2007-147
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Interpellation von Eric Nussbaumer, SP: Anerkennung der Berufsmaturität für die Studienzulassung an der FH
|
|
Autor/in:
|
Eric Nussbaumer
, SP
|
|
Eingereicht am:
|
14. Juni 2007
|
|
Nr.:
|
2007-147
|
|
Gemäss dem eidg. Fachhochschulgesetz FHSG besteht für InhaberInnen der eidg. Berufsmaturität eine prüfungsfreie Zulassung zum Fachhochschulstudium auf der Bachelorstufe für die folgenden Fachbereiche:
a. Technik und Informationstechnologie; b. Architektur, Bau- und Planungswesen; c. Chemie und Life Sciences; d. Land- und Forstwirtschaft; e. Wirtschaft und Dienstleistungen; f. Design.
|
An der FHNW werden u.a. an der Hochschule für Gestaltung und Kunst mit Begabtentests (Eignungstests) permanente Zulassungsbeschränkungen gehandhabt, welche nicht nur mit der beschränkten Aufnahmekapazität begründet werden können. Der prüfungsfreie Zugang zur FH wird damit für InhaberInnen der einschlägigen Berufsmaturität immer weiter eingeschränkt und die gesetzliche Zulassungsfreiheit zum FH-Studium wird zum Papiertiger.
Ich bitte den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen.
1.
|
Wie viele Studienwillige mit einer eidg. Berufsmaturität gestalterischer Richtung wurden bei der FHNW im Jahre 2006 und im Jahre 2007 bei BA-Studiengängen im Fachbereich Design abgewiesen?
|
2.
|
Teilt der Regierungsrat die FHNW-Meinung, dass Lernende mit einer Berufsmaturität gestalterischer Richtung und mit beruflicher Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf nicht in der Lage sind, ein BA- Studiengang im Fachbereich Design ohne Eignungstest erfolgversprechend zu beginnen?
|
3.
|
Warum ist eine Berufsmaturität technischer Richtung eine genügende Voraussetzung für eine Studien-Zulassung im Fachbereich Technik und Informationstechnologie an der FHNW und warum ist eine Berufsmaturität gestalterischer Richtung an der FHNW keine genügende Voraussetzung für ein Studienbeginn im Fachbereich Design?
|
4.
|
Sind die Schwerpunktfächer der Berufsmaturität gestalterischer Richtung so „kreuzfalsch" festgelegt, dass auch ein erfolgreicher Absolvent oder eine erfolgreiche Absolventin dieser Berufsmaturität nicht für ein FH-Studium im Fachbereich Design zugelassen werden kann?
|
5.
|
Wie viele Studienplätze sind pro BA-Studiengang und Jahrgang im Fachbereich Design im Neubau der Hochschule für Gestaltung und Kunst im Dreispitz geplant und über wie viele entsprechende Studienplätze verfügt die FHNW heute?
|
6.
|
Ist der Regierungsrat bereit, sich bei den Leitungsorganen der FHNW dafür einzusetzen, dass InhaberInnen der gestalterischen Berufsmaturität mit der Beschränkungsmassnahme „Warteliste" (Staatsvertrag § 8 Absatz 2) zu den BA-Studiengängen in ihrem Fachbereich zugelassen werden?
|
7.
|
Was meint der Regierungsrat zum sich schleichend bemerkbaren Phänomen, dass trotz bestens bestandener Berufsmaturität ein FH-Studium nicht möglich ist?
|
8.
|
Was gedenkt der Regierungsrat bildungspolitisch und im Hinblick auf die nächste Leistungsauftragsperiode der FHNW zu unternehmen, dass die Berufsmaturität gegenüber der gymnasialen Maturität keine weitere Ungleichbehandlung in Sachen Studiumsmöglichkeiten erfährt und der berufliche Werdegang über das duale Bildungssystem nicht noch weiter vernachlässigt wird?
|
Back to Top