2007-109
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SP-Fraktion: Verlegung Amphibienschutzgebiet
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Autor/in:
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Eingereicht am:
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10. Mai 2007
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Nr.:
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2007-109
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Am 3. Mai hat der Landrat der Verlegung des Amphibienschutzgebietes Zurlindengrube ins Klingental zugestimmt und einen Kredit von 2,571 Mio. Fr. bewilligt. Eine Medieninformation der BUD vom 7. Mai gibt Folgendes bekannt:
"[...] Ob und, wenn ja, zu welchen Bedingungen mit der Bürgergemeinde der Stadt Basel eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen werden kann, ist aus heutiger Sicht nach wie vor völlig offen. Als Nächstes wird ein Verlegungskonzept in Auftrag gegeben, welches die Grundlagen und Rahmenbedingungen einer allfälligen Verlegung erarbeiten soll. Gestützt darauf können sodann die konkreten Verhandlungen über eine allfällige Nutzungsvereinbarung geführt werden. "
BUD-Informationsdienst
In der Landratsdebatte vom 3. Mai hat RR E. Schneider den Eindruck vermittelt, dass der Übersiedlung nichts mehr im Wege stehe. Sie hat sich dahingehend geäussert, dass der Auftrag zur Verlegung der Amphibien an den zuständigen Fachmann bereits erteilt sei. Deshalb bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Treffen die Aussagen des Informationsdienstes der BUD auch aus Sicht von RR E. Schneider zu, dass betreffend Verlegung der Amphibien noch alles offen ist und seitens der Grubenbesitzerin keinerlei Zusagen bestehen?
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2.
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Auf welcher Grundlage wurde der bewilligte Kredit von 2,571 Mio. Fr. ermittelt, wenn entsprechend der BUD-Mitteilung keine verbindlichen Vereinbarungen mit der Grubenbesitzerin vorausgegangen sind und ein Verlegungskonzept gänzlich fehlt?
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3.
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Teilt Frau RR E. Schneider die Ansicht, dass die Kosten aus dem Ruder laufen müssen, wenn die Budgetierung vor der Projektierung stattfindet?
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4.
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Aus dem externen Bericht über die Kostenüberschreitung beim Hochwasserschutz Allschwil wurde ersichtlich, dass nach der Krediterteilung erfolgte Projektänderungen zu massiven Kostenüberschreitungen geführt haben. Besteht nicht die berechtigte Vermutung, dass sich dieses Szenario bei der Verlegung der Amphibien aus der Zurlindengrube in das Grubenareal Klingental wiederholen könnte? Wenn nein, warum?
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5.
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Wann und in welcher Form wurde der Auftrag zur Verlegung der Amphibien bereits erteilt?
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6.
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Wenn in den Verhandlungen mit der Grubenbesitzerin noch alles offen ist, stellen sich die folgenden Fragen: Was geschieht, wenn die Verhandlungen scheitern? Was geschieht, wenn sich aus den Verhandlungen eine Kostenüberschreitung ergibt? Was geschieht, wenn sich herausstellen sollte, dass die Verlegung gar nicht so eilt?
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