Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
Bericht Nr: | 2007-176 | |
vom: | 1. November 2007 | |
Titel des Berichts: | Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW) | |
Bemerkungen: | Kommissionsbericht || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
über Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG (NSNW)
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Die als Sacheinlage in die NSNW AG einzubringende Fahrhabe und die Vorräte sind in der Verwaltungsrechnung auf 3 Millionen Franken aufzuwerten. Der entsprechende Betrag wird zu Gunsten Konto 2314.439.90 als ausserordentlicher Ertrag vereinnahmt. |
2. | Für die Ausgliederung des Bereiches Nationalstrassen sowie für die Gründung und für den Betrieb der NSNW AG wird ein Kredit von insgesamt Fr. 5.7 Millionen Franken beschlossen, bestehend aus: |
- 3 Millionen Franken zu Lasten Konto 2314.523.00 für die Einbringung der Beteiligung an der NSNW in Form von Aktienkapital. | |
- 2.7 Millionen Franken zu Lasten Konto 2314.523.00 als Maximalbetrag für ein Darlehen nach Kooperationsvertrag zu marktüblichen Konditionen zum wertmässigen Ausgleich unter den Kantonen der NSNW AG. | |
Die Umwidmung der Fahrhabe und Vorräte des bisherigen Geschäftsbereiches Hochleistungsstrassen des Tiefbauamtes aus dem Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen ist aus den Bilanzkonten des Verwaltungsvermögens Nr. 2314.146.11 und 2310.125.00 in die Bilanzkonten des Finanzvermögens Nr. 2314.126.11 und 2314.125.00 vorzunehmen. Danach ist zu Lasten der Bilanzkonten des Finanzvermögens Nr. 2314.126.11 und 2314.125.00 das Aktienkapital zu Lasten Konto 2314.121.00 des Finanzvermögens zu kaufen. Nun folgt der effektiv kreditrelevante Kauf der Beteiligung an der NSNW in Form von Aktien in die Verwaltungsrechnung zu Lasten Konto 2314.564.00. Diese Beteiligung ist danach auf Konto 2314.155.00 zu aktivieren und zu Lasten Konto 2314.332.10 ausserordentlich abzuschreiben. | |
3. | Für die Abfederung der finanziellen Folgen der Ausgliederung für das Personal wird ein Kredit von insgesamt Fr. 1'183'000.-- beschlossen, bestehend aus: |
- Fr. 573'000.-- für die Ausfinanzierung einer möglichen Deckungslücke in der Pensionskasse. | |
- Fr. 100'000.-- für die Besitzstandswahrung der vom Tiefbauamt in die NSNW AG übertretenden Mitarbeitenden betreffend die Pensionskasse. | |
- Fr. 510'000.-- als Maximalbetrag für die Besitzstandswahrung der bisherigen Erziehungszulagen für die vom Tiefbauamt in die NSNW AG übertretenden Mitarbeitenden. | |
4. | Die Beschlusspunkte 2 und 3 unterliegen der fakultativen Volksabstimmung. |
5. | Die Beschlüsse werden unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Partnerkantone Aargau und Solothurn die entsprechenden Beschlüsse betreffend Beteiligung an der NSNW AG und Finanzierung ebenfalls beschliessen. |
6. | Das Postulat 2005/233 wird als erledigt abgeschrieben. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
Back to Top