2007-99 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Schriftliche Beantwortung der Interpellation 2007/099
von Christine Mangold, FDP-Fraktion betreffend "Energiekonzept gemäss Kantonsverfassung"
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vom:
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23. Oktober 2007
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Nr.:
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2007-099
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Am 19. April 2007 reichte Christine Mangold, FDP-Fraktion eine Interpellation betreffend "Energiekonzept gemäss Kantonsverfassung" ein.
Antwort des Regierungsrates
Einleitung
Das gemäss Kantonsverfassung geforderte Konzept, welches die Grundsätze der kantonalen Energiepolitik enthält, wurde vom Landrat am 4. Februar 1991 beschlossen. Dieses ist heute nach wie vor gültig und enthält auch heute immer noch aktuelle Themen. Trotzdem ist der Regierungsrat der Meinung, dass angesichts der Klimaschutz-Diskussionen und der Diskussion um die Stromlücke eine Überarbeitung der Grundsätze der kantonalen Energiepolitik angezeigt ist. Dieses Konzept soll als Energie-Strategie Basel-Landschaft zusammen mit der Wirtschaft, Verbänden und Organisationen mit Einbezug von Fachpersonen unter der Federführung vom Amt für Umweltschutz und Energie erarbeitet werden. Anschliessend wird der Regierungsrat dieses dem Landrat zur Genehmigung unterbreiten.
Antworten auf die Fragen
1. In der Beantwortung der Interpellation 2006-159 wurde für 2004 ein Importanteil an Strom von über 77% in unser Kantonsgebiet und ein Anteil von 1.2 % an neuen, erneuerbaren Energiequellen (Kleinwasserkraft, Photovoltaik und Windkraft) für das Jahr 2004 genannt. Haben sich diese Zahlen seither wesentlich verändert? Wo sieht der Regierungsrat Möglichkeiten zum Ausbau von neuen, erneuerbaren Energien?
Die Zahlen bezüglich dem Import von Strom sowie der Anteile von neuen erneuerbaren Energien haben sich seit 2004 nur unwesentlich verändert. Dies liegt auch in der "Natur der Sache", dass neue Stromproduktionsanlagen zur Nutzung von neuen erneuerbaren Energien einerseits in der Menge stark beschränkt sind (ausser z.B. bei Photovoltaikanlagen, welche nach wie vor aber teuer sind) und auch die Bewilligungsabläufe keine schnellen Zubauleistungen ermöglichen (z. B. Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen usw.).
Der Regierungsrat sieht vor allem noch Möglichkeiten im Wärmebereich bei der weiteren Nutzung von Biomasse wie z. B. aus Holz, Grünabfälle, aber auch bei der thermischen Sonnenenergienutzung für das Brauchwarmwasser und die Heizung. Bei der Elektrizität können allenfalls wenige Kleinwasserkraftwerke, Windkraftanlagen aber auch Elektrizität aus Biomasse und die photovoltaische Stromerzeugung einen Beitrag leisten.
2. Wie hoch schätzt der Regierungsrat das Potential und die kurz- und mittelfristig (bis 2020) nutzbaren, regionalen neuen, erneuerbaren Energiequellen ein und wie hoch wären die geschätzten Stromgestehungskosten in Rp/KWh je Technologie? Wie hoch wären die allfälligen Kosten von Wärmeenergie, ebenfalls in Rp/KWh, und für welche Anwendungen wäre diese Energie geeignet? Welches wären die allfälligen ökologischen Beeinträchtigungen aus dem Ausbau solcher Energien (etwa Gewässerschutz etc.)?
Heute beträgt der Anteil der erneuerbaren Energie in Basel-Landschaft am Gesamtverbrauch ca. 17 %, wenn für die von ausserkantonal bezogene Elektrizität ein Anteil Wasserkraft gemäss dem Produktionsmix der Schweiz eingesetzt wird. Weitaus der grösste Anteil an eingesetzter erneuerbarer Energie stammt aus der traditionellen Wasserkraft, gefolgt von Holz und der Umweltwärme. Der Anteil der Sonnenenergie ist gering. Das Potenzial der erneuerbaren Energien ist grundsätzlich noch beträchtlich. Man stelle sich nur einmal vor, dass auf jedem Hausdach eine thermische Solaranlage wäre, welche ca. 70 % des Warmwasserbedarfs abdecken würde. Damit liessen sich ca. 15% des Energiebedarfs der Bauten abdecken. Wie sich die Nutzung in Zukunft bis 2020 sowohl bei der Wärme wie auch bei der Stromanwendung entwickeln wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielen die Preise für fossile Energieträger eine wichtige Rolle und andererseits aber auch die Förderpolitik von Bund und den Kantonen. Steigen die Preise für fossile
Energie massiv an, werden sich einige Technologien bei der Anwendung "verselbständigen". Sollte dies nicht der Fall sein, hängt der Zubau stark von den staatlichen Rahmenbedingungen ab. Für den Regierungsrat ist es selbstverständlich, dass beim Entscheid für oder gegen eine neue Produktionsanlage immer eine Abwägung aller Fakten, auch z. B. des Gewässerschutzes notwendig ist.
3. Wie sieht das gemäss § 115 der Kantonsverfassung geforderte Energiekonzept auf der Basis der Antworten zu den zwei vorangegangenen Fragen aus und inwiefern passt sich dieses Konzept der Strategie des Bundesrates an, die sich auf die drei Säulen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Grosskraftwerke stützt? In diesem Zusammenhang interessiert vor allem auch die Meinung des Regierungsrates zur Strategie des Bundesrates, die bestehenden Kernkraftwerke durch neue Kernkraftwerke zu ersetzten, und, falls er diese Strategie nicht unterstütz, wie die entstehende Energielücke gefüllt werden soll?
Diese Fragen wird der Regierungsrat mit der eingangs erwähnten Energie-Strategie Basel-Landschaft beantworten.
Liestal, 23. Oktober 2007 Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin
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