2007-84


Seit Monaten werden die Energie- bzw. Elektrizitätsfragen in der Schweiz nach einigen Jahren "Denkpause" wieder diskutiert.

In nicht einmal mehr 20 Jahren wird ein Kernkraftwerk der Schweiz (Beznau) vom Netz genommen werden, wenn die Betriebsbewilligung nicht verlängert wird. Ebenfalls laufen Lieferverträge mit französischen Kernkraftwerken (KKW) aus. Bis im Jahr 2020 ff. wird die Schweiz eine Stromlücke aufweisen, die es zu decken gilt. Dieses Problem muss rechtzeitig angegangen werden, da Planung und die demokratischen Prozesse eines KKW-Ersatzes einige Jahre dauern.


Im Baselbiet kommt heute beinahe 50% unseres stroms aus Kernanlaaen! Oder anders gesagt, unser Kanton ist auf die Kernenergie absolut angewiesen! Ohne Kernenergie steht das Baselbiet still.


Niemand kann ernsthaft behaupten, bis im Jahr 2020 könnten einfach 50% des Strombedarfs mit Solarzellen oder Windräder ersetzt werden. Es braucht vielmehr eine ganzheitliche Strompolitik, zu der auch die Anwendung der Kernenergie bis auf weiteres gehört. Heute fordert die Verfassung von der Regierung, dass diese sich aktiv gegen die Erstellung eines KKW in einem Nachbarkanton zur Wehr setzt. Die heutige Verfassungsbestimmung ist gegen eine sichere Stromversorgung gerichtet. Die heutige Verfassungsbestimmung ist auch verfassungsrechtlich bedenklich, wurde sie doch von der Bundesversammlung nur unter Vorbehalt genehmigt. Kernenergie ist Sache des Bundes und hat in der Kantonsverfassung daher nichts zu suchen. Eine Einmischung in anderen Kompetenzbereich, wie jener des Bundes oder der Nachbarkantone ist unzulässig. BaselStadt z. B. hat eine wesentlich weniger harte Formulierung in der neuen Kantonsverfassung gewählt (Selbstbeschränkung) .


Eines ist heute schon klar: Weder in Baselland noch in Basel-Stadt wird je ein KKW gebaut werden, auch wenn dieser Paragraph gestrichen wird. Es geht um einen Ersatz an einem bestehenden Standort z. B. Beznau oder Gösgen, wo die Akzeptanz in der Bevölkerung gross ist.


Die Regierung wird hiermit beauftragt, eine Vorlage über eine Aenderung von Paragraph 115, Absatz 2, Kantonsverfassung Basel-Landschaft auszuarbeiten, welche folgenden Punkten Rechnung trägt:


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