Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998: Aufhebung des Verbandseinspracherechts bei kantonalen und kommunalen Nutzungsplanungen | |
vom: | 3. Juli 2007 | |
Nr.: | 2007-171 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Aufhebung des Verbandseinspracherechts der kantonalen Vereinigungen im Bereich der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanung sind keine direkten finanziellen Auswirkungen für die öffentliche Hand verbunden.
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision hat zur Folge, dass sowohl die Gemeinden als auch der Kanton - bedingt durch den Wegfall des betreffenden Verbandseinspracherechts - weniger kostenverursachende Einsprache- bzw. Beschwerdeverfahren durchzuführen hätten. Angesichts der bis heute geringen Anzahl entsprechender Einsprache- bzw. Beschwerdeverfahren ist die Einsparung von Kosten - betrachtet man die Vergangenheit - eher gering.
Für die jeweiligen Investoren, wobei es sich hierbei ebenfalls um das Gemeinwesen handeln kann, verursachen Einsprache- und Beschwerdeverfahren, die zwangsläufig zu einer Planungsverzögerung führen, Mehrkosten. Auch hier wäre die Kosteneinsparung zufolge Aufhebung des kantonalen Verbandseinspracherechts angesichts der bisher geringen Anzahl durchgeführter Einsprache- bzw. Beschwerdeverfahren eher gering. Die Auswirkungen könnten aber beträchtlich sein, wenn die Verbandsbeschwerden wesentlich zunehmen würden. Gerade auch bei kantonalen Nutzungsplänen (insbes. Strassenbauprojekte) können die Auswirkungen beträchtlich sein, weil durch Verzögerungen der Unterhalt massiv ansteigen und die Ausführung mit regelmässig verbundenen Werkanpassungen der Gemeinden auch für diese zu negativen Kostenfolgen führen kann.
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