2007-73
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Karl Willimann, SVP: Zwei Ellen bei den Bussenverfügungen infolge Geschwindigkeitskontrollen?
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Autor/in:
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Karl Willimann
, SVP
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Eingereicht am:
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22. März 2007
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Nr.:
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2007-073
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Am 22. Januar 2004 wurde von mir eine Interpellation [2004-012] mit folgendem Text eingereicht:
„Mit der Installierung von festen Geschwindigkeitsmessstationen und mit der Anwendung von mobilen Messgeräten hat die Zahl der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv zugenommen. Entsprechend sind die Busseneinnahmen gestiegen und weisen gesamtschweizerisch den höchsten Zuwachs auf. Die Kehrseite ist eine massive Zunahme der Arbeit bei den Statthalterämtern und der Polizei, welche zu Personalvermehrungen führt. Nicht alle verhängten Geldbussen dürften jedoch in die Staatskasse fliessen. In jedem Amtsblatt sind jeweils auf mehreren Seiten Urteilsmitteilungen an ausländische Automobilisten wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit publiziert. Name und Geburtsdatum sind den Behörden offenbar bekannt, hingegen ist dies durchgehend beim Aufenthalt bzw. bei der aktuellen Adresse nicht der Fall. Offensichtlich verbirgt sich dahinter das Problem, die Geldbussen einzutreiben. Die Vermutung liegt nahe, dass der grösste Betrag der dem Staat zufliessenden Bussenbeträge von kantonalen und schweizerischen Automobilisten stammt. ……."
Die dabei sechs gestellten Fragen wurden von der Polizeidirektorin nicht alle präzis beantwortet . Insbesonders war nicht ausreichend klar, wie hoch die Verwaltungsaufwendungen für das Inkasso der ausländischen Bussenverfügungen sind, wie deren Grössenordnung bezüglich nicht bezahlter Verkehrsbussen ist und welche Abkommen mit ausländischen Staaten zwecks Busseneintreibung existieren. Im Nachgang zu meinem Postulat [2007-038] vom 15.2.2007 „Feinkalibrierung am Bussengenerator dient nicht der Sicherheit…" sind neue Fakten und Fragen aufgetaucht, welche vermuten lassen, dass ausländische und inländische Fahrzeuglenker/halter bei den Bussenverfügungen nicht gleich behandelt werden. So soll die im Juli 2006 in Basel-Landschaft vorgenommene Senkung des Toleranzwertes die Auswirkung haben, dass nur in der Schweiz wohnhafte Personen oder Fahrzeughalter zusätzlich gebüsst werden. Der Grund liegt darin, dass bei ausländischen Temposündern die zuständigen Behörden aus Gründen des Administrativaufwandes und der damit verbundenen Kosten für die Busseneintreibung entweder einen höheren Toleranzwert anwenden oder aber nur von einer bestimmten Bussenhöhe, z.B. über dem Gegenwert von 40 EURO eine Bussenverfügung erlassen.
Der Regierungsrat wird um schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.
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Trifft es zu, dass die Verschärfung des Toleranzwertes bei den Geschwindigkeitskotrollen in ihrer Wirkung nur die inländischen Fahrzeuglenker, -halter betrifft. Dies weil bei den ausländischen Temposündern im gleich reduzierten Toleranzbereich aus bestimmten Gründen keine Busse ausgesprochen wird ?
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2.
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Welches sind die Gründe und die daraus abgeleiteten Kriterien, die zu der ungleichen Behandlung zwischen inländischen und ausländischen Personen führen ? z.B.:
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a)
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Nichtvornahme wegen Unverhältnismässigkeit von Bussenhöhe und Administrativkosten
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b)
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Abkommen mit ausländischen Staaten
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c)
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Differenzierte Anwendung des Überschreitungstoleranzwertes
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d)
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andere
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3.
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Gibt es Abkommen mit ausländischen Saaten über Vollstreckungshilfe bei Ordnungsbussen mit finanziellen Mindestlimiten für deren Gewährleistung?
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