2007-188


I. Einleitung

Die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann (FfG) war bereits Gegenstand einer Debatte im Landrat. Der Landrat lehnte die Motion zur Abschaffung der FfG der SVP-Fraktion ( 2003/187 ) am 13. November 2003 mit 56 zu 25 Stimmen ab. Gleichzeitig überwies er ein Postulat der FDP ( 2003/237 )mit 46 zu 26 Stimmen, das die eingehende Evaluation der FfG und die Überprüfung von deren Notwendigkeit einforderte. Der Regierungsrat wurde mit der Umsetzung des Vorstosses beauftragt.


Der Regierungsrat berichtete dem Landrat mit Vorlage 2006/166 über die Erfüllung des Vorstosses und beantragte Abschreibung. Der Landrat folgte dem Regierungsrat und schrieb das Postulat am 18. Januar 2007 mit 79 zu 1 Stimmen als erfüllt ab.


Drei Tage zuvor, am 15. Januar 2007, reichte die SVP die formulierte Gesetzesinitiative zur Abschaffung der FfG ein, deren Zustandekommen mit 1529 Unterschriften am 15. Februar 2007 bestätigt wurde. Die Initiative hat folgenden Wortlaut:



„Formulierte Gesetzesinitiative für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau


Die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Landschaft stimmberechtigten Personen stellen, gestützt auf § 28 Absätze 1 und 2 / § 28 Absätze 1 und 3, das folgende formulierte Begehren:
I. Das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG) vom 27. November 1997 wird wie folgt geändert: § 19 aufgehoben.
II. Diese Änderung tritt 6 Monate nach der Volksabstimmung in Kraft.


Der zur Aufhebung vorgeschlagene Gesetzesartikel § 19 EG GlG lautet:


„§ 19 Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
1 Zur Unterstützung des Regierungsrats in der Umsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann besteht die Fachstelle für Gleichstellung. Sie ist der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt.
2 Die Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann kann mit allen Behörden und Amtsstellen direkt verkehren."


Die SVP Baselland begründet ihre Initiative zur Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung wie folgt:



II. Die wichtigsten Argumente des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat die Fachstelle für Gleichstellung in Erfüllung des Postulats 2003/237 der FDP einer aufwendigen und mehrstufigen Evaluation unterzogen. Gleichzeitig wurden die Schnittstellen zwischen FfG und der Kommission für Gleichstellung bereinigt und die Akzeptanz der Gleichstellungspolitik überprüft. Die Empfehlungen der Berichte wurden bewertet und priorisiert sowie deren Umsetzung in die Wege geleitet.


Sowohl die Evaluationsergebnisse als auch die Strategie zur Neuausrichtung der Gleichstellungsarbeit führte der Regierungsrat in der Vorlage 2006/166 detailliert aus. Mit 79 : 1 Stimmen schrieb der Landrat am 18.01.2007 das Postulat als erfüllt ab. Der Regierungsrat wertet dies als Bestätigung des von ihm eingeschlagenen Wegs in der Gleichstellungspolitik und ist nach wie vor überzeugt von der Notwendigkeit sowohl der Fachstelle wie der Kommission für Gleichstellung zur Unterstützung seines verfassungsmässigen Auftrags.


Dem Regierungsrat liegen keine neuen Fakten vor, die eine Neubeurteilung der Gleichstellungsarbeit im Kanton erfordern würden. Er fasst deshalb die politische Gesamtbeurteilung in den wichtigsten Punkten nochmals zusammen:


Aus den genannten Gründen verzichtet der Regierungsrat auf einen Gegenvorschlag und beantragt dem Landrat, die Initiative abzulehnen.



III. GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die Grundlagen der Gleichstellungspolitik finden sich in der Bundes- und der Kantonsverfassung [Art. 8 Bundesverfassung; Art. 8 Kantonsverfassung]. Sie verfolgen das Ziel, für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu sorgen. Die FfG ist 1989 vom Regierungsrat auf dem Verordnungsweg eingesetzt worden, um den Vollzug dieses Auftrages zu realisieren.


Mit der Einführung des eidg. Gleichstellungsgesetzes am 1. Juli 1996 wurde die Umsetzung des Verfassungsauftrages im Bereich des Erwerbslebens schweizweit konkretisiert und die Kantone mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen für Diskriminierungsstreitigkeiten beauftragt. Per 1. Juli 1998 wurde das Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz (EG GlG; SGS 108) in Kraft gesetzt. Damit erhielten auch die Fachstelle und die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann eine formelle Grundlage auf Gesetzesebene und zusätzliche Aufgaben. Diese sind in den entsprechenden Verordnungen (SGS 108.11, SGS 142.54) geregelt.


Das Gesetz hält den Willen von Kanton und Gemeinden zur Förderung der Chancengleichheit fest und setzt die Bundesvorgaben um. Gemäss § 21 EG GlG unterstützen Kanton und Gemeinden „Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben, insbesondere die:


Der verfassungsmässige und gesetzliche Auftrag zur Unterstützung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann ist ein aktiver Förderungsauftrag und bleibt auch im Falle einer Abschaffung der Fachstelle bestehen. Der Regierungsrat sieht die FfG als wichtige Akteurin für den Vollzug dieses Auftrags und verzichtet daher auch darauf, dem Landrat einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.



IV. AUFTRAG

1. Zielsetzungen im Regierungsprogramm


Für die Legislatur 1995 bis 1999 wurde erstmals eine strategische Zielsetzung im Bereich Gleichstellung gesetzt: „Der Kanton Basel-Landschaft ist in vier Jahren bezüglich Gleichstellung in der Spitzengruppe der Kantone." Trotz Realisierung von diversen Massnahmen ergab ein interkantonaler Vergleich v.a. zum Stand der Gleichstellungsregelungen in 14 Bereichen, dass diese Zielsetzung nur teilweise erreicht werden konnte. [Stefanie Busam Golay: Gleichstellung von Frau und Mann. Die Kantone im Vergleich, FfG (Hg.), Liestal 1997]


Das Regierungsprogramm 1999 bis 2003 nahm die Zielsetzung der vorherigen Legislatur nochmals auf, konkretisierte sie in fünf Vollzugsbereichen und reduzierte das strategische Ziel, in dem nur noch ein Spitzenplatz in einem der folgenden Vollzugsbereiche erreicht werden sollte:


1. Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher Gewalt
2. Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Frauen;
3. Verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
4. Der Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber
5. Der Kanton als geichstellungspolitischer Akteur


Dieses Ziel wurde übertroffen: In den Vollzugsbereichen 1 bis 3 und in wichtigen Teilen des Bereichs 5 wurde jeweils ein Spitzenplatz erreicht. Im Vollzugsbereich „Der Kanton als vorbildlicher Arbeitgeber" kann bisher keine vollständige Aussage gemacht werden, da das Datenmaterial der Kantone nur schwer vergleichbar ist. [Mehr Details zur Erreichung der Legislaturziele in: Alles Spitze? Gleichstellungsziele und -realität in Baselland. Evaluationsbericht zur Legislaturperiode 1999-2003 des Kantons Basel-Landschaft, Seite 37]


Die Evaluationsberichte bildeten die Grundlage für die Erarbeitung der Legislaturziele 2004 bis 2007. Sie halten als strategische Zielsetzung fest, dass sich die Gleichstellungsarbeit künftig vermehrt auf eine Qualitätssicherung der erreichten Plätze innerhalb der Spitzengruppen richtet und dass die Funktion der FfG als Kompetenz- und Koordinationszentrum gestärkt wird. Mit der Einführung des Gleichstellungs-Controllings in Pilotprojekten werden erste Erfahrungen gesammelt, die Eingang in ein Gesamtkonzept finden.


Im Regierungsprogramm 2008 -11 wird die Neuausrichtung der Gleichstellungsarbeit im Kanton weiterverfolgt und verankert. Dabei wird auch eine Verbesserung im Ranking des Gleichstellungsindexes angestrebt.



2. Zielsetzungen auf Bundes- und internationaler Ebene


Mit der Ratifizierung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) hat sich die Schweiz 1997 für zentrale Lebensbereiche zur Förderung der Gleichstellung und für eine regelmässige Berichterstattung verpflichtet. [Berichterstattung über die Umsetzung des Abkommens: Erster und zweiter Bericht der Schweiz über die Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), Bern 2001. Er basiert auf einer umfassenden Befragung der Kantone.] Der dritte Bericht ist derzeit in Bearbeitung.


Der 1999 vom Bundesrat verabschiedete „Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann" enthält Vorschläge für Massnahmen für Bund und Kantone in dreizehn strategischen Bereichen [Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann, Bern 1999. Der Regierungsrat hat im Dezember 1999 vom Aktionsplan Kenntnis genommen]. Mit seinem Regierungsprogramm 1999-2003 deckte Baselland erst fünf dieser Bereiche ab. Die weiteren Felder konnten bisher nicht aktiv bearbeitet werden.



V. STAND DER GLEICHSTELLUNG: ZAHLEN UND FAKTEN

Gleichstellung ist das Produkt komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen und politischer Entscheide. In Anlehnung an den Ende 2003 erschienenen dritten statistischen Bericht des Bundes «Auf dem Weg zur Gleichstellung?» hat die FfG die wichtigsten Daten zu Bildung, Arbeit und politischer Beteiligung in unserer Region zusammengetragen und veröffentlicht [Auf dem Weg zur Gleichstellung? Frauen und Männer in der Schweiz. Dritter statistischer Bericht, Neuchâtel 2003; Zahlen? Bitte. Der Stand der (Un-)Gleichstellung von Frauen und Männern im Kanton Basel-Landschaft. Liestal, 2. aktualisierte Auflage 2006].


Fortschritte einerseits, Stagnation andererseits kennzeichnen die Entwicklung. Erfreulich ist, dass sich die Geschlechterverhältnisse in allen aktualisierten Bereichen positiv verändert haben. So haben im Jahr 2004 beispielsweise 5% mehr Frauen als noch 2001 ein Studium an der Universität und an einer Fachhochschule begonnen. Und die Frauenanteile in den Parlamenten erreichen mit 35% in Basel-Stadt und mit 36% [nach LR-Wahl 2007] in Baselland die nationale Spitzengruppe. Doch die Fortschritte können nicht über die Beharrlichkeit von Ungleichheiten und herkömmlichen Geschlechternormen hinwegtäuschen. So bleibt etwa Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Anliegen von Frauen und zunehmend auch Männern, die sich an der Erziehung und Begleitung der Kinder beteiligen möchten. Sie ist aber auch eine wichtige Voraussetzung zur Reduktion des Armutsrisikos von Einelternfamilien. Vermehrte Anstrengungen sind nötig, um das stark eingegrenzte Berufswahlspektrum von Mädchen zu erweitern und auch Jungen zu ermuntern, für sie untypische Berufe zu erlernen [siehe z.B. die Kampagne "Kinderbetreuer - ein prima Männerberuf" unter www.kinderbetreuer.ch ]. Eine angemessene Vertretung von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Politik ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern - aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht - auch eine Frage der optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen und Potenziale.


Auch nach dem neuen Schweizerischen Gleichstellungsindex, der im Rahmen des Schweizerischen Gleichstellungsatlas entwickelt wurde und den das Bundesamt für Statistik seit Oktober 2005 online führt, werden Fortschritte und Herausforderungen sichtbar. Der Index basiert auf Volkszählungsdaten von 1990 und 2000 und verrechnet im Wesentlichen fünf Merkmale aus den Bereichen Erwerbstätigkeit, Bildungsstand, Familienarbeit, berufliche Stellung und politische Repräsentation. Danach hat sich Baselland, das 1989 die FfG installierte und 1990 mit dem Kanton Zug noch Rang 19 teilte, innerhalb von zehn Jahren auf Platz 11 vorgearbeitet. Der Kanton Zug, der sein Gleichstellungsbüro 1995 aufhob und nur noch eine Kommission führt, rangiert heute auf Platz 21 [ www.bfs.admin.ch Gleichstellungsindex].



VI. DIE BISHERIGE ARBEIT DER FACHSTELLE FÜR GLEICHSTELLUNG

1. Ergebnisse der Evaluationen


Im Rahmen der Beantwortung des FDP-Postulats 2003/237 hatte der Regierungsrat, „die FfG einer externen Evaluation - vor allem im Blick auf die Notwendigkeit dieser Fachstelle - zu unterziehen". Mit anderen Worten umfasste der Auftrag eine Analyse und Bewertung der bisherigen Tätigkeiten der FfG. Zudem sollte untersucht werden, ob diese Tätigkeiten weiterhin notwendig sind.


Eine zentrale Aussage der Evaluationen und Berichte ist, dass die Tätigkeiten der FfG eine gute bis sehr gute Leistung und Wirkung erzielen. Die FfG hat massgeblich dazu beigetragen, dass Regierung und Parlament ihre Legislaturziele und damit jeweils einen Spitzenplatz in ausgewählten Bereichen im interkantonalen Vergleich erreicht haben. Das Vorrücken von Platz 19 auf Platz 11 im Gleichstellungsindex des Bundesamts für Statistik bestätigt die Ergebnisse der Evaluationen.


Der Regierungsrat hält fest, dass es die Aufgabe aller Verwaltungsstellen ist, den Auftrag der Gleichstellung umzusetzen. Es ist deshalb sinnvoll, dass eine fachkompetente Verwaltungsstelle über den Stand der Gleichstellung berichtet, die Regierung, Verwaltung und Dritte berät, Erlasse prüft und Massnahmen vorschlägt sowie teilweise selbst initiiert. Dies sind Aufgaben, die nicht von einer Kommission wahrgenommen werden können.



2. Ausgewählte Beispiele für wirkungsvolle Beiträge der FfG zur Chancengleichheit


Neben Grundlagen- und Sensibilisierungsarbeit der Kommission und der FfG für Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder geschlechtergerechte Pädagogik haben Beratung und Kooperationsprojekte der FfG zu konkreten Verbesserungen im Alltag geführt:



VII. NEU AUSGERICHTETE GLEICHSTELLUNGSARBEIT

Auch die im Jahr 2006 entwickelte Neuausrichtung der Gleichstellungsarbeit ist in der Landratsdebatte vom 18.1.2007 geprüft worden und auf breite Akzeptanz gestossen.


Sie sieht im Wesentlichen folgende Schwerpunkte vor:


a) Konzentration der Tätigkeiten der FfG: Controlling und Beratung


Die vordringliche Aufgabe der FfG wird es sein, ein Gesamtkonzept zur Einführung eines Gleichstellungs-Controllings in der Verwaltung auszuarbeiten und später die Amtsleitungen bei der Umsetzung der Gleichstellungsziele zu unterstützen und beraten. Daneben übernimmt sie Koordinationsaufgaben, überprüft weiterhin Erlasse im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes und deren Auswirkungen auf die Lebensrealität von Frauen und Männern und unterbreitet Vorschläge für konkrete Fördermassnahmen.



b) Ausweitung der Ziel- und Kontaktgruppen


Verstärkt wird es Aufgabe der FfG sein, den Nutzen der Gleichstellung breiteren Bevölkerungskreisen aufzuzeigen und die Problemlösungskompetenz der FfG besser bekannt zu machen. Projekte und Aktivitäten von FfG und Gleichstellungskommission nehmen daher bewusst neue Ziel- und Kontaktgruppen (Männer, junge Leute, Arbeitgeber- und Wirtschaftsorganisationen usw.) und aktuelle Themen in den Fokus:



c) Verbesserte Abgrenzung zwischen FfG und Gleichstellungskommission


Zur besseren Abgrenzung von FfG und Gleichstellungskommission in einer breiteren Öffentlichkeit profilieren sich die FfG verstärkt als Kompetenzzentrum und die Kommission vermehrt als Resonanzgremium für Regierungsrat und Öffentlichkeit:



d) Vorteile der Gleichstellung besser kommunizieren


Die Vorteile der Gleichstellungsarbeit werden in Zukunft noch stärker und gezielter kommuniziert. In zukünftigen Projekten, Aktivitäten und im Marketing der FfG werden vermehrt auch Männer als Zielgruppe angesprochen.



e) Weitere Aufgaben und Dienstleistungen der FfG


Im Rahmen bestehender Ressourcen übernimmt die FfG weiterhin folgende Aufgaben und Dienstleistungen:


- Initiierung und Durchführung eigener Projekte im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages;
- unterstützende Dienstleistungen für andere staatliche Stellen;
- Beratungen und Instrumente für externe Organisationen, welche sich im Bereich Chancengleichheit verbessern wollen (insbesondere in den Bereichen Controlling, Qualitätsmanagementprozesse und Beratung).


Grundsätzlich sorgt die FfG dafür, dass Aufgaben oder Projekte, bei denen ein standardisierter Status erreicht ist, wenn immer möglich durch die für die Thematik zuständige Verwaltungsstelle wahrgenommen werden. Dadurch wird erreicht, dass weitere Stellen gezielt Gleichstellungsaufgaben übernehmen und der Auftrag zur Umsetzung der Gleichstellung in der Verwaltung breiter verankert wird. Aufgabe der FfG wird es sein, durch Koordination, Vermittlung von Know-how und Monitoring sicherzustellen, dass die Aufgabe entsprechend dem Auftrag umgesetzt wird.



VIII. WÜRDIGUNG DER GLEICHSTELLUNGSARBEIT DURCH DEN LANDRAT

Die Evaluationsberichte, deren Bewertung und Priorisierung sind in der Personalkommission und im Landrat eingehend geprüft worden. Die Diskussion im Landrat vom 18.01.2007 lässt sich folgendermassen zusammenfassen:


Alle Fraktionen sprechen sich für die Abschreibung des Postulats als erfüllt aus. Bis auf die SVP orten alle Fraktionssprecherinnen und -sprecher noch Gleichstellungsdefizite und befürworten deshalb die Notwendigkeit der Weiterführung der Fachstelle. Die gute Qualität und Wirksamkeit, die der Arbeit der FfG in der Evaluation bescheinigt wird, findet breite Anerkennung. Die 2,2 Vollstellen werden angesichts des umfangreichen Aufgabenkatalogs als eher bescheiden eingestuft.


Kritische Äusserungen gibt es in Bezug auf die Inhalte und Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit. Einigkeit herrscht darin, dass eine grössere gesellschaftliche und politische Akzeptanz der Gleichstellungsarbeit anzustreben sei. Die Umbenennung des Frauenrats in Gleichstellungskommission und der Einbezug von Männern sei dazu ein wichtiger Schritt. Öffnung und Akzeptanz der Gleichstellungspolitik erfordere - so der Appell des Regierungsrats - auch die Mitarbeit derer, die diese Aufgabe bisher den Andern überlassen haben.


Der Regierungsrat sieht sich angesichts der vorgebrachten Voten in der Landratsdiskussion vom 18.01.2007 von der Richtigkeit des von ihm eingeschlagenen Weges bestätigt. Er ist überzeugt von der Notwendigkeit der Fachstelle und der Kommission für Gleichstellung und von den durch sie bisher erbrachten guten bis sehr guten Leistungen. Er steht ein für eine Öffnung und breitere Abstützung der Gleichstellungspolitik im Kanton und strebt eine kontinuierliche Verbesserung im interkantonalen Ranking an.


Er ist zudem der festen Überzeugung, dass eine aktive Gleichstellungspolitik nicht nur kostet, sondern einen Nutzen bringt für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, für Frauen, Männer und Kinder, weil sie allen bessere Chancen auf Ausschöpfung ihrer jeweiligen Potenziale bietet.



IX. ANTRAG

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, über die formulierte Gesetzesinitiative „für die Abschaffung der Fachstelle für Gleichstellung von Mann und Frau" gemäss beiliegendem Landratsbeschluss zu beschliessen.


Liestal, 28. August 2007


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin


Beilage: Landratsbeschluss (Entwurf)



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