Vorlage an den Landrat


5. Auswirkungen einer Gesetzesrevision

Vom kantonalen Verbandseinspracherecht gemäss §§ 13 Abs. 4 lit. c sowie 31 Abs. 2 lit. b RBG wurde bisher nur wenig Gebrauch gemacht, so dass eine effektive Einflussnahme von kantonalen Umweltorganisationen auf kantonale sowie kommunale Nutzungsplanungen bisher weitgehend ausblieb. Die zur Motion Anlass gebenden Einsprachen gegen kommunale Nutzungsplanungen sind eine neue Tendenz, ebenso wie die Einsprache des nämlichen Verbandes gegen Strassenkreiselvorhaben des Kantons (Strassenbauprojekte für Kantonsstrassen wie der geplante Kreiselbau in Oberwil sind kantonale Nutzungspläne). Die ersatzlose Aufhebung des betreffenden Verbandseinspracherechts bedeutet damit die Aufhebung einer Einsprache- bzw. Beschwerdemöglichkeit für kantonale Organisationen im Rahmen von kantonalen und kommunalen Nutzungsplanungsverfahren, von welcher in früheren Jahren nur selten Gebrauch gemacht wurde, deren weitere Entwicklung aber nur schwer abschätzbar ist.



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