2006-261 (1)


1. Ausgangslage

Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) beschloss im März 2004, den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule koordiniert weiter zu entwickeln und früher mit der Sprachförderung zu beginnen. Gemeinsames Ziel ist eine verstärkte Förderung der Erstsprache (lokale Landessprache) und das Unterrichten von zwei Fremdsprachen für alle Schülerinnen und Schüler spätestens ab dem 3. bzw. dem 5. Schuljahr. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und Englisch. Ferner soll den Schülerinnen und Schülern das Erlernen einer dritten Landessprache ermöglicht werden.


Im deutsch-französischen Sprachgrenzgebiet soll gemäss den kantonalen Vorentscheiden in BS, SO, BE, FR, VS Französisch Einstiegsfremdsprache bleiben. Der Englischunterricht soll auf das 5. Schuljahr vorgezogen werden.


In den übrigen Deutschschweizer Kantonen wird grossmehrheitlich Englisch Einstiegsfremdsprache sein (2./3. Schuljahr) und Französisch ab dem 5. Schuljahr unterrichtet. In der Westschweiz wird Deutsch bereits heute ab dem 3. Schuljahr unterrichtet und erste unterrichtete Fremdsprache bleiben. Englisch wird zu einem späteren Zeitpunkt auf das 5. Schuljahr vorgezogen. Im Kanton Tessin ist Französisch ab 3. Klasse, Deutsch ab 7. Klasse und Englisch ab 8. Klasse obligatorisch. Im Kanton Graubünden wird die Sprachenstaffelung aufgrund eines Parlamentsbeschlusses zur Einführung von Englisch neu geprüft.


Die Frage, welche die Einstiegsfremdsprache an der Primarschule sein soll, wurde sowohl in der EDK wie auch im Baselbieter Bildungsrat kontrovers diskutiert. Es sind insbesondere auch ausserpädagogische Gründe, welche zu unterschiedlichen Gewichtungen führen. Am 18. Januar 2006 hat der Bildungsrat einen Vorentscheid für die Einführung von zwei Fremdsprachen an der Primarschule getroffen. Er hat festgelegt, dass ab 3. Klasse Englisch und ab 5. Klasse Französisch unterrichtet werden soll. Der Regierungsrat hat diesen Vorentscheid mit Beschluss vom 12. September 2006 bestätigt.




2. Zielsetzung der Vorlage


Übergeordnetes Ziel ist es, gemäss Beschluss der EDK vom 25. März 2004 den Schülerinnen und Schülern bessere Sprachkompetenzen gemäss den inskünftigen schweizerischen Bildungsstandards zu vermitteln und für das weitere Sprachenlernen eine verbesserte Grundlage zu legen.




3. Massnahmen zur Umsetzung der Ziele


3.1. Zwei Fremdsprachen


An der Primarschule sollen neu je eine Fremdsprache ab dem 3. Schuljahr und ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden. Die Lehrpläne und Stundentafeln sollen angepasst und die Lehrpersonen entsprechend qualifiziert bzw. nachqualifiziert werden. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und Englisch. In Basel-Landschaft soll in der Primarschule ab dem 3. Schuljahr Englisch als Einstiegsfremdsprache und Französisch ab dem 5. Schuljahr unterrichtet werden.




4. Kommissionsberatung


4.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission am 23. November 2006 beraten. An der Sitzung waren Regierungspräsident Urs Wüthrich, Martin Leuenberger, Generalsekretär BKSD und Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung, für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.




4.2. Beratung im Einzelnen


Die Vertreter der BKSD weisen einleitend darauf hin, dass die Beschlussfassung in zwei Phasen erfolgen soll. In einem ersten Schritt hat der Landrat mit der Vorlage 2006/261 über die Genehmigung des Sprachenkonzepts inklusive Sprachenstaffelung zu beschliessen. Zur konkreten Umsetzung wird anschliessend nach Verabschiedung durch den Bildungsrat und nach der gesetzlichen Vernehmlassung in einem zweiten Schritt eine entsprechende Landratsvorlage mit Verpflichtungskredit ausgearbeitet. In der jetzt zu beratenden Vorlage wird angetönt, dass der Regierungsrat einer gesamtschweizerisch koordinierten Lösung den Vorzug geben würde, sollte eine solche zustande kommen - auch wenn diese im Widerspruch zur Konzeptgenehmigung durch den Landrat stünde. In diesem Fall würde der Regierungsrat dem Parlament ein entsprechend modifiziertes Konzept zur neuerlichen Beratung und Genehmigung zuleiten.


Zur Zeit steht den Kantonen entlang der Sprachgrenze mit Französisch als erster Fremdsprache der grosse Block der Deutschschweizer Kantone gegenüber, die Englisch als erste Fremdsprache favorisieren. Für den Kanton Basel-Landschaft ergibt sich daraus eine verzwickte Situation: Was man auch macht, ist immer falsch. Entweder schafft man eine Differenz zwischen Kaiseraugst und Augst oder dann zwischen Allschwil und Basel.


Die Kommission bedauert, dass es der EDK nicht gelungen ist, die Kantone für eine koordinierte Staffelung des Fremdsprachenunterrichtes zu gewinnen. Befürchtet wird, dass die unterschiedliche Reihenfolge beim Fremdsprachenunterricht neue Mobilitätsbarrieren schafft. Ein Teil der Kommission möchte deshalb vor einem Entscheid die weitere Entwicklung auf Stufe Bund und Kantone abwarten. Es wird darauf verwiesen, dass die Vorlage, in Zusammenhang mit HarmoS gesehen, in einem unpassenden Zeitpunkt kommt. Nach Ansicht des Bildungsdirektors sollte aber die Sprachenfrage möglichst rasch geklärt werden, damit klar werde, auf welcher Schiene die Planungsarbeiten weiter geführt werden sollen. Zudem erwartet er einen Positionsbezug der Kommission im Sinne von § 89 Bildungsgesetz, welcher den Einbezug des Parlaments stipuliert. Man könne sich nicht nur auf Informationsveranstaltungen und Diskussionen beschränken. Denn vom Parlament werde immer kritisiert, es könne erst ganz am Schluss seine Meinung einbringen, und genau dem möchte man nun vorbeugen.


Für einen Teil der Kommission fällt eine rückblickende Betrachtung der mit der Schulkoordination gemachten Erfahrungen ernüchternd aus. HarmoS werde sich letztlich als ein Papiertiger erweisen, war eine geäusserte Meinung. Schon das EDK-Papier zum Sprachenkonzept zeige schliesslich, wie es um die schweizweite Koordination bestellt ist; jeder kann machen, was er will, Hauptsache am Ende sind alle gleich weit. Der Antrag auf Rück-stellung des Geschäfts wurde mit dem Stichentscheid des Kommissionspräsidenten abgelehnt. Eintreten auf die Vorlage wurde mit 8:4 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen. Danach war sich die Kommission einig, dass es nun einzig darum gehe, einen Grundsatzentscheid über Französisch oder Englisch als erste Sprache zu treffen. Alle anderen damit zusammenhängenden Fragen seien in folgenden Vorlagen zu behandeln.


Die Frage, welche Überlegungen den Regierungsrat dazu bewogen haben, Englisch als erste Fremdsprache vorzuziehen, beantwortete der Bildungsdirektor wie folgt: Der Bildungsrat überstimmte den Antrag des Bildungsdirektors und sprach sich für Englisch aus. Der Regierungsrat folgte daraufhin dem Antrag des Bildungsrats aus der Überlegung, dass die Deutschschweizer Kooperation stärker zu gewichten ist als die Koordination mit den direkten Nachbarn. Es fand keine pädagogische Debatte statt, sondern eine Reduktion auf den Koordinationsaspekt.


In der Kommission wurden nun Argumente vorgebracht, die eine Bevorzugung von Französisch als erste Fremdsprache erkennen liessen. So wurde z.B. erwähnt, dass die Schweiz eine Willensnation, bestehend aus verschiedenen Sprachregionen ist und allein aus diesem Grund anstelle von Englisch als Erstes einer Landessprache der Vorzug zu geben sei. Im Weiteren wurde auf die Nachbarschaft zu Basel-Stadt, zu französischsprachigen Kantonen und zu Frankreich verwiesen. Die Meinung der SP, das Sprachenkonzept der EDK gemäss Ziffer 1 des Landratsbeschlusses enthalte zu viele unterschiedliche Aspekte und sei deshalb anstatt zu genehmigen nur zur Kenntnis zu nehmen, fand allgemeine Zustimmung. Die Beratung des Landratsbeschlusses ergab die nachfolgenden Resultate.




Landratsbeschluss


Änderungsanträge


Abstimmung Änderungsantrag zu Ziffer 1
://: Die BKSK stimmt dem Antrag der SP auf Ersetzen von «wird genehmigt» durch «wird zur Kenntnis genommen» mit 8 : 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.


Abstimmung Änderungsantrag Ziffer 2
://: Mit 9 : 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die BKSK dem Antrag zu , «genehmigt» durch «abgelehnt » zu ersetzen.


Abstimmung Antrag zu Ziffer 3
://: Mit ebenfalls 9 : 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die BKSK dem Abänderungsantrag von SP, SVP und CVP zu und spricht sich damit für Französisch als erste und Englisch als zweite Fremdsprache aus.




4. Antrag


://: Die BKSK beantragt dem Landrat Zustimmung zum abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2006/261.


Füllinsdorf, 19. Dezember 2006


Im Namen der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission
Der Präsident: Karl Willimann


Beilage: von der Kommission abgeänderter Landratsbeschluss



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