2007-278


1. Ausgangslage

Durch die Verwaltungsreform im Jahre 1983 wurden anstelle der früheren 10 Einzel-Direktionen die heutigen 5 Doppel-Direktionen geschaffen. Im 1989 wurde dann die frühere Bau- und Landwirtschaftsdirektion in Bau- und Umweltschutzdirektion und im 2003 die frühere Erziehungs- und Kulturdirektion in Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion umbenannt. Diese Namensänderungen waren aufgrund neuer Entwicklungen erforderlich.


Bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) haben sich in letzter Zeit verschiedene Veränderungen ergeben, welche zu einer neuen Direktionsbezeichnung führen.




2. Sicherheitsdirektion anstelle JPMD als neue Direktionsbezeichnung


§ 3 des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz nennt die Direktionen der basellandschaftlichen Verwaltung. In diesem Dekret soll die heutige Bezeichnung Justiz-, Polizei- und Militärdirektion durch Sicherheitsdirektion ersetzt werden. In den verschiedenen Erlassen aller Stufen (Gesetze, Dekrete und Verordnungen) wird diese Namensänderung vorerst in einer Fussnote festgehalten und anlässlich von späteren Teilrevisionen dieser Erlasse in den einzelnen Bestimmungen geändert. Dieses Vorgehen wurde auch bei der Namensänderung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion gewählt.


Für die neue Bezeichnung der JPMD als Sicherheitsdirektion sind verschiedene Gründe massgebend.




2.1 Neue Aufgaben und Zuständigkeiten der JPMD ausserhalb des bisherigen Kernbereichs


Die Justiz-, Polizei- und Militärdirekion übernahm in letzter Zeit folgende neue Aufgaben und Zuständigkeiten :
- Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
- Fachstelle für Jugend- und Kinderschutz
- Fachstelle für Familienfragen
- Fachstelle für Integrationsfragen


Diese Fachstellen und ihre Aufgabenbereiche können nur schwer durch die traditionelle Bezeichnung Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, jedoch mühelos durch die Bezeichnung Sicherheitsdirektion erfasst werden.




2.2 Alle Dienststellen der JPMD erbringen Sicherheitsdienstleistungen


Die intensive direktionsinterne Auseinandersetzung mit Leistungsauftrag und Strategien ergab klar, dass allen Dienststellen der Justiz-, Polizei- und Miltärdirektion gemeinsam ist, dass sie Sicherheitsdienstleistungen ( betr. Schutz der individuellen Sicherheit, Verkehrssicherheit, Rechtssicherheit, ökologische Sicherheit) erbringen. Somit gehört die Gewährleistung der Sicherheit unbestrittenermassen zu den Kernaufgaben der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion , wenn auch andere Direktionen teilweise ebenfalls Sicherheitsdienstleistungen erbringen (zum Beispiel die BUD mit dem Sicherheitsinspektorat und dem Tiefbauamt oder die FKD mit dem Kantonalen Sozialamt). Der Begriff "Sicherheit" ist das identitätsstiftende Element der Dienststellen unserer Direktion. Im Vergleich dazu ist die Bezeichnung "Justiz-, Polizei- und Militär" einschränkender und die erwähnten neuen Dienstleistungen der Direktion, wie speziell die Fachstelle für Familienfragen, die Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, die Fachstelle für Kindes- und Jugendschutz und die Fachstelle für Integrationsfragen können sich in der heutigen Direktionsbezeichnung nicht erkennen.


Die heutige Teilbezeichnung Justizdirektion erweckt bei der Kundschaft immer wieder den Eindruck, als ob die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion auch für die Tätigkeit der Gerichte zuständig und verantwortlich sei. Indessen werden die Gerichte durch das Kantonsgericht beaufsichtigt und durch dieses im Verkehr mit anderen Behörden und dem Landrat vertreten (§ 82 Absatz 3 und § 87 Absatz 3 Kantonsverfassung). Nach früherer, heute nicht mehr aktueller Terminologie wurde unter dem Justizwesen mitunter die sog. nichtstreitige Gerichtsbarkeit (Notariat, Grundbuchwesen, Zivilstandswesen, Handelsregisterwesen, Erbschaftswesen, Betreibungs- und Konkurswesen etc. ) verstanden. Um Verwechslungen mit den Gerichten (d.h. der streitigen Gerichtsbarkeit) zu vermeiden, unterlassen es verschiedene andere Kantone die Teilbezeichnung 'Justiz' zu verwenden. Die genannten Dienststellen der JPMD mit den Funktionen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit erbringen Dienstleistungen im Interesse der Rechtssicherheit. Sie haben daher ebenfalls unter dem gemeinsamen 'Direktionsnamen Sicherheitsdirektion' ihren Platz und benötigen die Teilbezeichnung "Justiz" in der heutigen Direktionsbezeichnung nicht mehr. Die Leistungsbereiche der Polizei und des Militärs finden sich in der Bezeichnung "Sicherheitsdirektion" ohnehin problemlos wieder.




2.3 Kantonale Sicherheitsdirektionen und wohl bald Eidgenössisches Sicherheits- departement


Entsprechend einem Grundsatz des E-Governements sollen Behördeninformationen nicht nach der Aufbauorganisation der staatlichen Behörde, sondern nach den Produkten, den Dienstleistungen der Behörden strukturiert sein. Dieser Grundsatz soll nach Möglichkeit auch für die Bezeichnung von Behörden zur Anwendung kommen, damit die Kundschaft schon aufgrund der Namensbezeichnung der Behörde auf das entsprechende Produkt dieser Behörde schliessen kann.


Wohl auch aus diesem Grunde haben in letzter Zeit die Mehrheit der Deutschschweizer Kantone die bisherigen Direktions- bzw. Departementsbezeichnungen durch Sicherheitsdirektion ersetzt. 4 Kantone (BS, ZH, ZG, UR) verwenden allein die Bezeichnung Sicherheitsdepartement bzw. Sicherheitsdirektion und die 7 Kantone (AG, GL, GR, LU, OW, NW, VS) gebrauchen die Teilbezeichnung Sicherheit in Verbindung mit anderen Bezeichnungen.


Am 17. April 2007 reichte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates die Motion betreffend Schaffung eines Eidgenössischen Sicherheitsdepartements ein. Am 8. Juni 2007 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion und beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), bis Februar 2008 eine Lösung betreffend Schaffung eines Eidgenössischen Sicherheitsdepartements vorzulegen.




3. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, auf die Vorlage einzutreten und die Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.




Liestal, 6. November 2007


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin


Beilage:
- Dekretsentwurf [PDF]



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