2006-203
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Rudolf Keller, SD: Verlängerung der Amtsperiode auf 5 Jahre
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Autor/in:
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Rudolf Keller
, SD
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Eingereicht am:
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7. September 2006
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Nr.:
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2006-203
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Die nationalrätliche Staatspolitische Kommission hat dieser Tage dem Nationalrat mit grossem Mehr beantragt, der Verlängerung der Amtsdauer des Nationalrats und des Bundesrats auf 5 Jahre zuzustimmen. Die Kommission liess sich dabei weniger von Wahltaktik als vielmehr von Effizienzüberlegungen leiten. Nach ihrer Ansicht werde dadurch auch die Qualität der Ratsarbeit gefördert. Ein Demokratieabbau sei nicht zu befürchten, denn während der laufenden Legislaturperiode könne das Volk ja mit Sachabstimmungen laufend zu aktuellen Themen Stellung beziehen. Die Kantone Waadt und Fribourg, aber auch mehrere Länder kennen seit einiger Zeit die 5jährige Legislaturperiode und das habe sich problemlos eingespielt und bewährt.
Ich schliesse mich dieser Ansicht an. Kaum zweieinhalb Jahre im Amt, müssen sich Parlamentsmitglieder schon nach sehr kurzer Zeit wieder mit den Neuwahlen befassen. Dies ist für ein kontinuierliches Arbeiten eher hinderlich. Wenn es gelingt, die Dauer der Amtsperiode etwas zu verlängern, profitieren alle davon. Aufgrund meiner eigenen politischen Erfahrungen und Beobachtungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene stelle ich fest, dass für viele Politisierende - Ausnahmen gibt es natürlich immer - vor allem die erste Legislaturperiode viel zu kurz ist, um sich die ganzen Mechanismen zu verinnerlichen und um sich vertieft in die Materie einzuarbeiten. Eine Verlängerung der Legislaturzeit hat daher sicher für und auf alle einen positiven Einfluss.
Im Kanton Basel-Landschaft kommt hinzu, dass das Volk relativ viele Möglichkeiten hat, zu Gesetzen Stellung zu beziehen, sei es weil ein Gesetz "automatisch" vors Volk kommt oder weil ein Referendum ergriffen wird. Ein Demokratieabbau wäre demzufolge nicht zu befürchten. Es wäre daher als Fortschritt zu betrachten, wenn die Dauer der Legislaturperiode verlängert werden könnte. Vermutlich könnte mit einer verlängerten Legislaturperiode auch der immer stärker einhergehenden Polarisierung im politischen Gefüge etwas entgegengewirkt werden.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, § 53 der Kantonsverfassung und allfällige gesetzliche Regelungen dahingehend zu modifizieren, dass die Legislaturperiode künftig 5 Jahre dauert.
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