Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998: Aufhebung des Verbandseinspracherechts bei kantonalen und kommunalen Nutzungsplanungen | |
vom: | 3. Juli 2007 | |
Nr.: | 2007-171 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Zusammenfassung
Mit Datum vom 1. Januar 1999 ist das revidierte Raumplanungs- und Baugesetz (RBG; SGS 400) in Kraft getreten. Für den Bereich der kantonalen sowie kommunalen Nutzungsplanung ist in den §§ 13 und 31 ein Verbandseinspracherecht für Vereinigungen, die sich dem Natur- und Heimatschutz oder dem Umweltschutz widmen, statuiert.
Anlässlich der Gesamtrevision des kantonalen Baugesetzes vom 15. Juni 1967 (inkl. der Vollziehungsverordnung vom 27. Januar 1969 zum Baugesetz sowie der Regierungsratsverordnung vom 30. Dezember 1968 über die Baupolizeivorschriften) wurde das in Frage stehende Verbandseinspracherecht in das heute geltende RBG aufgenommen. Man wollte damit das in den anfangs der 90er Jahre in Kraft getretenen kantonalen Spezialgesetzen (Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft [USG BL; SGS 780], Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz [NLG; 790], sowie Gesetz über den Denkmal- und Heimatschutz [DHG; 791]) statuierte Einsprache- bzw. Beschwerderecht der kantonaIen Vereinigungen, die sich dem Umwelt-, Natur- oder Heimatschutz widmen, für den Bereich der kantonalen und kommunalen Nutzungsplanungen explizit übernehmen.
Die vorliegende Motion 2005/302 der SVP-Fraktion vom 17. November 2005 wurde auf Grund zweier Einsprachen des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) gegen die beschlossenen Quartierplanungen "Cheditte" in Lausen und Liestal, mit welchen auf dem ehemaligen Gewerbeareal eine Wohnüberbauung zugelassen werden sollte, lanciert. Die Einsprachen des VCS richteten sich insbesondere gegen die Zahl der Parkplätze für die geplante Wohnüberbauung.
Mit der vorliegenden Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, im RBG § 31, Absatz 2, den Buchstaben b sowie im § 13, Absatz 4 den Buchstaben c ersatzlos zu streichen und dem Landrat eine diesbezügliche Vorlage zu unterbreiten.
Der Landrat überwies die Motion 2005/302 der SVP-Fraktion vom 17. November 2005 am 6. April 2006 an den Regierungsrat.
Mit der vorliegenden Landratsvorlage wird aufgezeigt, welche kantonalen Gesetzesänderungen ausser derjenigen des RBG zur Umsetzung der Motion erforderlich sind (NLG, DHG, USG), und es wird auch die Abgrenzung zum eidgenössischen Verbandsbeschwerderecht aufgezeigt.
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