2006-240
Bericht Nr. 2006-240 an den Landrat |
Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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14. September 2006
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zur Vorlage Nr.:
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2006-240
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Titel des Berichts:
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Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2005 bis Juni 2006
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Bemerkungen:
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1. EINLEITUNG
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1. Auftrag
Im Auftrag des Landrates übt die Geschäftsprüfungskommission die parlamentarische Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Kantons aus.
Die Berichterstattung der GPK an den Landrat erfolgt in drei Teilen:
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Bericht zum Amtsbericht des Regierungsrates (
2006/040
,
LRB 1888 vom 08. Juni 2006
),
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Sammelbericht zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen (
2006/040a
), sowie
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Bericht der GPK über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten (2006/240).
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Der vorliegende Bericht stellt den dritten und letzten Teil dieser Berichterstattung dar.
2. Jahresrückblick der GPK
Im Laufe des Berichtsjahres haben Andreas Helfenstein, Ruedi Brassel und Iris Zihlmann die GPK verlassen. Für Andreas Helfenstein rückte Rosmarie Vögelin Gysin nach und übernahm seinen Platz in der Subko I (FKD). Ruedi Brassel amtete als Präsident der Subko IV (JPMD). Seine Nachfolgerin Ursula Jäggi wollte als Mitglied der JPK aus verständlichen Gründen nicht in diese Subkommission. Sie übernahm daher das Präsidium der Subko II (VSD), deren bisheriger Präsident Heinz Aebi als Präsident in die Subko IV wechselte. Für Iris Zihlmann rückte nach einem kurzen Gastspiel von Thomas Schulte Siro Imber in die GPK und dort in die Subko II nach.
Die Hauptarbeiten der GPK werden in den Subkommissionen (Subko) geleistet. Zusammen mit dem Kommissionspräsidenten bereiten die Subko-Präsidien die Arbeiten vor. Im Plenum werden die Berichte der Subkos diskutiert und verabschiedet. Die Gesamtkommission trat im Berichtsjahr zu sieben, die Subko-Präsidenten traten zu zehn Sitzungen zusammen.
Unsere GPK-Sekretärin Marie-Therese Borer unterstützt mit ihrer optimal aufgebauten Infrastruktur unsere Arbeit ganz wesentlich. Ihre Terminüberwachung und -planung hilft der GPK, ein Langzeitgedächtnis zu erhalten. Wir danken unserer Sekretärin für ihre engagierte Mitarbeit und ihr Mitdenken bestens.
Frau Catherine Westenberg stand uns wiederum als verwaltungsunabhängige juristische Beraterin zur Verfügung. Wir danken ihr bestens für die wertvolle Unterstützung.
2. Subkommissionen und ihre Mitglieder
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Subko I Finanz- und Kirchendirektion
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Hanspeter Wullschleger, Präsident
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Dieter Schenk
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Rosmarie Vögelin
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Subko II Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
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Heinz Aebi, Präsident (bis 04/2006)
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Ursula Jäggi, Präsidentin (seit 05/2006)
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Esther Maag
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Siro Imber (seit 06/2006)
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Thomas Schulte (01 - 04/2006)
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Iris Zihlmann (bis 12/2005)
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Subko III Bau- und Umweltschutzdirektion
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Daniel Wenk, Präsident
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Fredy Gerber
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Jacqueline Halder
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Subko IV Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
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Ruedi Brassel, Präsident (bis 03/2006)
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Heinz Aebi, Präsident (seit 04/2006)
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Agathe Schuler
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Rosmarie Brunner
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Subko V Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
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Hans Jermann, Präsident
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Gerhard Hasler
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Hanni Huggel
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3. Tätigkeiten der Geschäftsprüfungskommission
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In letzter Zeit beschweren sich bei der GPK vermehrt Bürger über Abläufe in Untersuchungsverfahren, in gerichtlichen Verfahren, Ausstandsbegehren und selbst wegen Gerichtsurteilen. Neulich wurde gar eine Strafanzeige an den Landrat gerichtet. Auch wenn der GPK die Oberaufsicht über die Gerichte zusteht, so hat sie doch strikte die Gewaltentrennung zu beachten. Auf laufende Verfahren kann sie nicht Einfluss nehmen. Ebensowenig kann sie Urteile umstossen; hier kann höchstens die Petitionskommission auf ein Begnadigungsgesuch eintreten. Die GPK kann zu Verfahrensabläufen Stellung nehmen. Aber auch dabei gilt es, nicht den Einzelfall, sondern den generellen Ablauf zu beurteilen. Mehrere Rückfragen bei Strafverfolgungsbehörden und Gerichtspräsidien bestätigten die beschränkten Möglichkeiten der GPK und des Landrates.
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Aufgrund der Empfehlung 18 des Berichts der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal («Es sind Kriterien auszuarbeiten, aufgrund welcher entschieden werden kann, ob eine Projektanpassung vorliegt, die keiner Landratsvorlage bedarf, oder ob eine Projektanpassung vorliegt, die einer Landratsvorlage bedarf. Dabei sind sowohl qualitative (sachlicher Zusammenhang) als auch quantitative (Kreditsumme) Kriterien zu berücksichtigen.») hatte der Regierungsrat in seinem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen (Vorlage 2004/087) festgehalten: «Das Hochbauamt erarbeitet einen Kriterienkatalog, dieser wird von der Direktion der BUD dem Regierungsrat und Landrat vorgelegt.»
Mit RRB Nr. 1831 verabschiedete der Regierungsrat am 15.11.2005 einen entsprechenden Entwurf zuhanden der GPK. In der Subkopräsidien-Runde wurde der Bericht zunächst mit dem Baurevisor der Finanzkontrolle und anschliessend mit Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider und Frau Kantonsarchitektin Marie-Theres Caratsch besprochen. Mit folgenden Randbedingungen wurde der Kriterienkatalog zur Ueberarbeitung an die Baudirektion zurückgegeben: Der Kriterienkatalog soll sich nur auf Investitionskredite beziehen, er hat sich an das bestehende Finanzhaushaltsgesetz zu halten und es sollen allgemeine, in allen Direktionen anwendbare Grundsätze sein; die Kriterien sind möglichst mit Beispielen belegen.
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Die Stellungnahmen des Regierungsrats zu den Empfehlungen der Finanzkontrolle und der GPK in Bezug auf die Chefarztverträge veranlassten die GPK zur Einreichung der Motion 2006/168. Die GPK verlangt im Bereich der privatärztlichen Tätigkeiten an den Kantonsspitälern eine klare gesetzliche Regelung und die nötige Transparenz. Die Regelung sollte bis zum Zeitpunkt der Einführung von Globalbudgets an den Kantonsspitälern in Kraft sein.
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Am 29. September 2005 besuchte die GPK den Rheinhafen Birsfelden. Der Leiter der Baselbieter Rheinhäfen, Jean-Pierre Cappelletti, stellte zunächst die Wasserstrasse Rhein und die Rheinhäfen beider Basel vor. Er präsentierte die Transportverhältnisse und ökologischen Vorteile der Binnenschiffahrt und kam auch auf die aktuellen Probleme zu sprechen. Der anschliessende Rundgang durch die Hafenanlagen und die Demonstration des Feuerlöschbootes vermittelte einen guten Eindruck von der Grösse und Bedeutung dieser Anlagen.
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Im Zusammenhang mit der Prüfung des Amtsberichts (2006/040) und der Sammelvorlage nicht fristgerecht erfüllter parlamentarischer Aufträge (2006/041) führen alle Subkommissionen jährlich einen Direktionsbesuch durch. Dieser wird in der Regel durch einen Fragebogen vorbereitet. Die Ergebnisse wurden in den GPK-Berichten zu den genannten Vorlagen zusammengefasst und am 8. Juni 2006 vom Parlament genehmigt.
Neben der Behandlung der an die GPK überwiesenen Vorlagen nehmen die Subkommissionen nach ihren Visitationsplänen Besuche bei Amtsstellen vor. In der Berichtsperiode besuchten sie die nachstehend aufgeführten Aemter und Dienststellen. Ueber ihre Visitationen erarbeiten die Subkommissionen in der Regel schriftliche Berichte zuhanden der Gesamtkommission, welche im folgenden Kapitel kurz zusammengefasst werden.
Ueber mündliche Berichte und weitere Abklärungen der Subkos, welche informell erledigt wurden, wird nicht berichtet.
Subkommission I
- Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion (FKD) betr. Amtsbericht., 22.02.2006
- Steuerverwaltung, 14.06.2006
Subkommission II
- Vorsteher Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) betr. Amtsber., 13.02.2006
- Kantonsspital Liestal, *06.01.2005
- Kantonsspital Bruderholz, *02.02.2005
- Kantonale Psychiatrische Dienste, *28.04.2005
- Kantonsspital Laufen, *09.03.2005
(Spitäler alle gemeinsam mit FIK-Subko 1)
Subkommission III
- Vorsteherin Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) betr. Amtsbericht, 22.02.2006
- Bauinspektorat, 04.11.2005
- TBA, Hochleistungsstrassen, *21.06.2005
- Tiefbauamt, *30.06.2005
Subkommission IV
- Vorsteherin Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) betr. Amtsbericht, 20.03.2006
- Besonderes Untersuchungsrichteramt, 07.12.2005
- Motorfahrzeugkontrolle, 11.01.2006
- formelle Einsichtnahme Staatsschutztätigkeit 2004, 11.10.2005
- formelle Einsichtnahme Staatsschutztätigkeit 2005, 16.06.2006
- Ueberwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs 2005 Korrespondenzweg
- Amt für Bewährungshilfe, *02.06.2005
- Bezirksschreiberei Liestal, *16.06.2005
Subkommission V
- Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) betr. Amtsbericht, 24.02.2006
- Kantonsbibliothek, 15.11.2005
- TSM Schulzentrum Münchenstein, 02.06.2006
(gemeinsam mit Delegation GPK BS)
- Stabsstelle Hochschulen, *25.01.2005
- Amt für Kultur, *22.06.2005
*) Nachtrag, da Berichte erst im Amtsjahr 2005/2006 verabschiedet
4. Kurzfassungen der von der Gesamt-GPK verabschiedeten Berichte
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Die nachfolgenden Kurzfassungen
von GPK-Berichten beruhen auf den Feststellungen
zum Zeitpunkt des Besuchs, dienen lediglich der Orientierung des Parlaments und sind nicht zu beraten. |
Subkommission I:
Finanz- und Kirchendirektion
1. Besuch bei der Steuerverwaltung
Bericht wird vom GPK-Plenum erst im Amtsjahr 2006/2007 verabschiedet.
Subkommission II:
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
1. Bericht zu Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2004 (Partnerschaftliches Geschäft)
Dieser Bericht wurde dem Landrat als separate Vorlage 2005/195 unterbreitet ( LRB 1383 vom 20.10.2005 ).
2. Schwerpunktthema Kantonsspitäler
Die Subko II befasste sich im Amtsjahr 2005/2006 schwerpunktmässig mit generellen Spitalthemen und mit der Aufarbeitung der Besuche bei den Basellandschaftlichen Kantonsspitälern, welche im ersten Halbjahr 2005 zusammen mit der Subko 1 der Finanzkommission durchgeführt worden waren.
Die kommissionsinternen Berichte zu den einzelnen Besuchen wurden von der GPK im Juni 2006 verabschiedet.
Die am 22. Juni 2006 im Landrat eingereichte Motion 2006/168 zur Regelung der privatärztlichen Tätigkeiten an den Kantonsspitälern und deren Abgeltung bildet für die GPK den vorläufigen Abschluss des Themas Kaderarztverträge.
Subkommission III:
Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Subko III hat im vergangenen Parlamentsjahr, neben dem jährlich stattfindenden Besuch der Direktion der BUD und der Behandlung der Berichte der Finanzkontrolle, drei Visitationen von Dienststellen vorgenommen. Im Weiteren wurde auch die Zusammenarbeit mit der Subko 2 der landrätlichen Finanzkommission intensiviert.
1.1 Besuch beim Tiefbauamt, Abteilung Hochleistungsstrassen am 21.06.2005
m 21. Juni 2005 wurde eine Visitation beim Geschäftsbereich Hochleistungsstrassen (Autobahnwerkhof Sissach) durchgeführt. Der Hauptaufgabenbereich dieser Abteilung liegt in der Gewährleistung von sicheren, funktionstüchtigen und betriebsbereiten Hochleistungsstrassen, inkl. Werkhofinfrastruktur (Winterdienst, Reinigung, Grünpflege, Instandsetzungen und Reparaturen, Kontrolle der elektromechanischen Einrichtungen, Unterhalt von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, Behebung von Schäden aus Naturereignissen, Behebung von Unfallschäden).
Die bevorstehenden Anpassungen im Rahmen des neuen NFA prägen das Arbeitsumfeld dieser Abteilung derzeit recht stark. Aufgrund der momentanen Rahmenbedingungen kann diese Abteilung durchaus als «Diener zweier Herren» (Bund und Kanton) bezeichnet werden. Dieser Umstand führt, im Vergleich mit anderen Dienststellen, zu zusätzlichen Schnittstellen.
Im Zusammenhang mit dem NFA gehen Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen in den Verantwortungsbereich des Bundes über, während die kantonalen Hochleistungsstrassen im Zuständigkeitsbereich des Kantons bleiben.
Für den Betrieb der Nationalstrassen bildet der Bund regionale Trägerschaften. Baselland ist zusammen mit den Partnerkantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn an der Bearbeitung eines Konzepts, bei welchem die Erhaltung und der Ausbau des Werkhofs in Sissach eine zentrale Rolle spielt.
1.2 Besuch beim Tiefbauamt, Kantonsingenieur am 30.06.2005
Gut eine Woche später, am 30. Juni 2005, war die Subko III dann zu Besuch bei der Leitung des gesamten Tiefbauamtes. Die Ereignisse rund um den Chienbergtunnel haben einen starken Einfluss auf das Arbeitsumfeld des TBA und binden zur Zeit auch Personalressourcen.
Der Aufgabenbereich des TBA lässt sich wie folgt zusammenfassen: Anbieten einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsinfrastruktur mit minimalen Behinderungen. Sicherstellen des Hochwasserschutzes unter gleichzeitiger Gewährleistung naturnaher Gewässer (Leitbild: Verkehr und Gewässer sollen fliessen - sicher und nachhaltig).
Das Wasserbaugesetz ist neu. In der Zwischenzeit wurde auch das seit längerem vom Parlament geforderte Wasserbaukonzept - ein Führungs-, Koordinations- und Grundlageninstrument - erstellt. Da das Amt bereits seit einigen Jahren den Wasserbau naturnah und nachhaltig gestaltet, führt das neue Gesetz nicht zu einschneidenden Veränderungen. Mit dem Wasserbaukonzept lässt sich der Aufwand für den Kanton mittel- und längerfristig abschätzen.
Das TBA führt aufgrund von Zustandserhebungen, Begehren von Gemeinden etc. ein Mehrjahresprogramm für alle anstehenden Investitionen. Die Vorhaben werden mit der BUD besprochen und fliessen ins Investitionsprogramm ein, das vom Regierungsrat beschlossen wird. Die Jahrestranchen werden im Rahmen des Budgetprozesses ermittelt und vom Parlament beschlossen.
Mit Benchmarking (im Bereich Nationalstrassen), mit Saldovorgaben, der Kostenplanung sowie den dazugehörigen Abweichungsanalysen, den vierteljährlichen Trendmeldungen für die laufende Rechnung und schliesslich mit dem Jahresabschluss wird angestrebt, das unternehmerische Handeln zu messen.
Feststellungen
Allgemein:
Die Leitungen sowohl des Tiefbauamtes als auch des Geschäftsbereichs «Hochleistungsstrassen» vermittelten der Subkommission einen sehr engagierten Eindruck. Der Autobahnwerkhof in Sissach ist modern eingerichtet und gut organisiert. Die geführte Besichtigung der Autobahnbaustelle Arisdorftunnel war sehr interessant und aufschlussreich und zeigte auch auf, wie sehr die Technik das tägliche Arbeitsumfeld prägt.
Hochleistungsstrassen:
Generell nimmt der Aufwand für den Unterhalt der Strassen zu. Die Inbetriebnahme des Chienbergtunnels wird voraussichtlich zusätzlichen Arbeitsaufwand ergeben (Ueberwachung der Bauwerkteile in den Hebungszonen). Dies wird Auswirkungen auf das Dienstleistungsangebot haben.
Im Hinblick auf den NFA bestehen beim Personal grosse Unsicherheiten. Noch weiss man nicht, wer ab 1.1.2008 Arbeitgeber ist und wo der Arbeitsort ist. Mit der Vorbereitung für eine Trägerschaft «Nationalstrassen Nordwestschweiz» soll Klarheit geschafft werden.
Wenn es um Arbeiten geht, die besondere Kenntnisse von Anlagen (z.B. Elektrotechnik) und der gesamten Betriebsorganisation erfordern, ist Outsourcing nicht a priori günstiger. Es kann zu Verlust von Kernkompetenzen und auch Abhängigkeiten des Staates von Dritten kommen.
Tiefbauamt:
Aufgrund der massiven Mehrkosten am Chienbergtunnel entstehen Verschiebungen der Aufgaben des Kantons, wie beispielsweise Lärmschutzmassnahmen, Realisierung von Velorouten sowie Hochwasserschutzmassnahmen etc. Es müssen Prioritäten gesetzt werden.
Das bald 20-jährige Strassengesetz entspricht auch im Hinblick auf den NFA nicht mehr vollumfänglich den heutigen Anforderungen.
Empfehlungen
Hochleistungsstrassen:
Es ist zu überprüfen, ob bzw. wie der Leistungsauftrag des Geschäftsfeldes «Hochleistungsstrassen» anzupassen ist. Die GPK bittet den Regierungsrat, über die dabei zu setzenden Prioritäten zu informieren.
Im Hinblick auf den NFA stehen für das Tiefbauamt und den Geschäftsbereich Hochleistungstrassen wesentliche Veränderungen an. Die Regierung soll in ihrer Verantwortung unterstützend wirken, um den Werkhof Sissach in der neuen Trägerschaft als Stützpunkt zu erhalten.
Die GPK bittet um Auskunft, weshalb für das ASTRA verfasste Berichte von kantonsinternen Stellen nur mit zusätzlichen Anpassungen akzeptiert werden.
Die verantwortlichen Vorgesetzten sollen bei der schrittweisen Umschulung von Handwerkern in Richtung «Facility Management» unterstützt werden.
Die Regierung hat der Geschäftsprüfungskommission eine ausführliche Stellungnahme zu deren Empfehlungen abgegeben.
2. Besuch beim Bauinspektorat am 04.11.2005
Am 04. November 2005 besuchte die Subko III das Bauinspektorat. Im Kanton Basel-Landschaft verfügen wir über ein in der Schweiz eher seltenes Baubewilligungsverfahren. Ausser in den Kantonen Genf und Basel-Stadt sowie Basel-Landschaft wird das Bewilligungsverfahren von den Gemeinden direkt wahrgenommen.
Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats beschäftigen sich hauptsächlich mit Baurecht und sind entsprechend in der Lage, Baugesuche effizient zu prüfen. Bei den Bauvorhaben führt das Bauinspektorat Profilkontrollen, Bauabnahmen und bei grösseren Projekten Baukontrollen durch. Die Aussendiensttätigkeit umfasst heute ca. 25 %. Dies bedingt eine grosse Mobilität aller Mitarbeiter.
Bezüglich Beizug von Juristen im Falle von Einsprachen ist eine Zunahme zu verzeichnen. Dies kann - in nicht wenigen Fällen - zu Verfahrensverzögerungen führen.
Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden funktioniere gut. Die Mitarbeitenden des Bauinspektorats kümmern sich in der Regel über mehrere Jahre hinweg um die gleichen Gemeinden und sind mit den dortigen Mitarbeitenden und den lokalen Verhältnissen vertraut.
Gebühren werden gestützt auf die Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen festgelegt. Den Gemeinden wurde im Jahr 2004 durch Aenderung der kantonalen Verordnung die Kompetenz eingeräumt, abweichende Gebührensätze für jene Baugesuche festzulegen, für welche sie ausschliesslich zuständig sind. Im übrigen sind in diesem Zusammenhang zwei parlamentarische Vorstösse hängig. Dabei handelt es sich einerseits um die Postulate 2003/296 vom 27. November 2003 und 2005/163 vom 9. Juni 2005; beide verlangen von der Regierung, die Gebührenverordnung zu überprüfen.
Feststellungen
Nach Auffassung der GPK Subko III kann das Bauinspektorat den gesetzlichen Auftrag mit den vorhanden Mitteln und Ressourcen erfüllen.
Ein Urteil des Kantonsgerichts vom 25. Mai 2005 (eine Gebühr von Fr. 100'000.- stehe in einem Missverhältnis zum Aufwand des Bauinspektorates) löste eine gewisse Rechtsunsicherheit im Gebührenbereich aus. Es stellt sich die Frage, ob dies Auswirkungen auf die gesamte Gebührenordnung hat. In einem anderen Fall versucht das Bauinspektorat nun eine eingehendere Begründung des Kantonsgerichtes zu erwirken, um sich über diese Frage Klarheit zu verschaffen.
Die Kompetenz für das Aussprechen von Bussen für Bauvergehen liegt bei den Statthalterämtern. In den meisten anderen Kantonen liegt diese Kompetenz beim Bauinspektorat selber.
Empfehlungen an den Regierungsrat
Ein Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ist zu prüfen.
Die vom Landrat überwiesenen Postulate 2003/296 und 2005/163 zur Ueberprüfung der Gebührenordnung sollen prioritär behandelt werden.
Es sind Lösungen zu suchen für das Parkplatzproblem jener Mitarbeitenden, die zur Ausübung ihres Dienstauftrags ein Privatauto benutzen müssen.
Die Regierung hat der Geschäftsprüfungskommission eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Subkommission IV:
Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
1. Besuch beim Besonderen Untersuchungsrichteramt am 07.12.2005
Das BUR besteht seit 1999 und wurde geschaffen, um in der Strafverfolgung den Herausforderungen durch die Wirtschaftskriminalität und die organisierte Kriminalität besser begegnen zu können. Bei seiner Arbeit sieht sich das BUR auf einer Gratwanderung zwischen dem Beschleunigungsgebot, das ein rasches Abwickeln der Fälle vorsieht, und dem Bedarf vertiefender Untersuchung in den komplexen Fällen.
Zusammenfassung Feststellungen und Empfehlungen
Bei der Unterstützung der Untersuchungstätigkeit im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch die Polizei bestehen Probleme, da es seitens der Polizei keinen entsprechenden Spezialdienst gibt. Das Problem ist von beiden Seiten erkannt, entsprechende Massnahmen polizeiseits sind vorgesehen; deren Wirkung kann aber frühestens im Verlauf des Jahres 2007 geprüft werden. [Anmerkung: Diesbezüglich siehe auch Amtsbericht des Kantonsgerichts, Kapitel BUR.]
2. Besuch bei der Motorfahrzeugkontrolle am 11.01.2006
Die MFK ist in drei Bereiche gegliedert, welche den drei Dienstleistungen entsprechen: die Fahrzeugzulassung, die Führerzulassung und der Bereich Finanzen und Logistik.
Zusammenfassung Feststellungen
Die MFK ist nach ökonomischen Grundsätzen organisiert und setzt sich für einen kundenfreundlichen, dienstleistungsorientierten Service ein. Die MFK engagiert sich auch bezüglich Angebot von Ausbildungsplätzen.
3. Besuch beim Amt für Bewährungshilfe 02.06.2005
Das Amt für Bewährungshilfe (AfB) untersteht dem Generalsekretariat der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD), Abteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug, Soziales. Die Bewährungshilfe umfasst folgende Bereiche: Sozialdienst in den Bezirksgefängnissen, durchgehende Betreuung im Straf-und im Massnahmenvollzug, gesetzliche und freiwillige Bewährungshilfe. Das Electronic Monitoring (EM) ist räumlich und personell dem AfB angegliedert.
Während im AfB mit den vorhandenen Stellenprozenten den Aufgaben nachgekommen werden kann, sind die Stellenprozente für EM nach Ablauf des Modellversuches wieder reduziert worden. So konnten nur noch fünf bis sechs Personen im EM betreut werden, während auf Grund der Fallentwicklung doppelt so viele Vollzüge im EM abgewickelt werden könnten.
Zusammenfassung Feststellungen und Empfehlungen
Die Mitarbeitenden des AfB befinden sich im Spannungsfeld zwischen Anzeigepflicht und Schweigepflicht immer wieder auf einer heiklen Gratwanderung, bei welcher das Verhalten im individuellen Fall abgewogen werden muss. Dafür fehlen den Mitarbeitenden gemeinsam mit der Direktion erarbeitete und abgesegnete Richtlinien.
Im Strafvollzug besteht durch das EM aufgrund der geringeren Kosten gegenüber dem Vollzug ein gewisses Sparpotential. Die JPMD wird aufgefordert dieses auszuloten und allenfalls die sich daraus ergebenden Schritte zum Ausbau des EM in die Wege zu leiten.
Die Regierung hat der Geschäftsprüfungskommission eine Stellungnahme abgegeben. Der Bereich EM wurde in der Zwischenzeit wieder aufgestockt.
4. Besuch bei der Bezirksschreiberei Liestal am 16.06.2005
Die Bezirksschreibereien erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben im Verurkundungs- und Vertragswesen; sie vollziehen Betreibungs- und Konkursverfahren, usw.
Die Bezirksschreiberei Liestal ist in vier Abteilungen gegliedert, nämlich das Grundbuchamt, das Betreibungsamt, das Erbschaftsamt und das Konkursamt. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Bundesrecht festgelegt.
Zusammenfassung Feststellungen und Empfehlungen
Die räumlichen Verhältnisse in der Bezirksschreiberei Liestal sind unbefriedigend, sowohl im Bezug auf den Raumbedarf wie auch im Hinblick auf die Sicherheitsvorkehrungen.
Die Kostendeckung ist durch die erhobenen Gebühren gewährleistet. Nach Vorliegen der in Ausarbeitung befindlichen Vollkostenrechnung der Bezirksschreibereien soll ein Bericht über die Angemessenheit der Gebühren erarbeitet und die Gebühren entsprechend (nach unten) angepasst werden.
Anmerkung: Am 1. Januar 2006 ist ein neues Gebührenmodell in Kraft getreten.
5. Staatsschutz
Der jährliche Besuch bei der für den Staatsschutz zuständigen Stelle erfolgte am 11. Oktober 2005 (für das Jahr 2004) bzw. 16. Juni 2006 (für das Jahr 2005). Die GPK gelangt aufgrund der Gespräche und der ihr zur Einsicht vorgelegten Unterlagen zur Ansicht, dass die Aktivitäten im Bereiche des Staatsschutzes den aktuellen Gegebenheiten angemessen Rechnung tragen.
6. Post- und Fernmeldeverkehr
Die Subkommission IV hat ihre Auskunftsbegehren zu den Ueberwachungen im Post- und Fernmeldeverkehr für die Jahre 2004 und 2005 schriftlich gestellt und wurde von der Justizverwaltung des Kantonsgerichts mit den ausführlichen Stellungnahmen des Verfahrensgerichts, der Statthalterämter und des BUR bedient.
Nach den erhaltenen Informationen erfolgten die Ueberwachungen nach Ansicht der GPK innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Subkommission V:
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
1. Besuch bei der Stabsstelle Hochschulen am 25. Januar 2005
Die Stabsstelle ist Teil des Generalsekretariats, als Fachbereich dem Generalsekretär BKSD analog zur Rechtsabteilung, zur Stabsstelle Bildung und zur Stabsstelle für Integrationsfragen unterstellt. Sie verfügt zur Zeit über 180 Stellenprozente, davon 35 % ausserordentlich und befristet für das Projekt FHNW (1.10.2003 bis 30.9.2007).
Die Stabsstelle bereitet alle Hochschulgeschäfte zuhanden der kantonalen Entscheidungsträger (Regierung, Parlament) vor. Sie ist Schnittstelle zwischen den autonomen Institutionen und dem Träger sowie zu anderen Trägern (insbesondere BS, AG, SO) sowie zu interkantonalen und eidgenössischen Organen. Sie vertritt die BKSD in Gremien (Projekt FHNW, Hochschulrat HPSA-BB).
Die Zusammenarbeit mit dem Bund erfolgt auf der Ebene der Stabsstelle hauptsächlich durch Vernehmlassungsverfahren und die Kenntnisnahme von Entscheiden auf Bundesebene.
Die Aufgaben der Stabsstelle hätten sich innerhalb der letzten 5 Jahre erheblich verändert. Der Arbeitsaufwand für den Bereich Hochschulen sei deshalb enorm angestiegen und könne mit den bestehenden Kapazitäten kaum bewältigt werden.
Feststellungen
Nach Auffassung der Subko V leistet die Stabsstelle Hochschulen ausgezeichnete Arbeit. Die Subko V gewann den Eindruck einer guten Zusammenarbeit auf der Stabsstelle.
Nach Ansicht des Generalsekretärs der BKSD und der Mitarbeiterinnen der Stabsstelle sind die personellen Ressourcen zu gering.
Die Organisationsform der Stabsstelle Hochschulen wird vom Generalsekretär der BKSD und den Mitarbeiterinnen der Stabsstelle betr. Stellung und Zweckmässigkeit unterschiedlich beurteilt und bewertet.
Empfehlungen
Die bis 30. September 2007 befristeten zusätzlichen 35 Stellenprozente sind rechtzeitig zu überprüfen und wenn nötig über das Jahr 2007 hinaus zu verlängern.
Die Regierung hat der Geschäftsprüfungskommission eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
2. Besuch beim Amt für Kultur am 22. Juni 2005
Der Besuch erfolgte zusammen mit der Subko 4 der Finanzkommission im Rahmen des Visitationsprogrammes.
Amt für Kultur (AfK)
Das Amt für Kultur (AfK) fasst alle Hauptabteilungen des Bereiches Kultur zusammen und fungiert als Stabsfunktion des Bereichs Kultur gegenüber der Direktion der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) und gegenüber anderen Direktionen und Dienststellen. Bis zur Gründung des AfK (1995) waren die kulturellen Bereiche auf verschiedene Verwaltungsabteilungen verteilt, kulturelles.bl existierte noch nicht.
Die Kulturkonferenz - d.h. die Versammlung aller Bereichsleiter/innen - ist das Führungsorgan des AfK; sie wird von einem Mitglied im Rotationsprinzip während jeweils zweier Jahre geleitet. Der Kulturkonferenz administrativ unterstellt sind die vier Hauptabteilungen Kantonsbibliothek, Römerstadt Augusta Raurica, Museum & Archäologie und kulturelles.bl. Inhaltlich sind die Hauptabteilungen autonom.
Die Kooperation mit dem Bundesamt für Kultur, den Kantonen (Kulturbeauftragtenkonferenz) sowie Basel-Stadt (Erziehungsdepartement) wird durch die Leitung kulturelles.bl wahrgenommen. Die Kooperation mit BS ist auf verschiedenen Ebenen institutionalisiert (Kulturvertrag, gemeinsame Fachkredite und Veranstaltungspolitik) und wird vom Leiter des AfK als sehr kollegial und effizient beurteilt.
Alle Hauptabteilungen des AfK haben eigene Homepages. Die Kantonsbibliothek veröffentlicht eine jährlich erscheinende Statistik in Broschürenform. Auf der Homepage www.kulturelles.bl.ch (Stichwort dossier kultur.bl > Franken und Zahlen) finden sich detaillierte Zahlen sowie eine summarische, ausgabenorientierte Statistik des Bereichs Kultur. In der «Info-Gazette kulturelles» (ebenfalls im Internet abrufbar) werden alle Förderentscheide publiziert.
Die rund 26 Mio. Franken Kulturausgaben (inkl. ca. 2,8 Mio. aus dem Lotteriefonds) mögen im Vergleich zu den bildungspolitischen Ausgaben tief erscheinen, dürfen aber im gesamtschweizerischen Kontext als respektabel bezeichnet werden.
Hauptabteilung kulturelles.bl
Die Aufgaben der Hauptabteilung (HA) sind in § 7 der Dienstordnung (SGS 146.71) umschrieben. Kulturelles.bl ist prioritär mit der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung beauftragt. kulturelles.bl wird durch den Kulturrat und die Fachgruppen begleitet resp. unterstützt.
kulturelles.bl ist eine kleine Hauptabteilung, die keine hierarchische Binnenstruktur aufweist. Die insgesamt fünf Personen (340 Stellenprozente + eine temporäre Aushilfskraft) arbeiten nach einem konkret definierten Aufgabenverteilungsplan.
Die Vergabe basiert auf dem Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21. Februar 1963 (das Gesetz befindet sich aufgrund der GPK-Motion 2003/090 in Revision). Die Beurteilung wird nicht von einer Einzelperson, sondern von einer Fachgruppe vorgenommen, danach erfolgt der Entscheid durch die Hauptabteilung kulturelles.bl. Es gibt zwei Arten von Beiträgen, einerseits a fonds perdu-Beiträge und andererseits Defizitgarantien.
Kulturvertrag mit Basel-Stadt
Basis für die Kulturvertragspauschale (KVP) bildet der in der Staatsrechnung BL ausgewiesene Steuerertrag der natürlichen Personen (KVP = 1 % des Durchschnittsertrags der zwei vorangegangenen Kalenderjahre). Zusätzlich stehen dem Bereich der zeitgenössischen Kunst- und Kulturförderung pro Jahr rund 1,8 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung.
Feststellung
Nach Auffassung der GPK Subko V leistet das Amt für Kultur gute Arbeit.
3. Besuch bei der Kantonsbibliothek am 15. November 2005
Die Kantonsbibliothek (KBL) ist in fünf Teams organisiert. Die Teamleiter/innen bilden die Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des Kantonsbibliothekars. Zur KBL gehören die Fachstelle für Schulbibliotheken (25 Stellenprozente) und das Sekretariat für die Aus- und Weiterbildungskurse für die Bibliothekarinnen und Bibliothekare. Die Kantonsbibliothek verfügt über 15,5 unbefristete Stellen sowie 3 Lehr- und 2 Praktikumsstellen.
Der Kantonsbibliothek obliegen u.a. folgende Hauptaufgaben (Auszug aus der Dienstordnung des Amtes für Kultur):
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sie erfüllt die Aufgaben einer Studien- und Bildungsbibliothek;
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sie sammelt und archiviert Publikationen sowie Bild- und Tonmaterial über den Kanton Basel-Landschaft und die Region Basel sowie von Baselbieter Autorinnen und Autoren;
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sie bildet Informations- und Dokumentationsassistentinnen und -assistenten aus;
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sie führt und unterhält den Baselbieter Bibliotheksverbund (BBV);
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sie übt die Aufsicht über die Bibliotheken der vom Kanton geführten Schulen aus.
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Die Teams bilden Arbeitseinheiten, die ihre Aufgaben weitgehend selbständig erledigen. Die personellen Ressourcen werden hauptsächlich für Angebote und Dienstleistungen für das Publikum eingesetzt. Alle administrativen Aufgaben werden auf ein Minimum reduziert.
Die neue Organisationsform wurde ca. ein Jahr vor dem Umzug abgeschlossen. Ohne die Reorganisation wäre die Inbetriebnahme der neuen Bibliothek nicht möglich gewesen.
Mit den drei Auszubildenden - pro Jahr eine neue - und den zwei Praktikant/inn/en von der Fachhochschule kann die Mehrarbeit durch die Zunahme der Ausleihen bewältigt werden.
Die Arbeit in der KBL ist sehr vielfältig, herausfordernd und aufwandmässig im Zunehmen begriffen (durchgehende Oeffnungszeiten, 35 % mehr Besucher/innen seit der Eröffnung, am Sonntag bis zu 1'000 Besucher/innen!). Ohne Einsatz und gegenseitige Hilfe jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters wäre der Mehraufwand nicht zu meistern.
Im Kanton führen alle Schulhäuser eine eigene Bibliothek. Für Lehrpersonen, die eine Schulbibliothek betreuen, besteht ein Musterpflichtenheft, welches die Schulleitungen übernehmen können. Die Arbeitszeit für Schulbibliothekarinnen und -bibliothekare wird mit 1 - 2 Schulstunden beziffert.
Zusammenfassung Feststellungen
Die KBL wird aus Sicht der Subko V mit engagierten Mitarbeitenden gut geführt. Die erfreuliche Zunahme der Besucherzahlen (800 bis 1'000 Personen pro Tag) kann auf Dauer kaum mit dem gleichen Personalbestand bewältigt werden. Klassen- und Gruppeneinführungen sowie Veranstaltungen können nur mit Ueberstunden bewältigt werden.
Die Sonntagsöffnung sollte ganzjährig erhalten werden können. Es sind dies - abgesehen vom gesellschaftspolitischen und pädagogischen Nutzen - die kundenfreundlichsten und ausleihestärksten Tage.
Die Schulbibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag zur sprachlichen Entwicklung der Kinder.
Zusammenfassung Empfehlungen
Falls die Benutzerzahlen weiter ansteigen und zusätzliche Leistungen, wie Klassen- und Gruppenführungen und Weiteres, durchgeführt werden sollen, sollten Personalbestand und Standard-Oeffnungszeiten überprüft werden, um längerfristig keinen Rückschritt in den Angeboten machen zu müssen.
Die ganzjährigen Sonntagsöffnungszeiten sollten realisiert werden.
Die Regierung hat der Geschäftsprüfungskommission eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
5. Antrag
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Die GPK beantragt dem Landrat, vom Bericht über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit Kenntnis zu nehmen.
Liestal, 14. September 2006
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident
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