2007-273


1. Ausgangslage

Immer mehr wird getrickst, um zu Subventionen aller Art zu gelangen. So ist es nach der heutigen Gesetzgebung durchaus legal, aufgrund entsprechend hoher Abzüge auf der Steuererklärung Subventionen zu beziehen, obwohl nach der effektiven finanziellen Leistungskraft keine Subventionen zustünden.



2. Erwägungen


Zur Feststellung der finanziellen Leistungskraft dient meist das steuerbare Einkommen, welches je nach Höhe der Abzüge variiert. Und genau da liegt der Stoff, aus dem das legale Beziehen von nicht vorgesehenen Subventionen ist. Je höher die Abzüge, desto niedriger das steuerbare Einkommen, desto höher wiederum die Subvention.


Heute ist Praxis, dass Leute, welche grössere Steuerabzüge vornehmen können, unvermittelt in den Genuss von Subventionen kommen, auch wenn die finanzielle Leistungskraft höher ist, als für Subventionen vorgesehen. So ermöglicht zum Beispiel eine neue Küche in vielen Fällen gerade auch noch eine Subvention für die Zahnspange vom Kind, dank Subventionen der Jugendzahnpflege.



3. Lösungsweg


Nicht mehr das steuerbare Einkommen soll Basis sein für die Bemessung der finanziellen Leistungskraft, sondern das Einkommen vor Abzügen, welches in der Steuererklärung unter Ziffer 499 als "Total Einkommen" deklariert wird.


Dieser Praxiswechsel ist möglich und wird in einigen Gemeinden bereits erfolgreich angewendet. Es findet auf diese Weise keine Verzerrung der Einkommensverhältnisse statt durch Steuerabzüge. In der Folge werden weniger Subventionen bezogen, die Staatskasse wird dadurch entlastet - und - keiner ist benachteiligt. Denn Personen, welche dank grosser Steuerabzüge in den Genuss von Subventionen gekommen sind, sind sich wohl bewusst, dass ihnen diese aufgrund ihrer finanziellen Leistungskraft nicht zugestanden hätten. Für alle anderen würde keine Veränderung stattfinden.


Viele solcher "Iegalen Missbräuche" können mit dieser einfachen Massnahme verhindert werden.



4. Antrag an die Regierung


Die Regierung wird ersucht, folgende Praxisänderung zu prüfen und dem Landrat zu berichten.



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