2007-42
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomi Jourdan, EVP: Nach welchen Kriterien werden in Zukunft Lehrpersonen freigestellt?
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Autor/in:
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Thomi Jourdan
, EVP
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Eingereicht am:
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15. Februar 2007
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Nr.:
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2007-042
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Die Entwicklung ist absehbar: Bis in ein paar wenigen Jahren wird auch in den Primarschulen und in der Sekundarstufe jenes Phänomen in seiner ganzen Tragweite sichtbar werden, das jetzt verschiedenorts in den Gemeinden auf Kindergartenstufe zu beobachten ist: Diesinkenden Kinderzahlen werden zu einem Überhang an Lehrpersonen in den Schulen führen. Bereits spricht man von der möglichen Schliessung ganzer Schulhäuser, notabene auchin Gemeinden, die weiterhin als Sekundarschulstandorte gelten.
Die Frage stellt sich, nach welchen Kriterien der Kanton in Zukunft Entlassungen von Lehrpersonen zu regeln gedenkt. Es ist zu beobachten, dass mangels adäquater Instrumente dasAncienitätsprinzip vielerorts eine hohe Bedeutung hat. Das heisst bei notwendigen Kündigungen trifft es zuerst jene Lehrpersonen, welche die geringste Anzahl Berufsjahre aufweisen kann - ganz unabhängig von Leistung und Engagement. Dies widerspricht dem Qualitätsanspruch unserer Schulen, da nicht Leistungen, sondern Berufsjahre über die Entlassungentscheiden.
Ganz unabhängig, ob das Szenario nun etwas dramatischer oder moderat ausgemalt wird:Die Schulen werden ihre Bestände an Lehrpersonen nicht über natürliche Fluktuationen andie sinkenden Schülerzahlen anpassen können. Daher ist es notwendig, dass der Regierungsrat bereits frühzeitig gültige Standards für diese unverhinderbare Situation erlässt.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1
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Von welchen Entwicklungsszenarien geht der Regierungsrat aus bzgl. der Nachfrage nach Lehrpersonen für die nächsten 10 Jahre?
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2.
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Welche Mechanismen sind im Kanton Basel Landschaft dafür vorgesehen, einen allfälligen Überhang an Lehrpersonen auszugleichen?
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3.
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Welche Kriterien gelten für allfällig auszusprechende Kündigungen?
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4.
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Ist der Regierungsrat der Meinung, das Ancienitätsprinzip solle auch in Zukunft angewendet werden?
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4.1.
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Wenn ja:
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4.1.1
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In welchem Zusammenhang sieht der Regierungsrat dieses Prinzip mit dem Anspruch nach hoher Qualität im Bildungswesen?
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4.1.2.
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Welche sozialpolitischen Konsequenzen sieht der Regierungsrat auf die Berufschancen für Junglehrerinnen und -lehrer?
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4.2.
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Wenn nein:
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4.2.1.
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Welche Schritte unternimmt der Regierungsrat, damit in Zukunft andere Standards als Entscheidungsgrundlage für Entlassungsfragen im Schulwesen gelten?
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4.2.2.
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Welche Rekursmöglichkeiten bestehen für Lehrpersonen, sollte das Ancienitätsprinzip dennoch angewendet werden?
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5.
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Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf die Ausgestaltung der pädagogischen Ausbildung an den Fachhochschulen?
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6.
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Werden potentielle Studentinnen und Studenten der HPSA auf die sich verändernden Berufschancen im LehrerInnenberuf hingewiesen?
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