2007-138


Der Atomschutzartikel der Baselbieter Verfassung schreibt folgendes vor:

§ 1 Die Behörden des Kantons Basel-Landschaft sind verpflichtet, im Rahmen des Bundesrechts und des kantonalen Verfassungsrechts mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung und keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.


In der Vernehmlassung des Bundes zur Standortwahl für ein Endlager verschwieg der Regierungsrat, dass er durch die Verfassung verpflichtet ist, gegen Atommülllagerlager im Kanton und dessen Nachbarschaft Stellung zu nehmen. Er hat es unterlassen sich gegen ein solches Endlager auszusprechen. Dies im Gegensatz zur Basler und zur Solothurner Regierung. Im Unterschied zu den andern Kantonen der Region hat die Baselbieter Regierung laut Medien ihre Stellungnahme auch nicht veröffentlicht.


Wir bitten die Regierung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:



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