2007-279


1. Stellungnahme durch den Landrat

Gemäss § 89 c des Bildungsgesetzes nimmt der Landrat aufgrund eines diesbezüglichen Berichtes des Regierungsrates alle 4 Jahre zur Qualität der öffentlichen Schulen Stellung. Der Regierungsrat leitet demzufolge den von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in seinem Auftrag verfassten Bildungsbericht 2007 an den Landrat weiter.




2. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Parlament, vom Bildungsbericht 2007 Kenntnis zu nehmen.


>>> Bildungsbericht 2007 [PDF; 4,2 MB]




Liestal, 6. November 2007


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Pegoraro
Der Landschreiber: Mundschin



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