2007-38


sondern sehr offensichtlich der Einnahmengenerierung für die Staatskasse. Laut Bericht in der BAZ vom 10. Febraur 2007 hat die Baselbieter Polizei klammheimlich in Absprache mit der zuständigen Direktion JPMD die Tempotoleranzen auf den Autobahnen für die Bussenverfügungen verschärft. Wo bis anhin eine Toleranzgrenze von 10 Km/h akzeptiert wurde, wird jetzt diese Grenze auf 6 Km/h reduziert. Pikant ist der Zeitpunkt der Umstellung. Nachdem 2006 im Laufe des Jahres ersichtlich wurde, dass die budgetierten Bussenneinnahmen von 24 Mio. Fr. um 8 Mio. Fr. einbrachen, sei dies laut Aussage der Justiz- und Polizeidirektion der Anlass gewesen, die Kontrollpraxis zu überdenken. Im Gegensatz zu dieser Aussage hat die Vorsteherin der JPMD im Landrat immer wieder beteuert, die umfangreichen Tempokontrollen dienten allein der Verkehrssicherheit. Offensichtlich wird jetzt aber, dass die vorherrschende Bussenpraxis zwecks Äufnung der Staatskasse ebenfalls ein wesentlicher und bestimmender Faktor für die automatisierten Tempokontrollen ist. Wenn dem nicht so wäre, hätte man sich bei der JPMD bzw. bei der Polizei über die Wirkung der Tempokontrollen freuen bzw. den Bussenrückgang um 8 Mio. Fr. als Erfolg bei der Verkehrssicherheit proklamieren müssen. Niemand wird behaupten können, eine Reduktion der Toleranzgrenze um 4 Km/h diene der Verkehrssicherheit. Busseneinnahmen sind an sich keine staatliche Zielsetzung. Mit solchen Massnahmen verlieren die Bürger und Bürgerinnen das Vertrauen in staatliche Kontrollen. Die weitgehend verbreitete Meinung betreffend Abzockerei der Autofahrer wird dadurch nur noch untermauert und dient nicht dem Vertrauen in die politischen Behörden. Eine Rückgängigmachung der Reduktion der Tempotoleranzen auf die bestehenden Werte würde das in Automobilistenkreisen angeschlagene Vertrauen in die vorgebrachte Zielsetzung der Tempokontrollen verbessern. Der Regierungsrat ist gut beraten, diese Tatsache zu überdenken.

Der Regierungsrat wird ersucht, die Reduktion der Tempotoleranzen auf Autobahnen bezüglich ihrer effektiven Wirkung zu überprüfen und als vertrauensbildende Massnahme wieder die bisherigen Werte festzulegen.



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