2007-12


Vor ziemlich genau drei Jahren hat der Regierungsrat mein Postulat "Evaluation von OpenSource Lösungen in der kantonalen Informatik" [ 2003-260 ] ohne eigentliche Beantwortung der darin gestellten Fragen übernommen und mit dem Hinweis abgeschrieben, dass im Rahmen der damalig laufenden Migration von Windows 98 auf Windows XP ein Umstieg auf Open Source-Software nicht möglich sei [vgl. Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2004 ].

Im Protokoll zur damaligen Stellungnahme durch Regierungsrat Adrian Ballmer ist festgehalten: "Die Umstellungen auf die Nachfolgeversionen XP sind bereits in der Umsetzungsphase, der Projektabbruch wäre zur Zeit nicht sinnvoll. Turnusgemäss wird in fünf bis sechs Jahren ein nächster Generationenwechsel bevorstehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird FOSS seinen Marktstart hinter sich gebracht haben, und der Kanton wird von den Erfahrungen der Erstumsteiger profitieren können und muss nicht in ein technisch wie wirtschaftlich riskantes Projekt einsteigen. Bisher liegen kaum Nachkalkulationen vor, die aufzeigen würden, mit welchen Kosten der Umstieg auf FOSS tatsächlich verbunden ist. Ein späterer Umstieg kann erleichtert werden, wenn der Einsatz offener Standards, beispielsweise XML, bereits heute konsequent umgesetzt wird."


Aktuell lanciert Microsoft sein neues Betriebssystem Vista. Eine neue Officeversion ist ebenfalls kurz vor der Markteinführung. Für den Kanton Baselland stellt sich damit schon sehr bald die Frage nach dem eigenen Umstieg von XP auf Vista. Damit verbunden ist der Entscheid, ob für weitere fünf bis sieben Jahre proprietäre EDV-Software verwendet werden, oder ob eine echte Evaluation von Open Source Systemen geschehen kann.


In diesem Sinne ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um über einen generellen Systemwechsel auf Open Source nachzudenken und diesen grundlegend zu evaluieren. Die Erfahrungen aus anderen Kantonen und Ländern sind mittlerweile mehrjährig und die Open Source-Welt hat eine rasante Entwicklung hinter sich.


Ich bitte daher den Regierungsrat auf der Basis dieser neuen Ausgangslage um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:



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