Vorlage an den Landrat


Landratsbeschluss (Entwurf)

betreffend Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret)


Änderung vom


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf das Gesetz vom 25. September 1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz), beschliesst:


I.


Das Dekret vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret) wird wie folgt geändert:


§ 49 Abs. 2


2 Der Regierungsrat stellt dem Landrat nach Verhandlung mit der Arbeitsgemeinschaft der Personalverbände Antrag über die Höhe des Teuerungsausgleichs. Orientierungsgrösse für die Verhandlungen des Regierungsrats mit den Personalverbänden ist der gemittelte Landesindex der Konsumentenpreise von November des Vorjahres bis Oktober des Jahres, das dem Vollzug des Teuerungsausgleichs vorangeht.




II.


Diese Änderung tritt am 1. November 2007 in Kraft.


Liestal,


IM NAMEN DES LANDRATES
die Präsidentin:
der Landschreiber:



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