2007-138
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke-Chiquet, Grüne: Hält sich die Regierung bei AKW-Fragen an die Verfassung?
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Autor/in:
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Madeleine Göschke-Chiquet
, Grüne
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Eingereicht am:
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7. Juni 2007
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Nr.:
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2007-138
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Der Atomschutzartikel der Baselbieter Verfassung schreibt folgendes vor:
§ 1 Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind verpflichtet, im Rahmen des Bundesrechts und des kantonalen Verfassungsrechts mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung und keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.
In der Vernehmlassung des Bundes zur Standortwahl für ein Endlager verschwieg der Regierungsrat, dass er durch die Verfassung verpflichtet ist, gegen Atommülllagerlager im Kanton und dessen Nachbarschaft Stellung zu nehmen. Er hat es unterlassen sich gegen ein solches Endlager auszusprechen. Dies im Gegensatz zur Basler und zur Solothurner Regierung. Im Unterschied zu den andern Kantonen der Region hat die Baselbieter Regierung laut Medien ihre Stellungnahme auch nicht veröffentlicht.
Wir bitten die Regierung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Trifft es zu, dass die Regierung ihre Stellungnahme erst nach Anfragen der Medien und auch dann nur zum Teil öffentlich gemacht hat (baz vom 25.5.)?
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Wenn ja, wo bleibt die Transparenz?
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2.
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Werden sich die Regierungsmitglieder in Zukunft auch dann an die Verfassung halten, wenn diese bezüglich Atommülllager und Atomkraftwerke nicht ihrer persönlichen Ansicht entspricht?
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3.
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Wird sich die Regierung gemäss Verfassung gegen den Bau von Atomkraftwerken im Kanton und dessen Nachbarschaft aussprechen, falls solche geplant werden?
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