2006-228


Ab 2007 werden sie auch in der Schweiz zum Strassenbild gehören: riesige Tiertransport-Lastwagen, in denen lebende Schafe, Schweine, Rinder qqer Pferde in qualvoller Enge, ohne Trinkwasser, ohne genügend Platz, um sich hinlegen zu können, stundenlang zu einem weit entfernten Schlachthof in einem anderen europäischen Land transportiert werden, weil der Transport lebender Tiere billiger ist als die Schlachtung vor Ort mit anschliessendem Weitertransport des Fleisches in Kühlwagen.

Unter Berufung auf den "freien Warenverkehr" werden strengere Vorschriften bezüglich Höchsttransportzeiten, Trink- und Pausenregelungen von einigen EU-Ländern abgelehnt. Lebende Tiere aber sind leidensfähige Kreaturen und keine "Waren" wie Kühlschränke oder Autoteile.


Durch die bilateralen Verträge mit der EU übernimmt die Schweiz grundsätzlich die europäischen Regeln der Tierrseuchenprävention und -bekämpfung und schafft die obligatorischen grenztierärztlichen Kontrollen an den Landesgrenzen ab. Im Zuge dieser Veränderung soll nun das bisher geltende Verbot des Transits von lebenden Schlachttieren durch die Schweiz aufgehoben werden, da dieses Verbot bislang offenbar einzig mit der unterschiedlichen Seuchenprävention in der Schweiz und in der EU begründet wurde (und nicht etwa mit unterschiedlichen Tierschutzstandards). Das Bundesamt für Veterinärwesen ist daran, die entsprechende Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten zu ändern. Die Kantone können sich zum Verordnungsentwurf äussern. Routinemässige grenztierärztliche Kontrollen wird es zwar, wie gesagt, nicht mehr geben, da diese dem Binnenmarktprinzip widersprechen würden. Wohl aber können und müssen Stichproben-Kontrollen an der Grenze (und auf der Strasse) erfolgen, und diese Aufgabe obliegt den kantonalen Veterinärämtern.


In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen: .



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