2007-179 (1)
Bericht Nr. 2007-179 an den Landrat |
Bericht der:
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Umweltschutz- und Energiekommission
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vom:
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3. Dezember 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Die ARA Frenketäler sind über 30 Jahre alt und weisen heute zum Teil erhebliche Mängel auf. Die ARA Frenke 1 hat das Ende der Lebensdauer erreicht und die Nachklärung ist überlastet. Die ARA Frenke 3 entspricht nicht mehr dem heutigen Standard und ist sanierungsbedürftig.
Dem Landrat werden folgende Massnahmen beantragt:
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Verpflichtungskredit von CHF 3.9 Mio. für den Rückbau der ARA Frenke 1 in Reigoldswil, den Bau des Mischwasserbeckens auf dem Areal der ARA Frenke 1 und den Bau des zugehörigen Ableitungskanals bis nach Ziefen (Realisierung geplant 2008/09).
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Planungskredit von CHF 800'000.- für die Projektierung der Massnahmen ARA Frenke 3 in Bubendorf und der vier Mischwasserbecken in den Frenketälern.
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2. Organisation der Kommissionsberatung
Die UEK behandelte diese Vorlage in den Sitzungen vom 17. September 2007 und vom 29. Oktober 2007. Unterstützt wurde sie durch Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Toni von Arx AIB und Christoph Bitterli AIB.
3. Diskussion
In ihrer Beratung konzentrierte sich die Kommission auf folgende Fragestellungen:
1.
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Mischwasserbecken und Entwässerungsplanung: Gut zwei Drittel des Baugebiets des Kantons werden auch künftig im Mischsystem entwässert. Zur Koordination der Behandlung des Mischwassers aus diesen Flächen wurde ein Genereller Entwässerungsplan über das ganze Einzugsgebiet der ARAs (ARA GEP) ausgearbeitet. Stand und Umsetzung dieses Plans gaben Anlass zu Rückfragen.
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Grosse Anlagen reinigen spezifisch günstiger als kleine. Daher besteht auch ein Kostenanreiz, das Wasser an zentraler Lage zu sammeln. Ökologischer Nachteil ist die geringere Wassermenge der Bäche. Bei der ARA Frenke 1 verbleibt die Minderung in einem vertretbaren Ausmass, bei der ARA Frenke 2 wäre sie zu hoch ausgefallen, weshalb davon abgesehen wurde.
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2.
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Belastung durch organische Spurenstoffe: Im Ablauf der ARA Frenke 3 befinden sich verschiedenste organische Spurenstoffe aus Betrieben der chemischen Industrie, die mit der vorhandenen Technik nicht weiter abgebaut werden können. Das Gesetz schreibt genau vor, welche Stoffe entnommen werden müssen, diese Spurenstoffe gehören nicht dazu. Auch bei Ableiten der Frenke 1 nach Bubendorf werden am dortigen Einfluss die gesetzlichen Werte eingehalten. Im Planungskredit ist die gemeinsame Abklärung mit dem AUE, ob eine weitere Reinigungsstufe in den Kläranlagen unter Kostenbeteiligung der verursachenden Industrie Sinn macht, enthalten. Frachtlimiten (nicht ausgeschöpft) bestehen für diese schon heute und es wird im Gespräch nach Alternativen, wie einer Vorbehandlung im Betrieb, gesucht.
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3.
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Fremdwasser: Der hohe Fremdwasseranteil (sauberes Wasser aus Leitungen, Brunnen, Überläufen etc.) in der ARA Frenke 1 stellt ein Problem dar. Dieses soll abgetrennt und wieder dem Fliessgewässer zurückgegeben werden. Indem die Gebühren künftig neben dem Trinkwasser auch das Fremdwasser berücksichtigen werden, soll ein gewisser finanzieller Druck entstehen.
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Mit dieser Vorlage wird im Bereich der Abwasserreinigung eine Effizienzsteigerung erreicht. In einer Schlussbetrachtung lobte die Kommission explizit die vorausschauende Planung und die vorbildliche Arbeitsweise des AIB.
4. Antrag
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Die UEK beantragt dem Landrat einstimmig, dem
Landratsbeschluss in unveränderter Form
zuzustimmen.
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Pratteln, 03. Dezember 2007
Für die Umweltschutz- und Energiekommission
Der Präsident: Philipp Schoch
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