Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Vorlagentitel: | Bericht des Büros an den Landrat betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Landrates; Anpassung der Entschädigungen des Landrates | |
vom: | 22. August 2007 | |
Nr.: | 2007-186 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)
Änderung vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:
§ 9 Absatz 1
1 Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem Jährliches Grundbetrag von 4400 Fr., einem Sitzungsgeld von 50 Fr. pro Stunde und einer Wegentschädigung von 70 Rp. pro Kilometer.
§ 10 Absatz 2
2 Der Landratspräsident oder die Landratspräsidentin bezieht zusätzlich eine jährliche Repräsentationsentschädigung von 6000 Fr.
II.
Diese Änderung tritt rückwirkend auf 1. Juli 2007 in Kraft.
III.
Die Dekretsänderung unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung und § 11 des Landratsgesetzes der fakultativen Volksabstimmung.
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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