2007-148
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Eric Nussbaumer, SP: Zulassungsbeschränkungen an der FHNW
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Autor/in:
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Eric Nussbaumer
, SP
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Eingereicht am:
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14. Juni 2007
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Nr.:
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2007-148
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Gemäss Staatsvertrag über die FHNW ist der Regierungsausschuss der Trägerkanton befugt, Zulassungsbeschränkungen zu einzelnen Studiengängen zu verfügen, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen das Angebot übersteigt. Solche Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus - Beschränkung der Studienplatzzahl) dürfen erst eingeführt werden, wenn andere Entlastungsmassnahmen nicht ausreichen.
Ich bitte den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
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Für welche Bachelor-Studiengängen der FHNW wurden im Jahre 2006 und 2007 Zulassungsbeschränkungen vom Regierungsausschuss beschlossen?
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2.
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Welche Entlastungsmassnahmen wurden vorgängig durch die FHNW zur Vermeidung der Zulassungsbeschränkung ergriffen?
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3.
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Wurden vorgeschlagene Entlastungsmassnahmen der FHNW-Leitung durch die Trägerkantone abgelehnt? Wenn ja, welche?
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4.
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Wieviele StudienbewerberInnen mit einer einschlägigen Berufsmaturität und mit einer Berufsausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf - also Studienwillige, die eigentlich den gesetzlichen Anspruch auf prüfungsfreien Zugang hätten - wurden in welchen BA-Studiengängen abgewiesen?
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5.
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Werden die Studienwilligen mit Berufsmaturität dem Staatsvertrag entsprechend bevorzugt auf Wartelisten gesetzt und werden ihnen die Wartesemester mitgeteilt?
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6.
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Welche Entlastungsmassnahmen sind für die mit Zulassungsbeschränkung belegten BA-Studiengängen für den Beginn des Studienjahres 2008 vorgesehen und mit den Trägerkantonen in Bearbeitung?
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7.
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Wann werden die Zulassungsbeschränkungen für das Studienjahr 2008 im Regierungsausschuss beschlossen?
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8.
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Gedenkt die FHNW zukünftig die mangelnde Aufnahmekapazitäten in BA-Studiengängen und die damit verbundenen Studienbeschränkungen jährlich zu kommunizieren?
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