Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss (Entwurf)

Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


I.


Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:



§ 9 Absatz 1


1 Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem Jährliches Grundbetrag von 4400 Fr., einem Sitzungsgeld von 50 Fr. pro Stunde und einer Wegentschädigung von 70 Rp. pro Kilometer.



§ 10 Absatz 2


2 Der Landratspräsident oder die Landratspräsidentin bezieht zusätzlich eine jährliche Repräsentationsentschädigung von 6000 Fr.



II.


Diese Änderung tritt rückwirkend auf 1. Juli 2007 in Kraft.



III.


Die Dekretsänderung unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung und § 11 des Landratsgesetzes der fakultativen Volksabstimmung.



Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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