2006-208
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Simone Abt, SP: Solidarität zwischen den Gemeinden bei den Sozialkosten
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Autor/in:
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Simone Abt
, SP (Aebi, Brassel, Chappuis, Degen, Fankhauser, Fuchs, Halder, Huggel, Jäggi, Joset, Küng, Marbet, Meschberger, Münger, Nussbaumer, Rudin, Schmied, Schweizer, Vögelin, Ziegler)
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Eingereicht am:
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7. September 2006
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Nr.:
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2006-208
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Die vor kurzem erschienene Sozialhilfestatistik zeigt klar, dass die grossen Gemeinden in den Bezirken Liestal und Arlesheim wachsende Sozialhilfekosten aufweisen, während die ländlicheren Gemeinden der Bezirke Laufen, Sissach und Waldenburg einen Rückgang der Kosten verzeichnen. Mehrere Gemeinden fordern in diesem Bereich nun eine stärkere Solidarität unter den Gemeinden des Kantons.
In der bisherigen Diskussion steht ein neben dem kantonalen Finanzausgleich separat geführter Sozialhilfe-Pool zur Diskussion. Ein solcher existiert zum Beispiel im Kanton Solothurn. Nicht nur die Sozialhilfekosten der Gemeinden, sondern auch alle Sozialaufwendungen des Kantons werden darüber abgewickelt.
Im Kanton Basel-Landschaft sind - auch finanziell - die Gemeinden für die Sozialhilfe zuständig. Diese Regelung ermöglicht eine individuelle Betreuung durch die sozialen Dienste und garantiert gleichzeitig einen bewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln. Die Einrichtung eines Sozialhilfe-Pools hätte zwangsläufig eine Verlagerung der Entscheidungskompetenz und -verantwortung zum Kanton zur Folge. Der Handlungsspielraum der Gemeinden - insbesondere der Sozialhilfebehörden - würde an Bedeutung verlieren, was sich zwingend nicht zum Wohl der Klientinnen und Klienten auswirken dürfte.
Die Forderung nach einem Ausgleich der Soziallasten zwischen den Gemeinden ist grundsätzlich gerechtfertigt, eine Aushebelung des Finanzausgleichs durch einen separaten Sozialhilfe-Pool hingegen nicht. Eine gangbare Alternative wäre, die Belastung durch Sozialhilfekosten bei der Festlegung des ungebundenen Finanzausgleichs zu berücksichtigen, so wie auch die Anzahl der Betagten und der Steuerpflichtigen mit bescheidenen Einkommen (so genannter Sozialindex) die Festsetzung des Finanzausgleichs beeinflusst. Denkbar ist die Berücksichtigung der effektiven Sozialhilfekosten, der Anzahl der Sozialhilfe Beziehenden oder einer Kombination aus den beiden Elementen.
Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb,
zu prüfen und zu berichten, wie die Sozialhilfekosten im Rahmen des ungebundenen Finanzausgleichs gewichtet werden können, um die Solidarität zwischen den Gemeinden des Kantons zu verstärken.
(Das vorliegende Postulat versteht sich als Alternative zur Motion 2006/062 der CVP/ EVP-Fraktion.)
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