2006-263 (1)


1. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage

Gestützt auf § 15b des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976 bewilligt der Landrat mit dem Voranschlag des Kantons globale, auf ein oder mehrere Jahre festgelegte Beiträge an die Betriebs- und Investitionskosten des Universitäts-Kinderspitals. Das Nähere regelt der Staatsvertrag. Seit dem Zusammenschluss des Basler Kinderspitals und der Kinderklinik des Kantonsspitals Bruderholz zum UKBB im Jahr 1999 in eine öffentlich-rechtliche Institution unterbreiten die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt den Parlamenten alle zwei Jahre eine Vorlage zur Genehmigung eines Globalbudgets. Damit verbunden ist auch die Kenntnisnahme von Leistungsbeschrieb und Leistungsauftrag. Um die Übergangsfrist bis zum vorgesehenen Bezug des Neubaus im Jahr 2010 mit den bisherigen Parametern zu gewährleisten, wird diesmal die Leistungsvereinbarungsperiode auf 3 Jahre verlängert. In dieser Vorlage wird auch auf das neue Umfeld im Spitalbereich eingegangen, insbesondere auf die Einführung einer Vollkostenrechnung DRG (Diagnosis Related Groups), welche für den 1. Januar 2009 geplant ist.


Nachdem in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode 2005/2006 durchwegs über ein positives Jahresergebnis 2005 (Vorlage 2006/183 ) und Halbjahresergebnis berichtet werden konnte, dürfte sich dieser Trend auch in den kommenden Geschäftsjahren 2007 bis 2009 fortsetzen. So leisteten die beiden Kantone in den letzten zwei Jahren an die gemeinwirtschaftlichen Leistungen je vier Millionen Franken pro Jahr. Dieser Beitrag kann nun auf je 3.5 Mio. Franken reduziert werden. Bei Zustandekommen der gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel werden die bisher direkt an das UKBB geleisteten Beträge für Lehre und Forschung neu an die Uni Basel ausgerichtet. Die medizinische Fakultät wird mittels einer Leistungsvereinbarung die Zusammenarbeit zur Sicherstellung der universitären klinischen Lehre und Forschung mit dem UKBB festlegen. Diese regelt auch deren finanzielle Abgeltung an das UKBB.


Die Leistungsvereinbarung und der Leistungsbeschrieb (im Anhang der Vorlage) wurden überarbeitet und aktualisiert. So wird beispielsweise in Punkt 4 des Leistungsbeschriebs die Zentrumsfunktion des UKBB u.a. wie folgt festgehalten: „Es erfüllt... spezialisierte Versorgung und Spitzenmedizin für Kinder und Jugendliche der beiden Trägerkantone, der übrigen Schweiz und des angrenzenden Auslandes". Und weiter „In Teilbereichen der Spitzenmedizin und der medizinischen Diagnostik besteht eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Universitäts-Kinderspitälern der Schweiz".


Im Interesse einer lückenlosen und ganzheitlichen Betreuung werden Jugendliche bis zum 18. Altersjahr im UKBB betreut, in Ausnahmefällen sogar Erwachsene, „wenn ihre medizinische Behandlung sonst in keinem anderen Spital der Trägerkantone sinnvoll bzw. möglich ist" (Leistungsbeschrieb allgemeine Grundsätze).




2. Organisation der Kommissionsberatung


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 24. November 2006 in Anwesenheit von Regierungsrat Erich Straumann und Generalsekretär Rosmarie Furrer beraten.




3. Detailberatung


Eintreten auf die Vorlage war absolut unbestritten. Besonders begrüsst wurde beispielsweise die Möglichkeit, dass Jugendliche - falls notwendig - über das 18. Altersjahr hinaus im UKBB behandelt werden können.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission nimmt auch erfreut zur Kenntnis, dass der Neubau „vorankommt". Weiter wurde festgestellt, dass das Universitäts-Kinderspital beider Basel ein sehr positiver Beweis dafür sei, dass auch ein Spital, welches mit Globalbudget arbeitet, erfolgreich sein kann. Der relativ hohe Anteil von Patienten und Patientinnen aus Drittkantonen und dem Ausland tragen sicherlich auch dazu bei.




4. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, dem Landratsbeschluss zuzustimmen.


Muttenz, 19. Dezember 2006


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer


Beilage:
Entwurf des unveränderten Landratsbeschlusses



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