2007-49


In den vergangenen Jahren sind verschiedene Mobilitätsschranken, welche Menschen mit Behinderungen betreffen, eliminiert worden. So wurden viele öffentliche Gebäude rollstuhlgängig umgebaut. Auch die Verbesserungen in Richtung hindernisfreiem Zugang im öffentlichen Verkehr sind lobenswert. Trotzdem wird es immer Menschen geben, die wegen ihrer Behinderung den ÖV nicht benützen können.

Für den Arbeitsweg wird der Behindertentransport meist von der Invalidenversicherung finanziert, Fahrten zum Arzt, in die Therapie, zum Coiffeur, zum Einkaufen, für die Freizeit oder für soziale Kontakte hingegen nicht. Für diese Transporte müssen Menschen mit Behinderungen in unserem Kanton hohe Tarife bezahlen, die weit über jenen des ÖV liegen. Viele Betroffene können sich auch die notwendigsten Fahrten oft kaum leisten.


Gesellschaftliche Integration und ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben sind für die Betroffenen sehr wichtig und wertvoll und sie verbessern ihre Lebensqualität wesentlich. Eine möglichst optimale Integration liegt auch im Interesse der Volkswirtschaft: Selbständige Bevölkerung bedeutet auch für den Staat u.a. tiefere Sozialausgaben. Menschen mit einer Behinderung sowie älteren Menschen soll deshalb Mobilität zu fairen Preisen zustehen, sofern sie auf Behindertentransporte angewiesen sind und die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr benutzen können.


Der Regierungsrat wird aufgefordert





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