2006-221
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2005
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vom:
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12. September 2006
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Nr.:
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2006-221
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Bemerkungen:
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Landratsbeschluss
(Entwurf) ||
Verlauf dieses Geschäfts
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Acrobat (PDF):
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1 Kurzzusammenfassung / Ausgangslage und rechtliche Grundlagen
1.1 Kurzzusammenfassung
Ergebnis:
Der zu genehmigende Abrechnungsbetrag 2005 für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL beträgt 4.43 Mio. Fr ., bei einem Budget von 4.85 Mio. Fr. Gegenüber dem Vorjahr (5.29 Mio. Fr.) nahm dieser um 0.86 Mio. Fr. ab. Die Hauptgründe dafür sind:
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Der Kostenüberschuss der BVB auf BL-Gebiet ist gemäss Abgeltungsrechnung um
0.1 Mio. Fr.
tiefer ausgefallen.
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Der Saldo aus Staatsvertrag von 1.0 Mio. Fr. (effektive Fehlbeträge der BLT auf BS-Gebiet, reduziert um die Kostenüberschüsse von BLT/AAGL auf BS-Gebiet gemäss Abgeltungsrechnung) ist gegenüber 2004 um
0.76 Mio. Fr
. tiefer.
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Die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL setzt sich wie folgt zusammen:
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Abgeltungsrechnung
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Der Saldo aus der Abgeltungsrechnung (Überhang in Franken) zwischen den Kostenüberschüssen (Kosten - Erlöse) aus den Transportleistungen mit Tram und Bus der BVB auf BL-Gebiet und von BLT und AAGL auf BS-Gebiet hat sich gegenüber dem Vorjahr um 743'795 Franken zu Gunsten BL verändert (2004: 556'175 zu Lasten BL; 2005: 187'620 zu Gunsten BL).
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Saldo aus Staatsvertrag
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Die effektiven Fehlbeträge von Tram und Bus gemäss Betriebsrechnung BLT auf BS-Gebiet, reduziert um die Kostenüberschüsse von BLT und AAGL auf BS-Gebiet gemäss Abgeltungsrechnung.
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Der effektive Fehlbetrag der BLT gemäss Betriebsrechnung von Tram und Bus auf BS-Gebiet ist um 120'875 Franken tiefer als im Vorjahr (Tram: Abnahme = 128'567; Bus: Zunahme = 7'692).
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Die Kostenüberschüsse von BLT und AAGL auf BS-Gebiet gemäss Abgeltungsrechnung haben gegenüber dem Vorjahr um 637'498 Franken zugenommen (Tram: 437'130; Bus: 200'368).
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Total der Kosten der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL (Total der Landratsvorlage)
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Die effektiven Fehlbeträge der BLT für Tram und Bus auf BS-Gebiet von 4'618'105 Franken (Tram: 3'959'213; Bus: 658'892), die gemäss Staatsvertrag vom Kanton BL der BLT vergütet werden, reduziert um die Kostenüberschüsse ausTram und Bus der BLT und AAGL gemäss Abgeltungsrechnung auf BS-Gebiet von 3'609'879 Franken (Tram: 2'420'434; Bus: 1'189'445) ergibt den Saldo aus Staatsvertrag von 1'008'226 Franken. Dazu kommen noch die Kostenüberschüsse aus Tram und Bus der BVB auf BL-Gebiet gemäss Abgeltungsrechnung von 3'422'259 Franken (Tram: 1'641'013, Bus: 1'781'246). Dies ergibt das Total von 4'430'485 Franken.
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Eine übersichtliche Gesamtdarstellung dieser Sachverhalte findet sich am Schluss des Anhangs.
1.2 Ausgangslage und rechtliche Grundlagen
Die Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 (GS 28.323, SGS 480.1) legt die Grundlagen der jährlich zu erstellenden Abgeltungsrechnung BVB/BLT/AAGL fest.
Gemäss § 7 der Vereinbarung (Staatsvertrag) sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Das gleiche gilt für die BLT Baselland Transport AG und die Autobus AG Liestal auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt. Ziel des Staatsvertrages ist, dass die Fahrleistungen der Transportunternehmen auf kantonsfremdem Gebiet gegenseitig ausgeglichen werden. Der Leistungsüberhang ist abzugelten. Die gegenseitige Abgeltung wird mit kalkulatorischen Kostenelementen berechnet.
Es ist zu berücksichtigen, dass beide Kantone auch den effektiven Fehlbetrag ihrer Transportunternehmen auf jeweils kantonsfremdem Gebiet übernehmen.
In vorliegender Vorlage sind entsprechend auch beide Sachverhalte dargestellt, nämlich:
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Sachverhalt 1: Abgeltungsrechnung BS-BL
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Kapitel 4:
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Die Methodik der Abgeltungsrechnung
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Kapitel 5:
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Das Ergebnis der Abgeltungsrechnung BS-BL gemäss Staatsvertrag
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Sachverhalt 2: Verhältnis Kanton BL zur Unternehmung BLT (Saldo aus Staatsvertrag)
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Kapitel 6:
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Das Verhältnis des Kantons Basel-Landschaft zur Unternehmung BLT. Dieses betrifft einerseits die in den Kapiteln 4 und 5 dargestellte Abgeltungsrechnung mit dem Kanton Basel-Stadt und andererseits die im Kapitel 6 dargestellte Kantonsabgeltung der übrigen Fehlbeträge, welche die BLT auf BS-Gebiet erwirtschaftet (jenen Fehlbeträgen also, welche über den Staatsvertrag nicht gedeckt sind).
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In der Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL sind einerseits Kosten für die Leistungen der basellandschaftlichen Transportunternehmen auf baselstädtischem Gebiet und andererseits Kosten für die Leistungen der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet enthalten. Deshalb muss das Konto umbenannt werden.
2 Besonderes
Der Combino wurde im Jahr 2005 durch die BVB wieder voll eingesetzt. Die für die Abgeltungsrechnung 2004 eingesetzte Reduktion der Gewichtung (Grundlage für die Berechnung der kilometerabhängigen Kosten) auf der Tramlinie 6 wurde deshalb wieder aufgehoben.
Der ordentliche Bahnunterhalt der BVB auf den basellandschaftlichen Tramlinienabschnitten konnte wieder auf rund 1 Mio. Franken reduziert werden. Zusätzlich wurden in der Abgeltungsrechnung die vom Regierungsrat mit RRB 1948 vom 6. Dezember 2005 bewilligten ausserordentlichen Bahnunterhaltskosten für die Gleissanierungen auf der Linie 6 und das Krampen auf der Linie 14 von Total 312'000 Franken (siehe Kapitel 3, Bahnunterhalt) dem Kanton BL belastet. Die ebenfalls in diesem Regierungsratsbeschluss bewilligten Mehrkosten für den ordentlichen Bahnunterhalt wurden nicht benötigt.
Die Belastung der BVB an die BLT für die Mitbenützungsentschädigung (MBE) auf BS-Gebiet ist um rund 0.7 Mio. Franken höher ausgefallen. Darin enthalten ist auch die Nachbelastung für die durch die BVB erst in diesem Jahr erstellte definitive Abrechnung für das Jahr 2004 von rund 0.4 Mio. Franken. Da einerseits der effektive Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet um 0.7 Mio. Franken erhöht wurde und andererseits dieser Betrag in der Abgeltungsrechnung wieder an Basel-Stadt belastet wird, hat dies auf das Total der Abrechnung gemäss dieser Landratsvorlage keinen Einfluss.
3 Bahnunterhalt der BVB auf den basellandschaftlichen Tramlinienabschnitten
Um den Bahnunterhalt der BVB auf den basellandschaftlichen Tramlinienabschnitten unter bessere Kontrolle zu bringen, hat die Paritätische Kommission BVB/BLT an ihrer 181. Sitzung vom 27. Mai 2005 auf Antrag des Amtes für Raumplanung, Abt. öffentlicher Verkehr beschlossen, dass die BVB für den Bahnunterhalt auf BL-Gebiet einen rollenden Fünfjahresplan erstellen muss. Dieser dient auch als Grundlage für die Budgetierung der Bahnunterhaltskosten auf BL-Gebiet. Zusätzlich wird für die Planung des Bahnunterhalts eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der BVB und der BLT sowie des Tiefbauamtes und des Amtes für Raumplanung/Abt. öffentlicher Verkehr des Kantons Basel-Landschaft, gebildet. Die BVB muss in dieser Arbeitsgruppe die notwendigen Unterhaltsarbeiten begründen. Die Arbeitsgruppe soll zweimal jährlich tagen und entscheidet über die Aufnahme des Bahnunterhalts in den rollenden Fünfjahresplan. Ziel des Fünfjahresplans ist ein effizienter und sicherer Trambetrieb bei gleichzeitiger Verstetigung der jährlichen Unterhaltskosten. Die Arbeitsgruppe muss jährlich mindestens zwei Mal zusammenkommen. Die BVB haben für das Jahr 2005 und auch bereits für das Jahr 2006 Mehrkosten für ordentlichen und ausserordentlichen Bahnunterhalt auf BL-Gebiet angemeldet (siehe nachfolgende Aufstellung).
Mit RRB Nr. 1948 vom 6. Dezember 2005 hat der Regierungsrat folgende Sofortmassnahmen zu Lasten des Kontos 2357.361.10 "Abrechnung ÖV-Linien BS-BL" bewilligt:
zu Lasten des Budgets
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2005
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2006
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Ordentlicher Bahnunterhalt:
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Mehrkosten infolge Sicherheitsrisiken
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300'000
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Ausserordentlicher Bahnunterhalt:
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Tramlinie 6: dringender Gleisersatz Lindenplatz Allschwil
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262'000
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dringender Gleisersatz Grabenring Allschwil
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393'000
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Tramlinie 14: Krampen
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50'000
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612'000
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393'000
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Das Sanierungspaket für die BVB-Tramlinienabschnitte auf basellandschaftlichem Gebiet liegt vor.
4 Methodik der Abgeltungsrechnung
Für alle Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet werden einfache Linienrechnungen erstellt. Für jeden Abschnitt wird das finanzielle Resultat als Saldo ausgewiesen.
Bei der Erstellung der Abgeltungsrechnung werden die Kosten und Erlöse den einzelnen Linienabschnitten zugeteilt.
4.1 Kosten
Die Kosten werden nach folgenden drei Katogerien ermittelt:
- Nach dem Territorialprinzip zuscheidbare Kosten
- Zeitabhängige Fahrpersonalkosten
- Kilometerabhängige Kosten
Es gilt der Kostensatz der betriebsführenden Unternehmung. Betriebsführende Unternehmung ist jene Unternehmung, welche im kantonsfremdem Gebiet Mehrleistungen erbringt, welche anhand der gewichteten Kursstunden gemessen werden (vgl. Anhang/Tabelle 3 ). Die Gewichtung erfolgt aufgrund der Fahrzeuggrössen, welche für die Fahrzeugkosten bestimmend sind (vgl. Anhang/ Tabelle 4 ).
4.2 Erlöse
Die Verteilung der Verkehrserlöse (Einnahmen TNW) auf die einzelnen Linien erfolgt durch den Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) auf Grund der beförderten Fahrgäste (Einsteiger) und Personenkilometer (Pkm). Die Aufteilung auf die einzelnen Linienabschnitte wird im Verhältnis der jeweiligen Personenkilometer (Pkm) vorgenommen.
Als Nebenerträge werden nur Erlöse berücksichtigt, die mit dem Betrieb der Linie direkt in Zusammenhang stehen (vor allem Mieteinnahmen Kioske, Reklameeinnahmen). Sie werden nach dem Territorialprinzip zugeschieden.
4.3 Abgeltungsrechnung
Die Kosten und Erlöse der Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet beider Kantone werden erfasst, saldiert und gegenseitig verrechnet. Der Überhang in Franken zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft ist das Ergebnis der Abgeltungsrechnung.
5 Ergebnis Abgeltungsrechnung
Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Abgeltungsrechnungen 2005 und 2004.
Details zur Abgeltungsrechnung 2005 sind im Anhang in den Tabellen 6 - 6e ersichtlich.
Die auf kantonsfremdem Gebiet betriebenen Linienabschnitte sind im Anhang/Tabelle 1 dargestellt.
Nachfolgend sind die einnahmen- und ausgabenseitigen Gründe für die Veränderung der Abgeltung (Saldo aus Abgeltungsrechnung) gegenüber dem Vorjahr zu Gunsten Basel-Landschaft von 743'795 Franken (2004 zu Lasten BL 556'175 Franken - 2005 zu Gunsten BL 187'620 Franken) dargestellt. In der ersten Tabelle ist eine Übersicht der Veränderungen aufgeführt. Die zweite Tabelle dokumentiert den Teil der Veränderung, welche sich aus der Einnahmenabgrenzung ergibt.
Beim Verkehrsertrag mussten für die dem TNW zugeschiedenen Einnahmen 2005 aus dem gesamtschweizerischen Einnahmentopf für General- und Halbtaxabonnemente sowie Mehrfahrtenkarten bei den Transportunternehmungen keine neuen Abgrenzungen vorgenommen werden (die Transportleistungen werden teilweise erst in den Folgejahren erbracht). Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich daraus eine Veränderung zu Lasten BL von 216'732 Franken (siehe nachfolgende Tabelle).
Der Verkehrsertrag hat gegenüber dem Vorjahr um 25'935 Franken zu Gunsten BL zugenommen (Verkehrsertrag effektiv 242'667 Franken zu Gunsten BL; Veränderung aus Abgrenzungen 216'732 Franken zu Gunsten BS). Die Nebenerträge (Mietzinse, Reklame) haben gegenüber dem Vorjahr um 50'083 Franken zu Gunsten BS zugenommen.
Der Bahnunterhalt der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet hat gegenüber dem Vorjahr um 251'320 Franken zugenommen (siehe auch Kapitel 3, Bahnunterhalt). Die direkten Trägerkosten der BVB (Kontrolldienst, Leistellenkosten Bus, Kürzung Mehrwertsteuer usw.) auf basellandschaftlichem Gebiet haben gegenüber dem Vorjahr um 96'264 Franken zugenommen. Im Anhang, Tabelle 6 sind diese Kosten unter "Territorial zuscheidbar" enthalten. Die BLT erfüllt auf BS-Gebiet keine Kontrolldienstaufgabe.
Die direkten Trägerkosten der BLT auf baselstädtischem Gebiet haben um 1'137'438 Franken zugenommen. Darin sind auch die höheren Kosten für die von der BVB an die BLT belasteten Kosten für die Mitbenützungsentschädigung (MBE) auf BS-Gebiet von rund 0.7 Mio. Franken enthalten (siehe auch Kapitel 2, Besonderes). Im Anhang, Tabelle 6 sind diese Kosten unter "Territorial zuscheidbar" enthalten.
Die Abgeltungsrechnung 2005 wurde von der Prüfgruppe der Paritätischen Kommission BVB/BLT, bestehend aus Vertretern der BVB und BLT, dem Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt/ Öffentlicher Verkehr sowie dem Amt für Raumplanung/Abteilung Öffentlicher Verkehr des Kantons Basel-Landschaft geprüft (Plausibilität der Daten, Berechnungen und Ergebnisse).
Die Paritätische Kommission BVB/BLT hat an ihrer 184. Sitzung vom 16. Juni 2006 der Abgeltungsrechnung 2005 mit dem Ergebnis von 187'620 Franken zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft, unter Vorbehalt der Zustimmung der Arbeitsgruppe ÖV-Finanzen Basel-Landschaft und der Finanzkontrolle Basel-Stadt, zugestimmt.
6 Berechnung der Kosten der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL zu Lasten BL
Zwischen den Ergebnissen (Fehlbeträgen) gemäss Abgeltungsrechnung und den effektiven Ergebnissen der zuständigen Transportunternehmung (auf BS-Gebiet = BLT/AAGL; auf BL-Gebiet
= BVB) gemäss Betriebsrechnungen entsteht eine Differenz, weil die Abgeltungsrechnung gemäss Staatsvertrag auf Grund von durchschnittlichen Kostensätzen der betriebsführenden Unternehmung berechnet wird. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag".
Der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet beim Tram (Linien 10,11,17) ist grösser als der Fehlbetrag gemäss Abgeltungsrechnung. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Tram" zu Lasten des Kantons BL. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt beim Tram demgegenüber die Differenz aus den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 2,3,6,14) und den verrechneten tieferen Beträgen gemäss Abgeltungsrechnung (BLT-Kostensätze).
Beim Bus ist der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag (Buslinie 37) auf BS-Gebiet kleiner als der Fehlbetrag gemäss der Abgeltungsrechnung (BVB-Kostensätze). Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Bus" zu Gunsten des Kantons BL. Auch beim Bus geht die Differenz zwischen den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 33, 34, 38) und den Fehlbeträgen gemäss Abgeltungsrechnung zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt.
6.1 Saldo aus Staatsvertrag
Am Beispiel Tram (Betriebsführerschaft BLT): Der verrechnete Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) ist kleiner als der effektive Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung. Der Kanton Basel-Landschaft vergütet der BLT diesen effektiven Fehlbetrag. Die Differenz (Saldo aus Staatsvertrag) geht zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft.
Beim Bus liegt die Betriebsführerschaft bei den BVB; das bedeutet, dass in der Abgeltungsrechnung die (höheren) Kostensätze der BVB zur Anwendung kommen.
6.1.1 Saldo aus Staatsvertrag Tram
Der tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet hat gegenüber 2004 um 128'567 Franken abgenommen. In diesem Betrag ist einerseits auch die Zunahme der direkten Trägerkosten durch die Mehrbelastung der Mitbenützungsentschädigung BVB von rund 0.7 Mio. Franken (siehe auch Kapitel 2, Besonderes und Kapitel 5, Ergebnis der Abgeltungsrechnung), andererseits aber die Abnahme der Unterhaltskosten, vor allem der Grossrevisionen von rund 0.8 Mio. Franken (die Grossrevisionen werden in der Abgeltungsrechnung mit einem kalkulatorischen Wert berechnet).
Aufgrund der Abgeltungsrechnung hat der Kostenüberschuss der BLT-Tramlinien auf BS-Gebiet gegenüber 2004 um 437'130 Franken zugenommen. Diese Veränderung setzt sich aus der Zunahme der Kosten von 831'750 Franken zu Lasten BS und der Zunahme der Erlöse von 394'620 Franken (davon 254'532 Franken aus der Veränderung der Abgrenzung für Einnahmen General- und Halbtaxabonnemente sowie Mehrfahrtenkarten) zu Gunsten BS zusammen.
Dadurch verändert sich der Saldo aus Staatsvertrag Tram gegenüber 2004 um 565'697 Franken zu Gunsten BL.
6.1.2 Saldo aus Staatsvertrag Bus
Die Rechnung der BLT für die Abgeltung der Buslinie 37 auf baselstädtischem Gebiet hat gegenüber 2004 um 7'692 Franken zugenommen.
Aufgrund der Abgeltungsrechnung hat der Kostenüberschuss der Buslinien auf BS-Gebiet um 200'368 Franken zugenommen. Diese Veränderung setzt sich aus der Zunahme der Kosten von 226'430 Franken zu Lasten BS und die Zunahme der Erlöse von 26'062 Franken (davon 5'332 Franken aus der Veränderung der Abgrenzung für Einnahmen General- und Halbtaxabonnemente sowie Mehrfahrtenkarten) zu Gunsten BS zusammen.
Dadurch verändert sich der Saldo aus Staatsvertrag Bus gegenüber 2004 um 192'676 Franken zu Gunsten BL.
6.2 Darstellung der Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL
Diese Kosten von 4'430'485 Franken setzen sich aus dem Kostenüberschuss für die von der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet betriebenen Linienabschnitten von Tram und Bus, korrigiert um die Saldi aus Staatsvertrag von Tram und Bus zusammen.
6.3 Darstellung des Finanzflusses - Kosten zu Lasten BL für das Jahr 2005
In der nachfolgenden Tabelle wird der Finanzfluss betreffend den Kosten der Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2005 aufgezeigt.
6.4 Budget - Rechnung - Abrechnung 2005 ( Konto 2357.361.10 "Abrechnung ÖV-Linien BS-BL")
Für die Abrechnung des Jahres 2005 wurden 5'900'000 Franken zu Lasten der Rechnung 2005 verbucht. Die Abrechnung gemäss vorliegender Landratsvorlage ist tiefer als budgetiert und in der Rechnung 2005 berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2005 und beim Abschluss 2005 konnte die Veränderung in der Abgeltungsrechnung nur geschätzt werden. Die Differenz zwischen der Abrechnung 2005 (4'430'485 Franken) und der Verbuchung in der Rechnung 2005 (5'900'000 Franken) von 1'469'515 Franken wird in der Rechnung 2006 gutgeschrieben. Die zu Lasten der Rechnung 2005 verbuchte Nachbelastung von 595'155 Franken ist die Differenz zwischen der Abrechnung 2004 von 5'295'155 und der Verbuchung in der Rechnung 2004 von 4'700'000 Franken.
7 Beitrag der Gemeinden
Per 1. Januar 1998 wurde das revidierte kantonale Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Gesetz) in Kraft gesetzt. Die Gemeinden beteiligen sich zur Hälfte am Gesamtbetrag der ungedeckten Kosten, worin auch der Betrag der Abrechnung gemäss Abschnitt 6.4 enthalten ist. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
8 Zuständigkeit des Landrates
Gemäss § 14 des Staatsvertrages sind dem Landrat als zuständiges Organ des Kantons die Abrechnungen und die finanziellen Leistungen zur Genehmigung vorzulegen.
9 Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 12. September 2006
Im Namen des Regierungsrates
der Präsident: Wüthrich-Pelloli
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
Anhang:
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Tabelle 1:
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Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet (Stand: 31.12.2005)
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Tabelle 2:
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Linienänderungen in den Betriebsjahren 2000 - 2005
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Tabelle 3:
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Leistungsüberhang Tram und Bus in gewichteten Kursstunden auf kantonsfremdem Gebiet
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Tabelle 4:
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Gewichtung (Äquivalenzziffer) nach Fahrzeuggrösse
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Tabelle 5:
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Passagierfrequenzen, Personalkilometer und Verkehrsertrag auf den basellandschaftlichen Streckenabschnitten
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Tabelle 6:
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Abgeltungsrechnung - Details
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Tabelle 6 a:
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Abgeltungsrechnung - Zusammenfassung
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Tabelle 6 b:
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Abgeltungsrechnung - Aufwand Tramlinien
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Tabelle 6 c:
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Abgeltungsrechnung - Ertrag Tramlinien
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Tabelle 6 d:
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Abgeltungsrechnung - Aufwand Buslinien
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Tabelle 6 e:
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Abgeltungsrechnung - Ertrag Buslinien
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Darstellung Abgeltungsrechnung 2005 - Kosten grenzüberschreitende ÖV-Linien BS-BL 2005
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Entwicklung der Kosten grenzüberschreitende OV-Linien BS-BL 1992-2005
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