2007-24
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der SP-Fraktion: Haben Landrat und Volk nichts mehr zu sagen?
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Autor/in:
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SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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1. Februar 2007
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Nr.:
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2007-024
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In einer Medieninformation vom 25. Januar 2007 teilt die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion mit, dass das Baselbiet die Geriatrie an eine private Trägerschaft (Bethesdaspital) auslagern und im Kantonsspital ein rheumatologisches Zentrum einrichten will. In dieser Medieninformation findet sich in Bezug auf das weitere Vorgehen der folgende Satz:
"Unter der Voraussetzung, dass die Regierungen von Basel-Stadt und BaselLandschaft an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 13. Februar 2007 dieses Vorgehen gutheissen und auch der Vorstand des Diakonats Bethesda Zustimmung erteilt, kann das anspruchsvolle Projekt eines Geriatriespitals beider Basel gestartet werden."
Wir sind befremdet darüber, dass offenbar nach Ansicht der Volkswirtschaft- und Sanitätsdirektion der Entscheid darüber einen wesentlichen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, die Akutgeriatrie, nicht mehr von einem öffentlich-rechtlichen Spital abdecken zu lassen, allein von den Regierungsräten und vom Diakonat des Bethesdaspitals zu fällen ist. Angesichts der Bedeutung des Entscheides stellt sich die Frage, ob die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion mit dieser Aussage die notwendigen Entscheidungsabläufe und Kompetenzen hinreichend korrekt dargelegt hat. Insbesondere stellen sich die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir den Regierungsrat bitten:
1.
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass solche strategische Entscheide gefällt werden können, ohne dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten?
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2.
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Wenn ja:
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a)
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Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass zu diesem Projekt kein Staatsvertrag nötig ist?
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b)
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Wie kann der Regierungsrat in eigener Kompetenz Verpflichtungen eingehen, bei denen absehbar ist, dass sie seinen eigenen finanziellen Kompetenzraum überschreiten?
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3.
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Wenn nein:
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass es sinnvoll ist, dem Landrat eine Vorlage vorzulegen, bevor Fakten geschaffen werden, die das Projekt dann in einem Scherbenhaufen enden lassen könnten?
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4.
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Wie sieht der Fahrplan für die weitere Behandlung des Projekts nun wirklich aus?
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5.
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Wann gedenkt der Regierungsrat bei der Ausarbeitung eines Staatsvertrags gemäss § 64 der Kantonsverfassung die zuständigen Parlamentskommissionen zur begleitenden Beratung beizuziehen?
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