2007-147


Gemäss dem eidg. Fachhochschulgesetz FHSG besteht für InhaberInnen der eidg. Berufsmaturität eine prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe für die folgenden Fachbereiche:

An der FHNW werden u.a. an der Hochschule für Gestaltung und Kunst mit Begabtentests (Eignungstests) permanente Zulassungsbeschränkungen gehandhabt, welche nicht nur mit der beschränkten Aufnahmekapazität begründet werden können. Der prüfungsfreie Zugang zur FH wird damit für InhaberInnen der einschlägigen Berufsmaturität immer weiter eingeschränkt und die gesetzliche Zulassungsfreiheit zum FH-Studium wird zum Papiertiger.


Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen.



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