2007-90


In der Schweiz fallen knapp 30% des Gesamtenergieverbrauches in den Haushalten an, dies vor allem in der Form von Wärmeenergie, und im Gebäudebereich kann eine kantonale Energiepolitik nachweislich die stärkste Wirkung bei der Reduktion des Verbrauchs und der Emissionen erzielen. Kantonale Fördermittel, insbesondere die Verpflichtungskredite nach dem Energiegesetz, sollten dementsprechend primär im Gebäudebereich eingesetzt werden und die effizientesten Massnahmen hierbei Vorrang geniessen.

Gebäudeeigentümer sollten hierbei mittels gezielter Information dazu bewegt werden, unter Beizug von Experten Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Umstellung auf erneuerbare Energien an deren Liegenschaft zu identifizieren. Zwingend muss die Analyse die Rentabilität der Massnahmen - deren Abschreibung gegenüber der Kosteneinsparung, z.B. der Energieeinsparung bei vorgegebenem Energiepreis - beinhalten. Sind die Massnahmen gemäss Analyse nicht rentabel, werden die Mehrkosten bis zur Rentabilität aus dem Verpflichtungskredit nach Energiegesetz zurückerstattet, wobei ein Maximum an Rückerstattung pro erzielter energetischen Wirkung in Rp/kWh vorgegeben wird.


Die Vorteile mit diesem Vorgehen sind:


Das bewährte Mittel der Verpflichtungskredite nach dem Energiegesetz soll beibehalten und gezielt für diese Massnahmen eingesetzt werden.


Antrag


Der Regierungsrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Unterstützung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Umstellung auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich nach dem oben skizzierten Vorgehen zu einem höheren Wirkungsfaktor in kWh/Rp gemäss Wirkungsanalyse von EnergieSchweiz führen könnte. Die kantonale Förderpolitik wäre dann entsprechend anzupassen.





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