2007-70
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Agathe Schuler, CVP: Gebäude-Energieausweis
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Autor/in:
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Agathe Schuler
, CVP (Augstburger, Bachmann, Gorrengourt, Jermann, Rohrbach, Schneider, Simonet, Steiner, Tanner, Zwick)
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Eingereicht am:
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22. März 2007
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Nr.:
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2007-070
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Mit der Verabschiedung der EU-Direktive "Energy Performance of Buildings" (EPBD) wird in den EU-Ländern ein Energieausweis für Gebäude eingeführt. Wie bei der "energieEtikette" für Haushaltsgeräte, zeigt der Gebäude-Energieausweis anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität ein Gebäude aufweist. Besitzer von Immobilien erhalten damit eine Bewertung ihrer Liegenschaft in Bezug auf deren Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle und Haustechnik). Weiter enthält der Energieausweis Empfehlungen zu konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder zur Erreichung des MINERGIE-Standards.
Der Gebäude-Energieausweis soll Transparenz im Immobilienmarkt schaffen: Er macht den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar, so dass dieser zu einem Kauf- bzw. Mietkriterium werden kann. Der daraus resultierende Marktdruck soll zusammen mit den Informationen aus dem Gebäude-Energieausweis Immobilienbesitzer dazu bewegen, bei bevorstehenden Gebäudeerneuerungen zusätzliche Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu realisieren.
Aus energiepolitischer Sicht öffnet sich bei der Einführung von Energieausweisen für Gebäude die Chance zur Auslösung von dringend nötigen, energietechnischen Sanierungen bestehender Gebäude. Gleichzeitig soll mit der Empfehlung von Sanierungsmassnahmen Besitzerinnen und Besitzern von Liegenschaften ein direkter Nutzen entstehen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen aus der EU prüft das BFE aktuell die Umsetzbarkeit in der Schweiz. Eine Studie zeigt auf, dass
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ein Energieausweis für Gebäude in der Schweiz umsetzbar ist und sich damit auch Wirkung (im Sinne der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden) erzielen lässt,
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eine juristisch saubere Verankerung im nationalen Energierecht sowie die Integration in die bestehenden föderale Vollzugsstruktur möglich ist,
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bei einem Obligatorium ein substanzieller Teil der bestehenden Wohnbauten erreicht und Sanierungen ausgelöst werden können.
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(aus www.bfe.admin.ch/energie/00567/00569/00601/index.html )
Als erster Kanton hat Zug im 2006 den Energieausweis für Gebäude verwirklicht. Dabei tragen die Hauseigentümer/eigentümerinnen die Kosten für den Erwerb des Ausweises.
(siehe www.zug.ch/baudirektion/76_03.htm )
Auch im Kanton Basel-Landschaft könnte (neben dem Verpflichtungskredit für die Ausrichtung von Förderbeiträgen nach dem kantonalen Energiegesetz, der letztmals mit Vorlage 2004-186 vom Landrat beschlossen wurde), der Energieausweis für Gebäude ein neues energiepolitisches Instrument werden, das mit geringem finanziellem Aufwand zu nachhaltiger Energiepolitik beiträgt.
Der Regierungsrat wird gebeten, die Einführung eines Gebäude-Energieausweises im Kanton Basel-Landschaft zu prüfen und dem Landrat zu berichten.
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