2007-170
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Schaffung des Instrumentes der Aufsichtsdelegation für Grossprojekte
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Autor/in:
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Klaus Kirchmayr
, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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2. Juli 2007
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Nr.:
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2007-170
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Grossprojekte stellen besondere Herausforderungen. Sowohl beim Staat wie auch in der Wirtschaft kommt es dabei immer wieder zu negativen Überraschungen, welche teure Korrekturmassnahmen erfordern.
Veränderte Rahmenbedingungen (z.B. Sicherheitsanforderungen, Marktpreise, Gesetze, etc.) führen regelmässig zu Veränderungen an Projekten und erschweren eine Realsierung im ursprünglich vorgesehenen Kosten- bzw. Zeitrahmen.
Projektbedingt sind zudem oft sehr viele verwaltungsinterne und -externe Stellen in die Realisierung beteiligt, was die Risiken für ein solches Grossprojekt weiter erhöht und hohe Anforderungen an Projektmanagement und -kontrolle stellt.
Zur Vermeidung negativer Überraschungen und einer effizienten Oberaufsicht durch das Parlament hat sich das Instrument der Aufsichtsdelegation auf Bundesebene im NEAT-Projekt gut bewährt. Die Sicherstellung einer departementsübergreifenden und alle Projektphasen von der Planung bis zur Realisierung umfassenden Aufsicht schafft Vertrauen im Parlament und in der Öffentlichkeit. Sie bietet zudem die Chance, allfällig notwendige Projektanpassungen frühzeitig und sachlich in die Diskussion einzubringen.
Der Regierungsrat wird eingeladen eine Vorlage auszuarbeiten, welche für Grossprojekte mit einem Investitionsvolumen von mehr als 200 Millionen Franken und einer Projektdauer von mehr als 24 Monaten die zwingende Schaffung einer Aufsichtsdelegation des Landrates für ein solches Projekt vorsieht.
Diese Aufsichtsdelegation setzt sich aus je einem Landrat der fünf grössten Fraktionen des Landrates sowie zwei verwaltungsexternen, projekt-unabhängigen Spezialisten zusammen. Die Aufsichtsdelegation soll Aufgaben und Kompetenzen analog des bewährten Konzeptes der NEAT-Aufsichtsdelegation auf Bundesebene haben. Es sind dies:
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Zeitnahe und effiziente Realisierungskontrolle der Leistungen gemäss Bestellung des Kantons
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Kontrolle der Kosten gemäss Endkostenprognosen und der Finanzen gemäss den vom Parlament beschlossenen und vom Parlament und Regierungsrat freigegebenen Krediten
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Transparente Information von Parlament und Öffentlichkeit
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Sie überwacht ferner die Einhaltung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Sie lässt sich dabei von Risikoüberlegungen leiten.
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