Vorlage an den Landrat


ZUSAMMENFASSUNG

Der Regierungsrat will das Steuergesetz im Bereich der Unternehmensbesteuerung aus folgenden Gründen einer Teilrevision unterziehen:


Der Kanton Basel-Landschaft steht im gesamtschweizerischen Vergleich bei der Unternehmensbesteuerung in einem ungünstigen Licht. Der Wirtschaftsstandort Baselbiet muss daher aus steuerlicher Sicht wieder attraktiver und im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb konkurrenzfähiger werden. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung eines zweistufigen, proportionalen Ertragssteuersatzes bei den juristischen Personen sowie die Senkung der bisher sehr hohen Kapitalsteuerbelastung. Ferner schlägt der Regierungsrat eine Entlastung der Dividendenbesteuerung bei qualifizierten Beteiligungen vor. Damit wird die so genannte wirtschaftliche Doppelbelastung gemildert. Im Weiteren wird mit der Erweiterung der Dauer von Steuererleichterungen auf die nach StHG zulässige Maximaldauer von zehn Jahren ein bisheriger Standortnachteil des Kantons Basel-Landschaft wegfallen. Zudem sollen im Falle von Grundstückverkäufen vorhandene Betriebsverluste an den Grundstückgewinn angerechnet werden können. Ein von vielen Seiten bemängelter Eingriff in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmungen in der Krise wird damit beseitigt. Mittelfristig werden diese Massnahmen infolge einer geringeren Zahl von Abwanderungen und aufgrund vermehrter Ansiedelungen von Unternehmungen ein zusätzliches Wirtschaftswachstum bewirken.


Das Steuergesetz muss zudem an geänderte Vorschriften des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) angepasst werden. Insbesondere zu erwähnen ist die Übernahme der neuen gesetzlichen Regelungen der indirekten Teilliquidation und der Transponierung. Diese Bestimmungen wurden durch das Bundesgesetz über dringende Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung aus der Unternehmenssteuerreform II herausgelöst und sind von den Kantonen zwingend ab dem 1.1.2008 anzuwenden. Sodann sind verschiedentlich redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen vorzunehmen.


Die Inkraftsetzung all dieser Änderungen ist per 1.1.2008 geplant.


Zurzeit behandeln die eidgenössischen Räte die bereits erwähnte Unternehmenssteuerreform II. In dieser Reform sind diverse Massnahmen zugunsten von Unternehmen und Unternehmern enthalten. Da gegenwärtig noch nicht klar ist, ob die Unternehmenssteuerreform II, wie ursprünglich vorgesehen, am 1.1.2008 in Kraft gesetzt werden kann, werden die damit zusammenhängenden kantonalen Anpassungen in eine zweite Landratsvorlage aufgenommen. Diese zweite Landratsvorlage wird in die Vernehmlassung gegeben, sobald auf Bundesebene Klarheit über Inhalt und Inkraftsetzen der Unternehmenssteuerreform II vorliegt.



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