2007-278 (1)
Bericht Nr. 2007-278 an den Landrat |
Bericht der:
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Jusitz- und Polizeikommission
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vom:
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12. Dezember 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Teilrevision des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetz
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Bemerkungen:
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1. Vorlage der Regierung
Die Regierung beantragt, den Namen der heutigen Justiz-, Polizei- und Militärdirektion in Sicherheitsdirektion zu ändern, und zwar durch eine entsprechende Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetzes.
In den verschiedenen Erlassen aller Stufen soll diese Namensänderung vorerst in einer Fussnote festgehalten und bei späteren Teilrevisionen in den einzelnen Bestimmungen nachvollzogen werden.
Als Gründe für die neue Bezeichnung werden verschiedene Argumente angeführt:
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Die JPMD übernahm in den letzten Monaten und Jahren einige neue Aufgaben vorwiegend aus dem Sicherheitsbereich (Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt, Fachstellen für Jugend- und Kindesschutz, für Familienfragen und für Integrationsfragen).
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Alle Dienststellen der JPMD erbringen Sicherheitsdienstleistung, während die Bedeutung des Bereichs «Justiz» (insbesondere seit dem Übergang der Statthalterämter in die administrative Zuständigkeit des Kantonsgerichts) für die Direktion stark zurückgegangen ist.
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In verschiedenen anderen Kantonen wurde der Wechsel zum Namen Sicherheitsdirektion bereits vollzogen, und auch auf Bundesebene wird die Schaffung eines Eidgenössischen Sicherheitsdepartements vorbereitet.
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2. Kommissionsberatung
Die Justiz- und Polizeikommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2007. Das Geschäft wurde von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro und von JPMD-Generalsekretär Stephan Mathis vertreten.
Die Kommission kann die Argumente, die für einen Namenswechsel sprechen, nachvollziehen und unterstützen. Eine Minderheit der Kommission bezweifelt zwar, dass es mit dieser Namensänderung eile, und hätte lieber die übergreifende Verwaltungs-Reorganisation und die Vorlage zum Postulat 2006/049 «Bildet eine Sicherheitsdirektion» der CVP/EVP-Fraktion abgewartet. Eintreten war aber unbestritten.
Nachdem der Kommission versichert wurde, dass der Namenswechsel nur sehr geringe Kostenfolgen zeitigen werde (ca. CHF 10'000 bis 20'000), wurden keine Einwände gegen die Vorlage laut.
3. Antrag
Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Änderung des Dekrets zum Verwaltungsorganisationsgesetzes zuzustimmen.
Beilage:
Dekretstext in der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung
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