2007-188 (1)
Bericht Nr. 2007-188 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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13. Januar 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Gesetzesinitiative über die Formulierte Gesetzesinitiative "für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau"
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Eine von der SVP eingereichte Motion zur Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau (FfG) wurde am 13.11.2003 mit 56 zu 25 Stimmen vom Landrat abgelehnt . Überwiesen wurde ein Postulat der FDP, das die eingehende Evaluation der FfG und die Überprüfung von deren Notwendigkeit forderte. Mit der Vorlage 2006/166 berichtete der Regierungsrat über die Erfüllung des Vorstosses und beantragte Abschreibung - mit 79 zu 1 Stimmen wurde dieses Postulat am 18.1.2007 als erfüllt abgeschrieben .
Kurz zuvor, am 15.1.2007, reichte die SVP die formulierte Gesetzesinitiative zur Abschaffung der FfG ein, welche verlangt, dass § 19 des Einführungsgesetzes zum Gleichstellungsgesetz aufgehoben werden soll. Dieser lautet:
§ 19 Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau
1 Zur Unterstützung des Regierungsrats in der Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann besteht die Fachstelle für Gleichstellung. Sie ist der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt.
2 Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann kann mit allen Behörden und Amtsstellen direkt verkehren.
Gemäss der SVP Baselland stellt Gleichberechtigung eine Selbstverständlichkeit dar und die Ziele seien in den letzten 10 Jahren erreicht worden. Die bestehende Gleichstellungskommission genüge vollauf, um das Erreichte zu sichern und die verbleibenden wie auch die künftigen Aufgaben als beratendes Organ des Regierungsrates zu erfüllen.
2. Die Vorlage im Überblick
Die Grundlagen der Gleichstellungspolitik finden sich in der Bundes- und der Kantonsverfassung. Sie verfolgen das Ziel, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau zu sorgen.
Das Regierungsprogramm 1999 bis 2003 konkretisierte die Zielsetzung aus der vorherigen Legislatur in fünf Vollzugsbereichen:
1. Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher Gewalt
2. Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Frauen
3. Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4. Der Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber
5. Der Kanton als gleichstellungspolitischer Akteur
Im Rahmen der Beantwortung des FDP-Postulats hatte der Regierungsrat die FfG einer externen Evaluation - vor allem im Blick auf die Notwendigkeit dieser Fachstelle - zu unterziehen. Eine zentrale Aussage dieser aufwändigen und mehrstufigen Evaluationen und Berichte war, dass die Tätigkeiten der FfG eine gute bis sehr gute Leistung und Wirkung erzielen. So habe die FfG massgeblich dazu beigetragen, dass Regierung und Parlament ihre Legislaturziele erreichen konnten d.h. Spitzenplätze in den Vollzugsbereichen 1 bis 3 und in wichtigen Teilen des Bereichs 5. Das Vorrücken von Platz 19 auf Platz 11 im Gleichstellungsindex des Bundesamtes für Statistik bestätige die Ergebnisse der Evaluation.
3. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte diese Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2007 in Anwesenheit von Regierungrat Ballmer, Doris Bösch, Vorsteherin Personalamt und Sabine Kubli, Leiterin Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann.
Der Kommission wurde durch Regierungsrat Ballmer dargelegt, dass die Fachstelle einer aufwändigen und mehrstufigen Evaluation unterzogen worden ist. Die Schnittstelle zwischen der Fachstelle einerseits als Kompetenzzentrum und der Gleichstellungskommission als Resonanzgremium andererseits sei bereinigt worden. Die Empfehlungen diverser Berichte seien gewertet und priorisiert - Umsetzungen in die Wege geleitet worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Vorlage 2006/166 detailliert über die Evaluationsergebnisse berichtet und die Strategie der Neuausrichtung der Gleichstellungsarbeit bekannt gemacht wurde.
Ein zentraler Punkt wurde von RR Ballmer nochmals aufgezeigt: 1990 teilte der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit Zug den neunzehnten Platz. Innerhalb der vergangenen 10 Jahre arbeitete sich Basel-Landschaft dank der Fachstelle auf Platz 11 vor, während der Kanton Zug, der sein Gleichstellungsbüro 1995 aufgehoben hatte, heute auf Platz 21 rangiert. RR Ballmer zeigte sich überzeugt, dass eine Abschaffung der Stelle zu einer Rückwärtsbewegung führen würde.
Ein Kommissionsmitglied wies darauf hin, dass der Finanzdirektor erst kürzlich dargelegt habe, dass sich die Entlöhnung der weiblichen Mitarbeiterinnen kaum von jener der Männer unterscheide. Dies lasse doch die Schlussfolgerung zu, dass der Kanton Basel-Landschaft in diesem Bereich gut positioniert sei. RR Ballmer betonte überdies, dass der Kanton selbstverständlich ein Interesse daran habe, dass Männer und Frauen gleich behandelt würden. Keinesfalls wolle der Regierungsrat mit seiner Stellungnahme zur Initiative ausdrücken, im Kanton werde diskriminiert, weshalb eine Fachstelle nötig sei. Es gehe ausschliesslich darum, dass der verfassungsmässige Auftrag noch nicht in allen Punkten - die Männer oder die Frauen betreffend - erfüllt sei.
4. Eintreten und Antrag
Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
Die Personalkommission stimmt dem Landratsbeschluss mit 7 zu 2 Stimmen zu.
Gelterkinden, 13. Januar 2008
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
Beilage
Entwurf eines Landratsbeschlusses
über die Formulierte Gesetzesinitiative "für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann"
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