2006-234
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Rudolf Keller, SD: Kampfhunde: Leinen- und Maulkorbzwang in Binningen
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Autor/in:
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Rudolf Keller
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Eingereicht am:
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21. September 2006
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Nr.:
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2006-234
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Es ist verständlich, dass die meisten Leute vor Kampfhunden, aber auch allgemein vor agressiven Hunden Angst haben. Und leider lässt eine eidgenössische Regelung in dieser Frage nach wie vor auf sich warten. Aber immerhin haben die Kantone Möglichkeiten, Vorschriften zu erlassen. Aus meiner Sicht gesehen, sind diese Vorschriften bei uns zu wenig konsequent. Spätestens wenn der nächste schwerwiegende Vorfall mit einem Kampfhund oder einem aggressiven Hund passiert, wird das Thema wieder brandaktuell werden - und oft trifft es dann erst noch Kinder! Es ist aber in diesem Bereich schon schwierig, wenn jeder Kanton seine eigenen Gesetze macht. Nun will die Gemeinde Binningen gar noch eins drauf setzen und ihrerseits restriktive Regelungen einführen.
Ich bitte daher den Regierungsrat, die nachfolgenden Fragen zu beantworten.
1.
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Wäre es in Anbetracht der weitverbreiteten und weitgehenden Angst und Verunsicherung der Menschen (als Folge zahlreicher Vorfälle) nicht angebracht, wenn der Kanton seine relativ lasche Haltung gegenüber den Problemen rund um die Kampfhundehaltung etwas verschärfen würde?
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2.
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Da kantonales Recht über dem Gemeinderecht steht, kann der Kanton eine Gemeinde"gesetzgebung", wie sie in Binningen mit dem Leinen- und Maulkorbzwang vorgesehen wird, schlicht für ungültig erklären. Tut er das oder muss er das sogar tun? Oder könnte er eine derartige Regelung auch dulden?
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3.
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Könnte man das Erarbeiten einer solchen Gemeindebestimmung nicht auch als Hilferuf betrachten, damit der Kanton in dieser Frage endlich tätiger wird?
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4.
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Ist Baselland bereit, beim Bund Druck zu machen, damit endlich eine eidgenössische Regelung geschaffen wird?
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