2007-50


Am 1. März 2007 hat der Regierungsrat die oben genannte Verordnung in Kraft gesetzt. Die Problematik der Feinstaubbelastung ist erkannt. Es ist unbestritten, dass die Emissionen verringert werden müssen.

Man kann geteilter Meinung sein, ob mit dieser Verordnung ein wirksames Instrument zur Reduktion der Feinstaubbelastung bei einer Inversionslage geschaffen wurde. Meiner Meinung nach wird durch diese Verordnung der natürliche Brennstoff Holz, zu unrecht, als ein Hauptverursacher von Feinstaub dargestellt, auch wenn sich das Feuerverbot lediglich auf Cheminées und Schwedenöfen beschränkt.


Ich bitte den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:


Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.



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