2007-186
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Bericht des Büros an den Landrat betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Landrates; Anpassung der Entschädigungen des Landrates
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vom:
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22. August 2007
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Nr.:
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2007-186
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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1. Auftrag
Gemäss § 11a des Dekrets zum Landratsgesetz kann das Büro zu Beginn jeder Amtsperiode dem Landrat eine Anpassung der Entschädigungen an die Teuerung beantragen.
Da seit der Beschlussfassung über die gegenwärtig gültigen Ansätze am 23. März 2000 mehr als 7 Jahre vergangen sind, hat das Büro des Landrates die Frage einer teuerungsbedingten Anpassung der Entschädigungen geprüft. Es unterbreitet dem Plenum den vorliegenden Bericht und beantragt die teuerungsbedingte Anpassung verschiedener Entschädigungen für die Mitglieder des Landrates.
2. Geltende Entschädigungsregelung
Gemäss §§ 9 - 11 der Geschäftsordnung des Landrates werden gegenwärtig folgende Entschädigungen ausgerichtet:
Jährlicher Grundbetrag pro Mitglied
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Fr.
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4'000.--
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Sitzungsgeld pro Std.
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Fr.
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45.--
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Wegentschädigung pro km
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Fr.
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0.60
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Repräsentationsentschädigung Landratspräsidium
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Fr.
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5'000.--
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Fraktionspräsidium
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Fr.
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2'000.--
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Grundbetrag pro Fraktion
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Fr.
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10'000.--
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Zusatzbetrag pro Fraktionsmitglied
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Fr.
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500.--
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Mit dem jährlichen Grundbetrag (Fixum) werden die Aufwendungen für Aktenstudium, Partei- und Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Erwerbsausfall, Betreuungsaufgaben, sonstige Inkonvenienzen, Vorsorgeaufwand, Versicherung und dergleichen abgegolten.
Sitzungsgelder werden für die Teilnahme an den Sitzungen des Landrates, des Büros, der Ratskonferenz, der Kommissionen und der Subkommissionen sowie für die Ausarbeitung von Kommissionsberichten ausgerichtet.
Mit Ausnahme der Entschädigungen für die Fraktionen und Fraktionspräsidien , die per 1. Januar 2006 substanziell erhöht worden sind, bestehen die übrigen Entschädigungsansätze seit 1. Juli 2000, vereinzelt sogar seit dem 1. Juli 1995.
3. Teuerung
Der Landesindex der Konsumentenpreise ist seit der letztmaligen Anpassung der Entschädigungen im Jahre 2000 um ca. 8 Prozent angestiegen. Da der Index auch in der begonnenen Legislaturperiode 2007 - 2011 weiter ansteigen wird, dürfte die Teuerung am Ende dieser Amtszeit rund 11 - 13 % betragen. Das Büro hält deshalb eine rund 10 - 12-prozentige Anpassung der Entschädigungen für gerechtfertigt.
4. Vorschlag des Büros
Das Büro schlägt dem Rat vor, folgende Anpassungen vorzunehmen:
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Der Grundbetrag wird von Fr. 4'000.-- auf Fr. 4'400.--, das Sitzungsgeld von Fr. 45.-- auf Fr. 50.-- pro Stunde erhöht.
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Die Wegentschädigung wird von 60 auf 70 Rappen erhöht und damit den Ansätzen angepasst, die für das Staatspersonal gelten.
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Ebenfalls erhöht wird die Repräsentationspauschale für das Landratspräsidium, die seit 1995 unverändert geblieben ist (Fr. 6'000.-- statt Fr. 5'000.--).
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Nicht erhöht werden die Fraktionsentschädigungen, die per 1. Januar 2006 eine namhafte Erhöhung erfahren haben.
5. Finanzielle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Anpassungen der Landratsentschädigungen bewirken einen Mehraufwand von insgesamt ungefähr Fr. 120'000.--.
Die notwendige Änderung der Geschäftsordnung des Landrates unterliegt deshalb gemäss § 11 des Landratsgesetzes und § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung ( fakultatives Finanzreferendum ).
Für das einzelne Landratsmitglied bedeutet die teuerungsbedingte Anpassung der Entschädigungen, dass neu ein durchschnittlicher "Brutto-Jahreslohn" von Fr. 10'000.-- bis Fr. 12'000.-- resultiert (bisher Fr. 9'000 - 11'000.--).
6. Antrag
Das Büro beantragt dem Landrat,
die Änderung der Geschäftsordnung des Landrates gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 22. August 2007
Im Namen des Büros des Landrates
die Präsidentin: Maag
der Landschreiber: Mundschin
Beilage
Entwurf Änderung Geschäftsordnung des Landrats
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