2007-189 (1)


1. Ausgangslage

Mit über 70 Burgstellen und historischen Wehranlagen besitzt der Kanton Basel-Landschaft eine in Europa aussergewöhnliche Burgendichte. Diese Burgen und Burgruinen sind kulturhistorische Monumente, die nicht nur der Forschung dienen, sondern auch für die Bevölkerung eine wichtige Funktion haben. Zusammen mit der Römerstadt Augusta Raurica und den geschützten Ortsbildern und historischen Einzelgebäuden sind sie unverzichtbarer und unverwechselbarer Bestandteil des Kulturraums Basel-Landschaft. Da die meisten Burgen nur als Ruinen erhalten sind, sind sie in besonderem Masse der Witterung ausgesetzt. Um sie vor dem Zerfall zu bewahren, müssen sie daher von Zeit zu Zeit einer Sanierung unterzogen werden. Eine systematische Erhebung in den letzten zwei Jahren hat nun ergeben, dass mehrere Ruinen in einem bedenklichen Zustand sind. Insbesondere gilt dies für die Homburg, die in Teilen einsturzgefährdet ist. Dies bedeutet nicht nur den drohenden Verlust eines historischen Denkmals, sondern eine erhebliche Gefahr für die Besucherinnen und Besucher der attraktiven Ruine.


Die Erhaltung des kulturellen Erbes ist eine Aufgabe der Allgemeinheit. Das Archäologiegesetz bestimmt, dass der Kanton in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Besitzerinnen und Besitzern für diese Erhaltung zu sorgen hat. Insbesondere in der Pflicht steht der Kanton bei den kantonseigenen Ruinen Homburg und Pfeffingen sowie bei der römischen Villa Munzach. Dazu kommt die Farnsburg, bei welcher der Kanton vertraglich gebunden ist. Mittelfristig sind für den Erhalt der Burgen und Ruinen Mittel in der Grössenordnung von 7 bis 11 Millionen Franken bereit zu stellen; gesichert und berechnet ist der Bedarf bei der Homburg, wo für eine dringend notwendige Sanierung rund 2.87 Mio. Franken vorzusehen sind.




2. Zielsetzung der Vorlage


Die dringende Sanierung der Ruine Homburg soll mit der Vorlage in die Wege geleitet werden. Im Weiteren werden die Ziele für die Erhaltung der Burgenlandschaft im Kanton vorgestellt.




3. Massnahmen zur Umsetzung der Ziele


3.1. Für die Sanierung der Ruine Homburg wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 2,87 Mio für die Jahre 2008 und 2009 beantragt


3.2. Unter dem Titel „Die Burgen des Kantons Basel-Landschaft: nutzen - erforschen - erhalten" wird das Konzept vorgestellt.




4. Kommissionsberatung


4.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission an der Sitzung vom 6. Dezember 2007 beraten. An der Sitzung waren Regierungsrat Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD, und Jürg Tauber, Leiter Kantonsarchäologie für die Erläuterungen des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.




4.2. Beratung im Einzelnen


Einleitend weist Jürg Tauber darauf hin, dass die Vorlage konkret die Homburg betrifft, grundsätzlich aber in einem grösseren Zusammenhang zu sehen ist. Man hat festgestellt, dass bei vielen Burgen Sanierungsbedarf besteht. Die Erhaltung von Ruinen und Burgen bedeutet eine Bewahrung des kulturellen Erbes unserer Landschaft und somit unserer Heimat. Das Archäologiegesetz bestimmt, dass der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Eigentümerinnen und Eigentümern für den Erhalt archäologischer Denkmäler zu sorgen hat. Der grosse Burgenreichtum in der Region verunmöglicht eine flächendeckende Erhaltung sämtlicher Anlagen. Bei den unterschiedlichen Anlagen besteht auch unterschiedlicher Handlungsbedarf. Für die nächsten 10 bis 15 Jahren zeichnen sich Sanierungen von Burgmauerwerk in unterschiedlichem Umfang ab. Um das Auftreten grösserer Schäden zu verhindern, sollen Pflegepläne für diejenigen Burgen erstellt werden, die noch einigermassen in Stand sind. Dringlich und akut ist der Sanierungsbedarf bei der Homburg, weil die Mauern durch Frostschäden und Witterungseinfluss einsturzgefährdet sind und für BesucherInnen ein Gefährdungsrisiko besteht. Die zwischen den Gesamtkosen im Anhang 2 und dem Verpflichtungskredit fest gestellten 80'000.- Franken Differenz erklären sich folgendermassen: Die Fr. 80'000.- als Kosten für die bereits vorgenommenen Notmassnahmen können voll an die Gesamtkosten für die Sanierung der Homburg angerechnet werden und sind daher bereits von dem Betrag in Abzug gebracht worden.


In der Detailberatung der Kommission ergab sich eine allgemeine Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Vorlage und zu den vorgesehenen Massnahmen.


://: Eintreten war unbestritten.


Diverse Fragen und Hinweise an die Vertreter der BKSD betrafen folgende Aspekte:

Die Antworten der BKSD fielen für die Kommission befriedigend aus: Priorität haben ganz klar die kantonseigenen Burgen Homburg und Pfeffingen. Bei den kleineren Anlagen in Besitz von Gemeinden, Bürgergemeinden und Privaten wird eine Auswahl getroffen. Klar ist, dass nicht alles erhalten werden kann. Entscheide über den Erhalt von Burgen werden nicht zuletzt auch in Zusammenarbeit mit der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege - und den entsprechenden Experten mit Erfahrung in Burgenrestauration - getroffen. Grundlage ist das Archäologiegesetz, welches dazu verpflichtet, die erhaltenswerten Objekte zu schützen. Bei der Kostenaufteilung besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Bundes. Laut Gesetz «kann» der Bund subventionieren, muss aber nicht. Auch sieht das Archäologiegesetz keine Kostenverpflichtungen vor. Es hält lediglich fest, dass der Kanton gemeinsam mit den Eigentümern - in welcher Form auch immer - für die Erhaltung zu sorgen hat.


Nicht jedes Baugeschäft ist für Sanierungsarbeiten prädestiniert. Es gibt zwei leider nicht im Kanton Baselland ansässige Spezialfirmen, die die entsprechenden Erfahrungen (Referenzobjekte) vorweisen können. Es sei aber falsch, die Arbeiten erst dann zu vergeben, wenn die Unternehmungen froh um Aufträge sind. Sehr oft kommt ein solches Abwarten aufgrund des immer wieder feststellbaren Schneeballeffekts bei einmal ausgebrochenen Schäden um ein Vielfaches teurer, als wenn man rechtzeitig Sanierungsarbeiten vornimmt und somit grössere Schäden verhindern kann. Bezüglich Information der Öffentlichkeit wird aus Kommissionsmitte angeregt, die vorhandenen Daten zu den historischen Anlagen ins Geografische Informationssystem GIS des Kantons einzubeziehen und somit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


Landratsbeschluss
Ziffern 1 - 3
://: einstimmige Zustimmung ohne Enthaltung




5. Antrag


://: Die BKSK beantragt dem Landrat Zustimmung zur Vorlage 2007/189 .


Füllinsdorf, 18. Dezember 2007


Im Namen der Bildungs-, Kulturkommission und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann


Beilagen:
- Landratsbeschluss (mit korrigierter Kontonummer)
- Anhang 1 [PDF]
- Anhang 2 [PDF]



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