtert sich das Budget um 4.8 Mio. Franken.
4. Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände
An gemeinsamen Sitzungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Finanz- und Kirchendirektion und der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) vom 22. Oktober und 5. November 2007 ist der Themenkreis der Teuerungsanpassung behandelt worden.
Die ABP hat folgende Stellungnahme abgegeben: „Aufgrund der guten Wirtschaftslage und der Sparmassnahmen der letzten Jahre ist nun die Zeit gekommen, zusätzlich zum vollen Teuerungsausgleich für das Jahr 2007 die während der letzten 10 Jahre nicht ausgeglichene Teuerung jetzt auszubezahlen. Wir begrüssen das Bekenntnis des Regierungsrates per 1.1.2008 den vollen Teuerungsausgleich zu gewähren und die aufgelaufene Teuerung der letzten 10 Jahre auszugleichen. Offene Fragen bleiben unsererseits der Zeitpunkt des Ausgleichs der bis anhin nicht ausbezahlten Teuerung und die Bewertung des teilweisen Abzuges der Teuerung infolge der GAP-Sparmassnahmen."
Der Regierungsrat hat unter Berücksichtung der massgebenden Grundlagen in § 49 des Personaldekrets folgende Erwägungen gezogen: Der Kanton verfolgt mit seinem Lohnsystem eine stetige Lohnpolitik; die Löhne entwickeln sich sowohl in Zeiten schwacher Konjunktur als auch in Zeiten starken Wirtschaftswachstums stetig - im Gegensatz zur häufig zyklisch verlaufenden Lohn- und Beschäftigungspolitik der privaten Wirtschaft.
Die Erhaltung der Kaufkraft richtet sich einerseits nach der Teuerung, wie sie der Landesindex der Konsumentenpreise ausweist; andererseits sind die finanzielle Situation des Kantons und die wirtschaftliche Entwicklung des Umfelds miteinzubeziehen. Sowohl die solide finanzielle Situation des Kantons als auch die sehr gute Wirtschaftslage sprechen für einen vollen Ausgleich der Teuerung .
Nach der bisherigen Berechnungsmethode beträgt die auszugleichende Teuerung 1.3%, nach der neuen geglätteten Berechnungsmethode bloss 0.5%. Die Umstellung der Berechnungsmethode hatte allerdings einzig das Ziel, die Budgetierbarkeit durch Glättung der Teuerungskurve zu verbessern. Sie hatte keineswegs zum Ziel, bei hoher Volatilität der Teuerungskurve zu viel oder zu wenig Teuerung auszugleichen. Mit Blick auf den Teuerungsausgleich des Vorjahres heisst voller Teuerungsausgleich im laufenden Jahr 1.3% (siehe Ziffer 3.1, zweite Tabelle). Würde weniger als 1.3% ausgeglichen, erhöhte sich der bisher nicht kompensierte Kaufkraftverlust entsprechend.
Die Personalverbände erwarten einen Ausgleich der ausgewiesenen, aber nicht ausgeglichenen Teuerung der letzten zehn Jahre. Der Regierungsrat hält das Postulat der Arbeitnehmenden nach Erhalt der Kaufkraft grundsätzlich für legitim, soweit die Wertschöpfung der Volkswirtschaft dies zulässt. Er will deshalb die nicht kompensierte Teuerung mittelfristig ausgleichen, allerdings ohne auf die GAP-Beschlüsse zurückzukommen. Der Landesindex der Konsumentenpreise weist von Oktober 1996 (Indexstand 103.7) bis Oktober 2006 (Indexstand 112.4) eine Teuerung von 8,4% aus. Als ausgeglichen gelten 7.8% (effektiv gewährter Teuerungsausgleich 6.3%, GAP-Massnahmen 1.5%). Als ausgewiesene, aber nicht ausgeglichene Teuerung bleibt somit eine Differenz von 0.6% , welche der Regierungsrat mittelfristig ausgleichen will.
5. Auswirkungen der Teuerungsanpassung
Die Regierung hat bei Erstellung des Budgets 2008 eine Teuerungsanpassung von 1.0% eingestellt. Mit einem Teuerungsausgleich von 1.3% verschlechtert sich das Budget um 4.8 Mio. Franken.
6. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, gemäss § 49 des Personaldekrets und entsprechend beiliegendem Entwurf zu beschliessen, für das Jahr 2008 einen vollen Teuerungsausgleich von 1.3% auszurichten.
Liestal, 13. November 2007
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin
Beilage: Entwurf eines Landratsbeschlusses
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Fussnoten:
1 Dekret zum Personalgesetz vom 8. Juni 2000, SGS 150.1 , GS 33.1248
2 Das Bundesamt für Statistik musste wegen eines Fehlers bei der Festlegung des Landesindexes der Konsumentenpreise diesen nachträglich korrigieren, so dass sich die Teuerung nach der Korrektur auf 1.3% statt auf 1.9% belief.
3 Die durchschnittliche Jahresteuerung 2001-2002 hat lediglich 0.7% betragen.
4 Siehe Landratsvorlage 2007/175 .
5 Vgl. Landratsbeschluss vom 15.12.99 betr. Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret), Änderung von § 50bis.
6 Minderausgaben im Jahr 2008, da weniger vorzeitige Pensionierungen als im Vorjahr (Auswirkungen der GAP-Massnahme im Jahr 2007).
7 Einschliesslich dem Einkauf in die Pensionskasse im ersten Jahr.
8 Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten.
9 Gemäss LRV 2006-165 (Zusammenlegung der Rheinhäfen) und LRV 2007-176 (Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG, NSNW).
10 Zunahme Personalaufwand im Budget 2008: 20.1 Mio. Franken. Aufwandabnahme von rund 8 Mio. Franken resultiert primär aus Auslagerung von Personal (Rheinhäfen, NSNW) und Fluktuationsgewinnen.