2007-62
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Karl Willimann, SVP: Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Baugesetz verankern
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Autor/in:
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Karl Willimann
, SVP (Brunner, Gaugler, Gerber, Hasler, Hess, Holinger, Jordi, Piatti, Ringgenberg, Ryser, Stohler, Straumann, Thüring, Wegmüller, Wirz, Wullschläger, Wüthrich)
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Eingereicht am:
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22. März 2007
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Nr.:
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2007-062
(Modifiziert am 1. November 2007;
Traktandum 4
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Laut der neusten Studie der Schweizerischen Akademie der Technischen Wissenschaften ist die nachhaltige Energieversorgung der Schweiz unter zwei Voraussetzungen möglich: Das technisch sinnvolle Potenzial an erneuerbaren Energien wird ausgeschöpft und die Energieeffizienz wird massiv verbessert. Die Studie arbeitet mit einem Zeithorizont von 2050 bis 2070 und plädiert dafür, die vorgeschlagenen Massnahmen mit dem strategischen Ziel der 2000 Watt-Gesellschaft, welche auch vom Bundesrat unterstützt wird, zu kombinieren. Diese Vision sieht vor, den Energieverbrauch pro Kopf auf ein Drittel des heutigen Wertes zu senken. Die Studie weist darauf hin, dass das Angebot an verfügbarer erneuerbarer Energie bis im Jahr 2050 verdoppelt werden kann. Sie bestätigt aber auch die bekannte Tatsache, dass diese Verdoppelung trotzdem eine Deckungslücke beim Energiebedarf - bei Verharren auf heutigem Konsumniveau - von zwei Dritteln des Bedarfs belässt.
Dieser Vorstoss hat die Zielsetzung, im Bereich des Baugesetzes die Reduktion des Energieverbrauchs pro Kopf in Gang zu bringen und die fördernde Anwendung von erneuerbaren Energieträgern im Sinne einer vernünftig machbaren Abkehr von fossilen oder elektrischen Energieträgern zu verlangen. In einem politisch, zeitlich und wirtschaftlich machbaren Rahmen soll im Baugesetz die generelle Energieeffizienz bei der Wärmedämmung von Gebäuden und die prioritäre Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Energiegewinnung vor derjenigen mit fossilen Brennstoffen oder elektrischer Energie gesetzlich verankert werden. Im Vordergrund stehen die Bauten, welche Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbezwecken dienen. Die neue Regelung soll die bewilligungspflichtigen Neu-, Umbauten und Gebäuderenovationen umfassen. Bestehende Bauten sollen im Sinne des Postulates 2005/257 „Steuerliches Anreizsystem zum Energiesparen und zum Einsatz erneuerbarer und alternativer Energie„ mittels steuerlicher Begünstigung zur Vornahme von gleichartigen Massnahmen unter Vorgabe einer Übergangsfrist angehalten werden. Nebst dem kurzfristig angelegten steuerlichen Anreizsystem soll auch ein Konzept erstellt werden, wie Altbauten mittel- bis langfristig zur Energieeffizienz verpflichtet werden können. Bei der vorgeschriebenen Wärmedämmung von Gebäuden sollen die heute anerkannten Minergie-Standards Anforderung sein. Bei der Wärmegewinnung soll die Anwendung erneuerbarer Energie prioritär bevorzugt werden, was heisst, dass die Wärmegewinnung zuerst mit erneuerbaren Energien wie z.B. Solar-, Erd-, Biowärme erfolgen muss, bevor fossile oder elektrische Energieträger ergänzend oder voll zum Zug kommen können.
Der Regierungsrat wird beauftragt,
die gesetzlichen Grundlagen bei den Bauten für Wohn-, Büro-, Dienstleistungs-, Schul- und Gewerbezwecke im Baugesetz wie folgt zu ergänzen:
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Vorschrift von anerkannten Minergiestandards für die Wärmedämmung bei bewilligungspflichtigen Neubauten,
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Vom Landrat am 1. November 2007 mit
Traktandum 4
modifizierter Text:
Vorschrift von technologisch aktuellen Standards für die Wärmedämmung bei bewilligungspflichtigen Neubauten, |
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Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger zur Wärmegewinnung bei bewilligungspflichtigen Neu- und Umbauten,
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Förderung freiwilliger Energieeffizienzmassnahmen bei Altbauten, Umbauten und Renovationen
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ein Konzept zwecks späterer Umsetzung im Baugesetz zu erstellen, wie
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Bei Industriebauten die Energieeffizienz verbessert und umgesetzt werden kann,
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Bei bestehenden Altbauten innert einer Übergangsfrist von 25 Jahren die Vornahme von Energieeffizienzmassnahmen umgesetzt werden kann.
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