2006-202
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
|
Motion von Rudolf Keller, SD: Amtszeitbeschränkung abschaffen
|
|
Autor/in:
|
Rudolf Keller
, SD
|
|
Eingereicht am:
|
7. September 2006
|
|
Nr.:
|
2006-202
|
|
Einer der alten Zöpfe unseres Kantons ist derjenige der Amtszeitbeschränkung. Da ich sie bereits einmal "hinter mir habe" und im Rahmen der neuen Amtszeitbeschrän-kungsperiode erst wieder in meiner ersten Periode bin, kann ich die Abschaffung dieses unsinnigen Mechanismus umso leichter fordern. Die Amtszeitbeschränkung trifft jede Partei. Ursprünglich wurde argumentiert, dass die Parteien so mehr neue Leute in den Landrat bringen können. Heute ist aber die normale Fluktuation bereits so gross, dass bei allen Parteien diese personelle Erneuerung auch ohne Amts-zeitbeschränkung bestens funktioniert. Mit der Amtszeitbeschränkungs-Guillotine werden aber bei allen Parteien auch gute Landratsmitglieder gegen ihren Willen weg-befördert. Nach meinen jahrelangen Beobachtungen sind es meist Landratsmitglie-der, die zu den Besten gehören und die für die jeweilige Partei ein Gewinn sind. In Anbetracht dessen, dass alle Parteien auf erfahrene Politisierende angewiesen sind und dass diese Amtszeitbeschränkung Leute aus der Politik "vertreibt", welche man eigentlich gerne noch etwas länger in der Politik sähe, will ich mit dem Vorstoss diese Leerlaufbeschränkung abschaffen. Man kennt in kaum einem andern Parlament eine solche Einschränkung. Zudem dürfte es in den kommenden Jahren wohl - dies gilt für alle Parteien - über kurz oder lang so kommen, dass es zunehmend schwieriger wird, geeignete Leute für einen Landratsposten zu finden. Dies spricht auch für die Abschaffung einer solchen Regelung. Im weitern will ich darauf hinweisen, dass es für jede Partei die Möglichkeit gibt, jemanden nicht mehr zu nominieren, wenn man das Gefühl hat, dass diese Person nun nicht mehr ins Parlament gehöre. Sodann haben die Stimmenden ja die Möglichkeit, jemanden abzuwählen, wenn der Eindruck entsteht, den oder die wollen wir nicht mehr im Landrat arbeiten sehen.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, alles Nötige in die Wege zu leiten, um die verfassungsrechtlich verankerte Amtszeitbeschränkung (Art. 54 der Kantonsverfassung) zu streichen.
Back to Top