2006-223
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 21. September 2006
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vom:
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19. September 2006
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Nr.:
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2006-223
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Bemerkungen:
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1. Urs Hammel: Kommunikation rund um die Fussball-EM 2008
Ausser den negativen Schlagzeilen, vom 12. September 2006, hat man von den Vorbereitungen für die EM 2008 in letzter Zeit kaum etwas gehört. Deshalb drängen sich in Bezug auf das Kommunikationswesen und wegen dem Verantwortlichen für das Standortmarketing folgende Fragen auf:
Fragen:
1.
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Ist es nicht eine Daueraufgabe, die Oeffentlichkeit zu informieren und auf den Grossanlass vorzubereiten, um so das Klima für eine gute EM zu schaffen? Wird dies künftig in offensiverer Form geschehen?
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2.
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Warum wurde längere Zeit "unter der Decke" gehalten, dass der Verantwortliche für das Standortmarketing, ein pro-funder Kenner unserer Region und nachgewiesenermassen auch ein exzellenter Denker und Organisator, den Bettel hingeschmissen hat? Wo liegen die tieferen, organisatorischen Gründe für diesen Schritt und ist deswegen wertvolle Zeit verloren gegangen?
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2. Rudolf Keller: Vorbereitung der Fussball-EM 2008
Offensichtlich läuft bei der EM-Vorbereitungs- Organisation nicht alles so rund, wie man sich das wünscht.
Fragen:
1.
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Wo liegen die Probleme und bis wann ist damit zu rechnen, dass ein verbindliches Konzept vorliegt?
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2.
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Wann legen die beiden Kantonsregierungen von Basel-Landschaft und von Basel-Stadt den Parlamenten ihre Finanzplanung vor?
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3.
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Dürfen wir dennoch optimistisch sein und auf das Fussballfest hoffen?
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3. Christine Gorrengourt: Initiative "Keine Autobahn im Leimental "
Die nichtformulierte kantonale Volksinitiative "Keine Autobahn im Leimental" gegen die weitere Planung der südlichen Umfahrung der Stadt Basel konnte Ende 2004 innert kürzester Zeit mit 5500 Unterschriften eingereicht werden.
Laut Gesetz ist die Frist für eine Vorlage an den Landrat und bei Ablehnung ans Volk Ende dieses Jahr abgelaufen.
Fragen:
1.
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Wie sieht die Regierung das weitere Vorgehen und wann kommt das Anliegen der Initianten und 5500 Einwohnern vor den Landrat?
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2.
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Welche Rechtsmittel stehen den Initianten zur Verfügung?
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4. Urs Hintermann: Beiträge vom Bund aus dem Agglomerationsprogramm
In der Stellungnahme des Bundes zum ersten Entwurf KRIP ist wörtlich nachzulesen: "Der Kanton wird aufgefordert, die Beschlüsse im Bereich Siedlung dahingehend zu überarbeiten, dass eine Eindämmung des ungeordneten Siedlungswachstums … effektiv erreicht werden kann. Nur so kann der Kanton seiner verfassungsmässigen Verantwortung nachkommen und die Anforderungen an Agglomerationsprogramme für Beiträge des Bundes an den Agglomerationsverkehr erfüllen." Auch an der "Berner Verkehrstagung" vom 22. August 2006 hat der Direktor des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE), A. Rumley, klar gemacht, dass die Qualität eines kantonalen Richtplans mitentscheidend dafür ist, dass ein Kanton Beiträge für den Agglomerationsverkehr erhält. Bei der Medieninformation zum zweiten Entwurf KRIP hat der Regierungsrat betont, in den wichtigen Punkten sei der KRIP nicht geändert worden (was der Schreibende bestätigen kann).
Fragen:
1.
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Welche Nachbesserungen im KRIP 2 stellen sicher, dass der Richtplan auch den Anforderungen des Agglomerationsprogramms gerecht wird?
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2.
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Hat der Regierungsrat vor der Überarbeitung des KRIP beim Bund (ARE) Rücksprache genommen, um sicherzustellen, dass KRIP 2 den Anforderungen des Bundes genügt und der Kanton Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm erhalten kann?
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3.
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Wie schätzt der Regierungsrat die Chancen ein, dass der Kanton Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm des Bundes erhält?
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5. Rudolf Keller: Unlautere Futuro Staatspropaganda der BGV
Die kantonale Gebäudeversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Institution. Im Hausversicherungsbereich hat sie sogar eine Monopolstellung inne. Deshalb geht es als quasi staatliche Organisation nicht an, dass die BGV an alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer einen Brief schreibt, indem sie für ein Ja zu zur Futuro-Vorlage, über die am 24. September 2006 abgestimmt wird, Werbung macht. Dies ist ein Miss-brauch der öffentlich-rechtlichen Stellung der BGV!
Fragen:
1.
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Findet er es nicht auch bedenklich, wenn auf Kosten der Prämienzahlenden einseitig-parteiische Abstimmungspropaganda gemacht wird?
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2.
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Die BGV fällt - was offensichtlich mit der Person ihres Direktors zusammenhängt - nicht das erste Mal durch fragwürdige Aktionen auf. Ist die Regierung gewillt, dahingehend zu wirken, dass sich die BGV künftig in umstrittenen öffentlichen Fragen "etwas zurücknimmt"?
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6. Regula Meschberger: Kantonales Familiengesetz
In seiner Antwort auf die Interpellation von Annemarie Marbet "Gesamtkonzept Familienfragen", 2005-067, hielt der Regierungsrat fest, dass die Arbeit am Entwurf des "Kantonalen Familiengesetzes" voraussichtlich zwei Jahre dauern werde. Seit dieser Antwort sind 1,5 Jahre vergangen. Da davon auszugehen ist, dass die Arbeit der speziell eingesetzten Kommission bereits vor der regierungsrätlichen Antwort begonnen hat, dürften die geschätzten zwei Jahre bald einmal abgelaufen sein.
Laut Medienberichten hat der Leiter des Kantonalen Sozialamtes in einem Referat darauf hingewiesen, dass zunehmend 33 - 44 Jahre alte alleinerziehende Mütter von Sozialhilfe abhängig sind. Herr Schaffner ist der Meinung, dass diese Zahl gesenkt werden könnte, wenn vermehrt familienergänzende Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stehen würden. Das würde den Müttern ermöglichen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen.
Diese Aussage und die zunehmenden Integrationsprobleme von Kindern, die als Einzelkind aufwachsen oder aus einer Migrationsfamilie kommen, zeigen deutlich, dass dringend zusätzliche Kinderbetreuungsangebote geschaffen werden müssen.
Fragen :
1.
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Wie ist der Stand der Arbeit am "Kantonalen Familiengesetz" und wie sieht der aktuelle Zeitplan aus?
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2.
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Welche speziellen Fragen stellen sich, wo gibt es Probleme?
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3.
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Welches sind die Ergebnisse der Überprüfung von Projekten zum Thema "Kinder- bzw. Familienfreundlichkeit" im Rahmen des internationalen Projekts der Unicef "Childfriendly Cities"?
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4.
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Ist das Familienhandbuch mit konkreten Informationen und Tipps im Gemeindebereich entstanden oder im Entstehen?
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7. Georges Thüring: Bestehen Beziehungen zwischen der BLPK und der Swissfirst?
Die Zürcher Privatbank Swissfrist macht seit einigen Monaten Schlagzeilen. In diesem Zusammenhang rückten das Geschäftsgebaren von Pensionskassen und im besonderen die offensichtlich stattgefundene persönliche Vorteilsnahme von einzelnen Pensionskassen-Verwaltern und -managern in den Focus der Öffentlichkeit. Verschiedene Staatsanwaltschaften sind am ermitteln. Es kam bereits zu Hausdurchsuchungen und zu Verhaftungen.
Es stellen sich verschiedene Fragen, welche auch unseren Kanton betreffen, und ich bitte die Regierung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
Fragen:
1.
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Bestanden oder bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen der Baselland- schaftlichen Pensionskasse (BLPK) und der Privatbank Swissfirst, die bekanntlich auch in Basel eine Zweigniederlassung unterhält?
Wenn ja, wie sahen bzw. sehen diese Geschäftsbeziehungen konkret aus. |
2.
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Führt die BLPK Swissfirst-Aktien in ihrem Portfolio?
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3.
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Hat die BLPK Swissfirst-Aktien besessen und sie respektive Teile davon im Vorfeld der Fusion von Swissfrist und Bank am Bellevue verkauft?
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4.
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Wenn es zu solchen Verkäufen gekommen ist: Weshalb wurden diese Aktien damals verkauft und wie hoch lässt sich im Falle der BLPK der Verlust beziffern, nachdem die Aktien nach der Fusion von Swissfirst und Bank am Bellevue einen satten Kursanstieg verzeichnen konnten?
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5.
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Hat die BLPK den im Jahre 2000 geschaffenen Verhaltenskodex unterschrieben, wonach die PK-Mana-ger u.a. ihren Informationsvorsprung nicht missbrauchen, nicht auf Kosten der Kasse handeln und die Annahme von persönlichen Vermögensvorteilen offen legen?
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6.
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Wie wird dieser Verhaltenskodex respektive ein ordentliches Geschäftsgebahren durchgesetzt und wie wird die Einhaltung kontrolliert?
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6.1.
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Dürfen Mitarbeiter der BLPK Eigengeschäfte tätigen?
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6.2.
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In welchem Umfang sind persönliche Vermögensvorteile erlaubt?
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6.3.
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Wie wird überprüft, ob die Offenlegungen richtig und vollständig sind?
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7.
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Kam es bei der BLPK in der Vergangenheit schon zu Vorfällen, welche in der Finanzwelt als Parallelrunning, Frontrunning, Laddering oder als Kickbacks bezeichnet werden? Wenn ja, wie wurde auf solche Vorkommnisse reagiert?
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8.
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Erlitt die BLPK in den letzten Jahren Verluste, die auf ein gesetzeswidriges oder zumindest fragwürdiges Verhalten von angestellten PK-Managern resp. -Verwaltern zurückzuführen war? Wenn ja, wie hoch beliefen sich solche Verluste und wie reagierte die BLPK bzw. der Kanton in solchen Fällen?
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9.
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Besteht im Falle der Basellandschaftlichen Pensionskasse aufgrund der im Zusammenhang mit der Swissfirst-Bank bekannt gewordenen Vorfälle und Vorgänge Handlungs- und Regelungsbedarf?
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Liestal, 19. September 2006
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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